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00.094 s "Gleiche Rechte für Behinderte". Volksinitiative und Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen

français

Antrag auf Fristverlängerung gemäss Artikel 27 Absatz 5bis GVG.

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 20. September 2001

Die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" wurde am 14. Juni 1999 eingereicht. In seiner Botschaft vom 11. Dezember 2000 beantragt der Bundesrat, die Volksinitiative abzulehnen und als Gegenentwurf den Entwurf zu einem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) anzunehmen. Die Behandlungsfrist für Volksinitiativen beträgt 30 Monate ab Einreichung und läuft am 13. Dezember 2001 ab. Sie kann um ein Jahr verlängert werden, wenn mindestens ein Rat über einen Gegenentwurf Beschluss gefasst hat.

Unter dem Vorbehalt, dass der Ständerat in der Herbstsession 2001 dem Gegenentwurf und der Fristverlängerung zustimmt, stimmt die Kommission der Fristverlängerung für die Behandlung der Volksinitiative ebenfalls zu.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt gemäss Artikel 27 Absatz 5bis GVG, die Frist für die Behandlung der Vorlage um ein Jahr (bis am 13. Dezember 2002) zu verlängern.

Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Rosmarie Dormann
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