Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal
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| 97.415 n |
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Pa.Iv. Gysin Hans Rudolf. Marktöffnung Krankenversicherung für SUVA (SGK-NR)
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français
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| Bericht der Kommission
für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 4. Februar 1999 |
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| Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 17 zu 6 Stimmen, die Frist für die
Ausarbeitung einer Vorlage gemäss Artikel 21quater Absatz 5 GVG bis
zur Wintersession 2001 zu verlängern.
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Im Namen der Kommission
Der Präsident : Rechsteiner Paul |
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Am
21. März 1997 reichte Nationalrat Gysin Hans Rudolf die
parlamentarische Initiative «Marktöffnung Krankenversicherung
für Suva» ein. Die Initiative verlangt mittels einer Änderung
des Krankenversicherungsgesetzes, dass auch die Schweizerische
Unfallversicherungsanstalt (Suva) berechtigt ist, die
obligatorische Krankenpflegeversicherung zu betreiben. In seiner
Begründung ging der Initiant davon aus, dass die Suva aufgrund
ihres Kostenmanagements in der Lage sein werde, auch in der
Krankenversicherung günstige Prämien anzubieten. Bevor die
Kommission einen Entscheid fasste, hörte sie am 14. August 1997
die betroffenen Kreise (Konkordat der Schweizerischen
Krankenkassen, Privatversicherer, Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz,
Vereinigung der Schweizer Ärzte, Suva und das Bundesamt für
Sozialversicherung) an. Zum Vorhaben äusserten sich an dieser
Sitzung auch Vertreter aus der Wissenschaft. Nach eingehender
Diskussion beantragte die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 6
Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
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Am
25. September 1997 stimmte der Nationalrat dem Antrag der
Kommission zu und gab der Initiative mit 90 zu 50 Stimmen bei 20
Enthaltungen Folge. Das Geschäft wurde in der folgenden Session
wiederum der Kommission zur Ausarbeitung einer Vorlage innerhalb
von zwei Jahren zugeleitet.
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An
einer ersten Sitzung, am 12. Februar 1998, hörte die Kommission
nochmals Vertreter der betroffenen Kreise an. Die Kommission
verlangte vom Bundesamt für Sozialversicherung zusätzliche
Abklärungen zum Risikoausgleich, zu den Auswirkungen eines
Markteintrittes der Suva auf die Entsolidarisierung und den
Wettbewerb, zu einer Aufhebung des Monopols der Suva im Bereich
der Unfallversicherung. Im Verlaufe des Jahres 1998 nahm die
Kommission die gewünschten Ausführungen zur Kenntnis. In
dieser Zeit änderte sich die Ausgangslage bei der Suva für
dieses Projekt. Die Gruppe, die sich für das Vorhaben
eingesetzt hatte, verliess die Suva, und der Verwaltungsrat
stand vor einer neuen Situation. Die Kommission selber
diskutierte das Geschäft angesichts dieser Entwicklungen im
Jahre 1998 nicht weiter.
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Am
4. Februar 1999 beriet die Kommission über das weitere
Vorgehen. In der Zwischenzeit war ihr ein Brief des
Verwaltungsrates der Suva vom 22. Januar 1999 zugegangen, in
welchem sich die Suva weiterhin gewillt zeigt, für das Projekt
einzutreten. Sie will sich aber genügend Zeit nehmen, um die
ordnungspolitischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen abzuklären.
Weiter kündigte die Suva an, dass sie im Bereich
Gesundheitswesen verschiedene Projekte in Gang setzen werde, die
Aufschluss über einen allfälligen Einstieg der Suva in die
Krankenversicherung geben sollen. Im Jahre 1999 können noch
keine Ergebnisse zu diesen «Werkstattprojekten» erwartet
werden. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die
Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Gysin Hans
Rudolf um zwei Jahre verlängert werden soll, damit dieses
umfangreiche Projekt die Abklärungen erfahren kann, die nötig
sind, um seine Machbarkeit zu beurteilen.
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