Die
Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" wurde am
14. Juni 1999 eingereicht. In seiner Botschaft vom 11. Dezember
2000 beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative abzulehnen und als
Gegenentwurf den Entwurf zu einem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
anzunehmen. Die Behandlungsfrist für Volksinitiativen beträgt 30
Monate ab Einreichung und läuft am 13. Dezember 2001 ab. Sie kann
um ein Jahr verlängert werden, wenn mindestens ein Rat über einen
Gegenentwurf Beschluss gefasst hat.
Unter
dem Vorbehalt, dass der Ständerat in der Herbstsession 2001 dem
Gegenentwurf und der Fristverlängerung zustimmt, stimmt die
Kommission der Fristverlängerung für die Behandlung der
Volksinitiative ebenfalls zu.
Antrag der Kommission
Die
Kommission beantragt gemäss Artikel 27 Absatz 5bis GVG,
die Frist für die Behandlung der Vorlage um ein Jahr (bis am 13.
Dezember 2002) zu verlängern.
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