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99.3483 s Mo. Ständerat ((Danioth) Inderkum). Interdisziplinäre alpine Forschung (UREK-NR)

français

Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie vom 17. April 2000

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 17. April 2000 die von Ständerat Danioth am 29. September 1999 eingereichte Motion beraten.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Sicherheit vor Naturgefahren im Alpenraum zu verbessern.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 17 zu 0 Stimmen, die Motion zu überweisen.

 

Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Stump
 
Inhalt:
1 Wortlaut und Begründung der Motion
2 Antrag des Bundesrates
3 Verhandlungen und Beschluss des Ständerates
4 Beratungen der Kommission
 

1 Wortlaut und Begründung der Motion

1.1 Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen vorzukehren und dem Parlament Bericht und Antrag zu unterbreiten:

  1. Auftrag an die nationale Plattform Naturgefahren (Planat), eine übergeordnete und vernetzte Strategie mit klaren Zielsetzungen zur Verbesserung der Sicherheit im Alpenraum ("sensibler Raum" nach EU-Richtlinien) zu erarbeiten und dem Bundesrat zu unterbreiten;
  2. Bildung einer eidgenössischen/interkantonalen Arbeitsgruppe bzw. gegebenenfalls Erweiterung der Planat mit dem konkreten Auftrag zur Erarbeitung eines Pilotprojektes "Sicherheit im Alpenraum";
  3. Aufbau eines ständigen interdisziplinären alpinen Forschungsinstitutes mit einer
  4. selbstständigen Trägerschaft (Stiftung) durch Bund und Kantone sowie Wissenschaft als Partner.

1.2 Begründung

Die ausserordentlichen und vielfältigen Naturereignisse der letzten Zeit (Lawinen, Murgänge, Überschwemmungen) haben viel menschliches Leid und enorme Zerstörungen in der Landschaft und von immensen Sachwerten zur Folge gehabt. Bevölkerung und Behörden stehen vor einer neuen Herausforderung durch die Naturgewalten, die vor allem die Frage der Sicherheit in vielfältigster Form aufwirft.

Zwar befassen sich Politik (Planat) und Wissenschaft sowie die Forschung Kompetenzzentrum Naturgefahren, Cenat schon seit einiger Zeit mit der Vorbeugung vor Naturgefahren. Sowohl ganzheitliche Problemanalysen als auch operative Konzepte daraus fehlen heute noch weitgehend. Auch die Einflussfaktoren der Klimaveränderung sind noch zu wenig erforscht.

2 Antrag des Bundesrates

2.1 Stellungnahme des Bundesrates

Die Schadenbilder der Lawinenereignisse vom Februar 1999 und jene der Hochwasser und Rutschungen haben gezeigt, dass Naturereignisse nicht nur die Bergbevölkerung und den Alpenraum betreffen. Wenn es um die Verbesserung der Sicherheit geht, ist diese Frage für das ganze Land zu prüfen. Der Bundesrat beabsichtigt daher, die unter den Ziffern 1 und 2 erwähnten Massnahmen auf das ganze Land auszuweiten.

Die Gewährleistung eines nachhaltigen Schutzes des Menschen, seiner natürlichen Lebensgrundlagen sowie erheblicher Sachwerte vor Naturgefahren erfordert die Entwicklung eines umfassenden Risikomanagements mit gesamtschweizerisch vergleichbaren Sicherheitsstandards, abgestuft nach den zu schützenden Werten.

Mit der Verabschiedung der neuen Wald- und Wasserbaugesetze zu Beginn der neunziger Jahre wurde ein wichtiger Schritt in Richtung ganzheitliche Problemanalyse und Vorbeugung gemacht. Dank der Durchführung des Nationalen Forschungsprogrammes "Klimaänderung und Naturkatastrophen" wurden zudem fundamentale Grundlagen für die Entwicklung nachhaltiger Schutzkonzepte gelegt.

