Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis

95.085 n Unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln. Uebereinkommen

français

Zwischenbericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) vom 15. November 1999

Antrag der Kommission

Gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes beantragt die Kommission einstimmig, die Behandlung des internationalen Übereinkommens von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen aufzuschieben, bis die Revision des Betäubungsmittelgesetzes abgeschlossen ist.

 

Im Namen der Kommission

Der Präsident: Cottier
 
  1. Das Übereinkommen von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen ist das jüngste von vier internationalen Betäubungsmittelübereinkommen und bekämpft den illegalen Handel mit verschiedenen Sanktionen und Massnahmen sowie auf verschiedenen Ebenen. Es richtet sich u. a. auch gegen den Anbau, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln als Vorbereitungshandlungen zum Konsum. Die Schweiz hat dieses Übereinkommen im November 1989 unterzeichnet; bis zum September 1995 sind ihm 112 Staaten beigetreten. Der Bundesrat ersucht das Parlament, ihn zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu ermächtigen.
     
  2. Der National- und der Ständerat haben am 21. März bzw. am 17. September 1996 beschlossen, das Betäubungsmittelübereinkommen von 1988 erst nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) zu behandeln. Da diese Initiative mit verschiedenen Punkten des Übereinkommens nicht vereinbar war (sie forderte u. a. Straffreiheit von Konsum, Anbau, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf), konnte das Übereinkommen nicht ratifiziert werden, solange das Volk nicht über die Droleg-Initiative abgestimmt und diese verworfen hatte. Mittlerweile, d. h. am 29. November 1998, wurde diese Initiative von der Mehrheit von Volk und Ständen abgelehnt.
     
  3. Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 15. November 1999 erneut mit diesem Übereinkommen befasst. Obschon das Hindernis der Droleg-Initiative nicht mehr besteht, hat die Kommission beschlossen, dem Nationalrat zu folgen, der am 21. September 1999 die Behandlung des Übereinkommens ein weiteres Mal verschoben hatte. Grund dafür ist die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche der Bundesrat im August 1999 in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat erst zur Ratifizierung dieses Übereinkommens ermächtigt werden soll, wenn diese Gesetzesrevision unter Dach und Fach ist und feststeht, dass sie dem Übereinkommen nicht in gewissen Punkten widerspricht. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn das revidierte Betäubungsmittelgesetz für den Konsum von harten Drogen und/oder von Hanf Straffreiheit vorsähe.
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