Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal
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| 97.419 n |
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Pa.Iv. Zbinden. Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung
(Fristverlängerung)
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français
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- Am 24. Juni 1998 hat der Nationalrat
beschlossen, der Initiative Zbinden Folge zu geben. Das Büro hat
anschliessend die WBK beauftragt, eine Vorlage im Sinne dieser
Initiative auszuarbeiten. Gemäss Artikel 21quater Absatz 5 GVG hat
die Kommission innert zwei Jahren eine Vorlage auszuarbeiten oder über
den Stand ihrer Arbeiten zu berichten. Diese Frist wurde in der
Sommersession 2000 um ein Jahr verlängert und läuft in der
Herbstsession 2001 ab. Eine Subkommission
hat inzwischen einen Verfassungsartikel ausgearbeitet. Bericht und
Entwurf sind am 17. August 2001 von der WBK verabschiedet worden.
- Die Initiative Zbinden
verlangt, einen Entwurf zu einem Bildungsrahmenartikel zu
erarbeiten. Ziel des Verfassungsartikels ist, dem Bund die Möglichkeit
zu geben, einen kohärenten Bildungsraum Schweiz zu schaffen, in dem
Mobilität und Eurokompatibilität einen wichtigen Stellenwert
haben. Mit Hilfe von Vorgaben an die Leistungsträger soll der Bund
die Voraussetzungen für wechselseitige Abstimmung und Vernetzung
der verschiedenen Teilbildungssysteme schaffen. Zudem soll er eine führende
Rolle in den Bereichen Berufsbildung, tertiäre Bildung und quartäre
Bildung erhalten.
- Die WBK hatte sich zum Ziel gesetzt,
die Arbeiten zum Bildungsrahmenartikel mit denjenigen über einen
Hochschulartikel - (vgl. Motion 99.3153; der Hochschulartikel soll
im Herbst 2001 in die Vernehmlassung gehen) - zu koordinieren und
die beiden Verfassungsartikel dem Parlament nach Möglichkeit
gemeinsam zu unterbreiten. Inzwischen sind der Kommission jedoch aus
dem Ständerat Signale zugekommen, von einer Koordination abzusehen:
Die Befürchtungen gehen dahin, dass die beiden Verfassungsartikel
sich gegenseitig gefährden könnten. Deshalb hat die WBK am 17.
August 2001 beschlossen, das Gespräch mit der WBK des Ständerates
aufzunehmen und gemeinsam nach einer Lösung für das weitere
Vorgehen zu suchen. Deshalb
ist die Kommission genötigt, eine weitere Fristverlängerung zu
beantragen.
- Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage
im Sinne der Parlamentarischen Initiative gemäss Artikel 21quater
Absatz 5 GVG bis zur Herbstsession 2002 zu verlängern.
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Im Namen der Kommission
Der Präsident: Johannes Randegger |
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