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1 Wortlaut und Begründung der Motion
1.1 Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen vorzukehren und dem
Parlament Bericht und Antrag zu unterbreiten:
- Auftrag an die nationale Plattform Naturgefahren (Planat), eine übergeordnete und
vernetzte Strategie mit klaren Zielsetzungen zur Verbesserung der
Sicherheit im Alpenraum ("sensibler Raum" nach EU-Richtlinien)
zu erarbeiten und dem Bundesrat zu unterbreiten;
- Bildung
einer eidgenössischen/interkantonalen Arbeitsgruppe bzw. gegebenenfalls
Erweiterung der Planat mit dem konkreten Auftrag zur Erarbeitung eines
Pilotprojektes "Sicherheit im Alpenraum";
- Aufbau eines ständigen interdisziplinären alpinen Forschungsinstitutes mit einer
- selbstständigen
Trägerschaft (Stiftung) durch Bund und Kantone sowie Wissenschaft als Partner.
1.2 Begründung
Die ausserordentlichen und vielfältigen Naturereignisse der letzten Zeit
(Lawinen, Murgänge, Überschwemmungen) haben viel menschliches Leid und
enorme Zerstörungen in der Landschaft und von immensen Sachwerten zur
Folge gehabt. Bevölkerung und Behörden stehen vor einer neuen
Herausforderung durch die Naturgewalten, die vor allem die Frage der
Sicherheit in vielfältigster Form aufwirft.
Zwar befassen sich Politik (Planat) und Wissenschaft sowie die Forschung
Kompetenzzentrum Naturgefahren, Cenat schon seit einiger Zeit mit der
Vorbeugung vor Naturgefahren. Sowohl ganzheitliche Problemanalysen als
auch operative Konzepte daraus fehlen heute noch weitgehend. Auch die
Einflussfaktoren der Klimaveränderung sind noch zu wenig erforscht.
2 Antrag des Bundesrates
2.1 Stellungnahme des Bundesrates
Die Schadenbilder der Lawinenereignisse vom Februar 1999 und jene der
Hochwasser und Rutschungen haben gezeigt, dass Naturereignisse nicht nur
die Bergbevölkerung und den Alpenraum betreffen. Wenn es um die
Verbesserung der Sicherheit geht, ist diese Frage für das ganze Land zu
prüfen. Der Bundesrat beabsichtigt daher, die unter den Ziffern 1 und 2
erwähnten Massnahmen auf das ganze Land auszuweiten.
Die Gewährleistung eines nachhaltigen Schutzes des Menschen, seiner
natürlichen Lebensgrundlagen sowie erheblicher Sachwerte vor
Naturgefahren erfordert die Entwicklung eines umfassenden
Risikomanagements mit gesamtschweizerisch vergleichbaren
Sicherheitsstandards, abgestuft nach den zu schützenden Werten.
Mit der Verabschiedung der neuen Wald- und Wasserbaugesetze zu Beginn der
neunziger Jahre wurde ein wichtiger Schritt in Richtung ganzheitliche
Problemanalyse und Vorbeugung gemacht. Dank der Durchführung des
Nationalen Forschungsprogrammes "Klimaänderung und
Naturkatastrophen" wurden zudem fundamentale Grundlagen für die
Entwicklung nachhaltiger Schutzkonzepte gelegt.
Mit der Schaffung des Cenat wurden 1996 die vorhandenen Ressourcen
technischer, naturwissenschaftlicher und sozio-ökonomischer Ausrichtung
im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen gezielt
gebündelt. Primäres Ziel dieses Kompetenzzentrums ist die
interdisziplinäre Erforschung der Ursachen von Naturgefahren, der dabei
ablaufenden Prozesse, der Auswirkungen auf Personen, Sachwerte und
Lebensgrundlagen sowie von geeigneten Schutzmassnahmen. Cenat kann somit
wesentlichen Anliegen der Motion bereits heute entsprechen.
Die Schweiz besitzt in Form des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und
Lawinenforschung SLF mit Sitz in Davos bereits ein interdisziplinäres,
alpines Forschungsinstitut. Das SLF ist derzeit daran, eine
Forschungsabteilung "Zukunft Alpenraum" aufzubauen und den Teil
"Risikomanagement" zu erweitern.
In dem vom Bundesrat am 23. Juni 1999 beschlossenen Nationalen
Forschungsprogramm "Landschaften und Lebensräume der Alpen" ist
die Untersuchung der Entwicklung von Landschaften und Lebensräumen in den
Alpen sowie die Entwicklung von ganzheitlichen Strategien vorgesehen.
Im Rahmen der Programmausschreibung Nationale Forschungsschwerpunkte des
Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen
Forschung hat Cenat mit Unterstützung zahlreicher im Bereich
Naturgefahren tätiger Institutionen ein Projekt "Natural Risk
Management Narima" vorgeschlagen. Die Selektion durch den
Schweizerischen Nationalfonds ist für Mai/Juni 2000 vorgesehen.
Die vom Bundesrat 1997 ins Leben gerufene Planat, welche sich aus
Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Forschung, der
Berufsverbände, der Wirtschaft und der Versicherungen zusammensetzt,
bereitet zurzeit den Schritt von der Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur
vor: Die Planung des Schutzes im Bereich der Naturgefahren soll sich nicht
mehr länger darauf beschränken, innerhalb sektorieller
Zuständigkeitsbereiche einzelne Werte vor bestimmten Gefahrenarten zu
schützen. Vielmehr soll sie sicherstellen, dass die Interessen der
Gesellschaft für die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren gesamtheitlich
und interdisziplinär wahrgenommen werden. Der Schutz vor Naturgefahren
soll aufgrund einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie und einer
abgestimmten Risikopolitik erfolgen.
Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz durch schwere, wenn auch seltene Erdbeben
gefährdet ist, hat der Vorsteher des UVEK der Planat bereits mit
Schreiben vom 15. September 1999 den Auftrag erteilt, auf mittlere Frist
eine Schutzstrategie im Bereich Erdbeben zu erarbeiten.
Die in den Ziffern 1 und 2 der Motion verlangten Massnahmen decken sich
weitgehend mit den Absichten des Bundesrates. Der in Ziffer 3 geforderte
Aufbau eines interdisziplinären alpinen Forschungsinstitutes bedarf noch
einer vertieften Prüfung, da eine ähnlich ausgerichtete Institution bereits besteht.
2.2 Erklärung des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Ziffern 1 und 2 der Motion entgegenzunehmen, und beantragt,
Ziffer 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln.
3 Verhandlung und Beschluss des Ständerates
3.1 Verhandlungen
Am 8. Dezember 1999 zeigte sich Ständerat Inderkum, welcher die Motion für
den aus dem Rat zurückgetretenen Ständerat Danioth übernahm,
ausdrücklich einverstanden mit der Erklärung des Bundesrates.
3.2 Beschluss
Der Ständerat überwies die Ziffern 1 und 2 des Vorstosses ohne weitere
Diskussion als Motion und Ziffer 3 als Postulat.
4 Beratungen der Kommission
In der Diskussion wurde bestätigt, dass die Schweizerische Akademie der
Naturwissenschaften die offenen Fragen im Rahmen der Alpenkonvention
international koordinieren wird. Die Kommission beantragt ihrem Rat
einstimmig, die Ziffern 1 und 2 des Vorstosses als Motion und Ziffer 3 als Postulat zu überweisen. |