Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal

97.419 n Pa.Iv. Zbinden. Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung (Fristverlängerung)

français

modifizierte Fassung

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 17. August 2001

  1. Am 24. Juni 1998 hat der Nationalrat beschlossen, der Initiative Zbinden Folge zu geben. Das Büro hat anschliessend die WBK beauftragt, eine Vorlage im Sinne dieser Initiative auszuarbeiten. Gemäss Artikel 21quater Absatz 5 GVG hat die Kommission innert zwei Jahren eine Vorlage auszuarbeiten oder über den Stand ihrer Arbeiten zu berichten. Diese Frist wurde in der Sommersession 2000 um ein Jahr verlängert und läuft in der Herbstsession 2001 ab. Eine Subkommission hat inzwischen einen Verfassungsartikel ausgearbeitet. Bericht und Entwurf sind am 17. August 2001 von der WBK verabschiedet worden.
     
  2. Die Initiative Zbinden verlangt, einen Entwurf zu einem Bildungsrahmenartikel zu erarbeiten. Ziel des Verfassungsartikels ist, dem Bund die Möglichkeit zu geben, einen kohärenten Bildungsraum Schweiz zu schaffen, in dem Mobilität und Eurokompatibilität einen wichtigen Stellenwert haben. Mit Hilfe von Vorgaben an die Leistungsträger soll der Bund die Voraussetzungen für wechselseitige Abstimmung und Vernetzung der verschiedenen Teilbildungssysteme schaffen. Zudem soll er eine führende Rolle in den Bereichen Berufsbildung, tertiäre Bildung und quartäre Bildung erhalten.
     
  3. Die WBK hatte sich zum Ziel gesetzt, die Arbeiten zum Bildungsrahmenartikel mit denjenigen über einen Hochschulartikel - (vgl. Motion 99.3153; der Hochschulartikel soll im Herbst 2001 in die Vernehmlassung gehen) - zu koordinieren und die beiden Verfassungsartikel dem Parlament nach Möglichkeit gemeinsam zu unterbreiten. Inzwischen sind der Kommission jedoch aus dem Ständerat Signale zugekommen, von einer Koordination abzusehen: Die Befürchtungen gehen dahin, dass die beiden Verfassungsartikel sich gegenseitig gefährden könnten. Deshalb hat die WBK am 17. August 2001 beschlossen, das Gespräch mit der WBK des Ständerates aufzunehmen und gemeinsam nach einer Lösung für das weitere Vorgehen zu suchen. Deshalb ist die Kommission genötigt, eine weitere Fristverlängerung zu beantragen.
     
  4. Antrag der Kommission

    Die Kommission beantragt, die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage im Sinne der Parlamentarischen Initiative gemäss Artikel 21quater Absatz 5 GVG bis zur Herbstsession 2002 zu verlängern.
Im Namen der Kommission

Der Präsident: Johannes Randegger
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