Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis
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Unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln. Uebereinkommen
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français
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Zwischenbericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) vom 15. November 1999 |
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| Antrag der Kommission
Gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes beantragt die
Kommission einstimmig, die Behandlung des internationalen Übereinkommens
von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und
psychotropen Stoffen aufzuschieben, bis die Revision des Betäubungsmittelgesetzes
abgeschlossen ist.
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Im Namen der Kommission
Der Präsident: Cottier |
- Das
Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln
und psychotropen Stoffen ist das jüngste von vier
internationalen Betäubungsmittelübereinkommen und bekämpft
den illegalen Handel mit verschiedenen Sanktionen und Massnahmen
sowie auf verschiedenen Ebenen. Es richtet sich u. a. auch
gegen den Anbau, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln als
Vorbereitungshandlungen zum Konsum. Die Schweiz hat dieses Übereinkommen
im November 1989 unterzeichnet; bis zum September 1995 sind ihm
112 Staaten beigetreten. Der Bundesrat ersucht das Parlament,
ihn zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu ermächtigen.
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Der National- und der Ständerat haben am 21. März bzw.
am 17. September 1996 beschlossen, das
Betäubungsmittelübereinkommen von 1988 erst nach der
Volksabstimmung über die Volksinitiative «für eine
vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) zu behandeln.
Da diese Initiative mit verschiedenen Punkten des
Übereinkommens nicht vereinbar war (sie forderte u. a.
Straffreiheit von Konsum, Anbau, Erwerb und Besitz von
Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf), konnte das Übereinkommen
nicht ratifiziert werden, solange das Volk nicht über die
Droleg-Initiative abgestimmt und diese verworfen hatte.
Mittlerweile, d. h. am 29. November 1998, wurde diese
Initiative von der Mehrheit von Volk und Ständen abgelehnt.
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Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 15. November 1999
erneut mit diesem Übereinkommen befasst. Obschon das Hindernis
der Droleg-Initiative nicht mehr besteht, hat die Kommission
beschlossen, dem Nationalrat zu folgen, der am 21. September
1999 die Behandlung des Übereinkommens ein weiteres Mal
verschoben hatte. Grund dafür ist die Revision des
Betäubungsmittelgesetzes, welche der Bundesrat im August 1999
in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Kommission ist der
Meinung, dass der Bundesrat erst zur Ratifizierung dieses
Übereinkommens ermächtigt werden soll, wenn diese
Gesetzesrevision unter Dach und Fach ist und feststeht, dass sie
dem Übereinkommen nicht in gewissen Punkten widerspricht. Dies
könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn das revidierte
Betäubungsmittelgesetz für den Konsum von harten Drogen
und/oder von Hanf Straffreiheit vorsähe.
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