Mit der Schaffung des Cenat wurden 1996 die vorhandenen Ressourcen technischer, naturwissenschaftlicher und sozio-ökonomischer Ausrichtung im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen gezielt gebündelt. Primäres Ziel dieses Kompetenzzentrums ist die interdisziplinäre Erforschung der Ursachen von Naturgefahren, der dabei ablaufenden Prozesse, der Auswirkungen auf Personen, Sachwerte und Lebensgrundlagen sowie von geeigneten Schutzmassnahmen. Cenat kann somit wesentlichen Anliegen der Motion bereits heute entsprechen.

Die Schweiz besitzt in Form des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF mit Sitz in Davos bereits ein interdisziplinäres, alpines Forschungsinstitut. Das SLF ist derzeit daran, eine Forschungsabteilung "Zukunft Alpenraum" aufzubauen und den Teil "Risikomanagement" zu erweitern.

In dem vom Bundesrat am 23. Juni 1999 beschlossenen Nationalen Forschungsprogramm "Landschaften und Lebensräume der Alpen" ist die Untersuchung der Entwicklung von Landschaften und Lebensräumen in den Alpen sowie die Entwicklung von ganzheitlichen Strategien vorgesehen.

Im Rahmen der Programmausschreibung Nationale Forschungsschwerpunkte des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung hat Cenat mit Unterstützung zahlreicher im Bereich Naturgefahren tätiger Institutionen ein Projekt "Natural Risk Management Narima" vorgeschlagen. Die Selektion durch den Schweizerischen Nationalfonds ist für Mai/Juni 2000 vorgesehen. 

Die vom Bundesrat 1997 ins Leben gerufene Planat, welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Forschung, der Berufsverbände, der Wirtschaft und der Versicherungen zusammensetzt, bereitet zurzeit den Schritt von der Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur vor: Die Planung des Schutzes im Bereich der Naturgefahren soll sich nicht mehr länger darauf beschränken, innerhalb sektorieller Zuständigkeitsbereiche einzelne Werte vor bestimmten Gefahrenarten zu schützen. Vielmehr soll sie sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft für die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren gesamtheitlich und interdisziplinär wahrgenommen werden. Der Schutz vor Naturgefahren soll aufgrund einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie und einer abgestimmten Risikopolitik erfolgen.

Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz durch schwere, wenn auch seltene Erdbeben gefährdet ist, hat der Vorsteher des UVEK der Planat bereits mit Schreiben vom 15. September 1999 den Auftrag erteilt, auf mittlere Frist eine Schutzstrategie im Bereich Erdbeben zu erarbeiten.

Die in den Ziffern 1 und 2 der Motion verlangten Massnahmen decken sich weitgehend mit den Absichten des Bundesrates. Der in Ziffer 3 geforderte Aufbau eines interdisziplinären alpinen Forschungsinstitutes bedarf noch einer vertieften Prüfung, da eine ähnlich ausgerichtete Institution bereits besteht.

2.2 Erklärung des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Ziffern 1 und 2 der Motion entgegenzunehmen, und beantragt, Ziffer 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.

3 Verhandlung und Beschluss des Ständerates

3.1 Verhandlungen

Am 8. Dezember 1999 zeigte sich Ständerat Inderkum, welcher die Motion für den aus dem Rat zurückgetretenen Ständerat Danioth übernahm, ausdrücklich einverstanden mit der Erklärung des Bundesrates.

3.2 Beschluss

Der Ständerat überwies die Ziffern 1 und 2 des Vorstosses ohne weitere Diskussion als Motion und Ziffer 3 als Postulat.

4 Beratungen der Kommission

In der Diskussion wurde bestätigt, dass die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften die offenen Fragen im Rahmen der Alpenkonvention international koordinieren wird. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Ziffern 1 und 2 des Vorstosses als Motion und Ziffer 3 als Postulat zu überweisen.

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