|
1 Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 2000
Ich beauftrage den Bundesrat, den beiden Räten eine Botschaft zu unterbreiten,
in der eine allgemeine Politik und konkrete Massnahmen der Schweiz zur Förderung
der weltweiten Vernichtung chemischer Waffen dargelegt sind. Dabei sollen
die verschiedenen aussen- und sicherheitspolitischen Instrumente der Schweiz
aufeinander abgestimmt und einander ergänzend eingesetzt werden. Die
Botschaft sollte mit einem Finanzrahmen ergänzt werden, der grosso modo dem
Anteil entsprechen soll, den die Schweiz - verglichen mit den Beiträgen der
anderen Länder - an der internationalen Zusammenarbeit leistet (zwei Prozent).
Für die Festlegung der allgemeinen Politik sind die Erfahrungen zu berücksichtigen,
die bereits bei anderen internationalen Hilfsprogrammen zur Vernichtung
chemischer Waffen gesammelt wurden.
Die Massnahmen der Schweiz sollen zur Förderung der endgültigen Vernichtung
chemischer Waffen beitragen, wobei alle Optionen in Betracht zu ziehen sind:
So sollen vertrauensbildende Massnahmen gefördert und Initiativen, die das
Engagement der internationalen Gemeinschaft bei konkreten Projekten zur
Vernichtung chemischer Waffen verstärken, unterstützt werden.
Sowohl Unternehmen, NGO und Fachleute von Bund und Verwaltung können auf ihre Art
und Weise einen Beitrag leisten: mit bilateralen Verträgen, durch die
Beteiligung an multilateralen Gemeinschaftsprogrammen und mit Projekten zur
Verhütung von Katastrophen und zur verstärkten technischen Zusammenarbeit
in Gebieten, in denen chemische Waffen gelagert werden.
Zudem sollte ein unabhängiges Organ diese Massnahmen überwachen.
2 Begründung
Nach jahrzehntelangen Verhandlungen ist das Chemiewaffenübereinkommen (Chemical
Weapons Convention, CWC oder CWÜ) am 29. April 1997 in Kraft getreten.
Dieses Übereinkommen regelt die Vernichtung von Chemiewaffen. Mit Hilfe
einer internationalen Kontrolle über den Handel mit gewissen chemischen
Produkten und über die Unternehmen, die diese Produkte verwenden, soll
verhindert werden, dass chemische Waffen weiterhin in so grossen Mengen
hergestellt werden, dass sie für Kriegszwecke eingesetzt werden können.
Das CWÜ enhält ausserdem Kontrollbestimmungen zur Einhaltung des Übereinkommens
und soll so als Modell dienen für künftige Abkommen über die Abrüstung
von Massenvernichtungswaffen.
Obwohl das CWÜ bis heute von 139 Staaten ratifiziert wurde, gehört dessen
Durchsetzung, vor allem bezüglich der Vernichtung bereits bestehender
Chemiewaffen, in den meisten Ländern nicht zu den wichtigsten politischen
Zielen. Das CWÜ droht ausgehöhlt zu werden.
Russland, welches das grösste Chemiewaffenarsenal besitzt, wird ohne internationale
Unterstützung nicht in der Lage sein, innerhalb der vorgesehenen Fristen
seine Chemiewaffenlager zu vernichten. Die Gründe dafür sind:
- die Grösse der Lager (40 000 Tonnen Kampfstoffe);
- die hohen Vernichtungskosten (5 bis 10 Milliarden US-Dollar); Russland, das
mitten in einem wirtschaftlichen und sozialen Wandel ist, kann eine solche Summe nicht aufbringen;
- die bisher kaum vorhandene Unterstützung durch andere Länder;
- das mangelnde Interesse Russlands an der Vernichtung der chemischen Waffen;
- die fehlende Koordination zwischen den auf diesem Gebiet unternommenen
Anstrengungen.
Sollte das Vorhaben scheitern, die Chemiewaffen Russlands zu vernichten, würde dem CWÜ
jegliche Glaubwürdigkeit genommen. Indirekt wäre das auch ein schwerer
Schlag für alle anderen internationalen Abkommen über die Abrüstung von
Massenvernichtungswaffen. Die intensiven diplomatischen Anstrengungen und
finanziellen und personellen Aufwendungen, die in der Schweiz während der
letzten zehn Jahre geleistet wurden, würden dadurch zunichte gemacht.
Werden die Chemiewaffen nicht bald vernichtet, laufen wir Gefahr, dass sie weiter
entwickelt und damit Waffen geschaffen werden, die eine Bedrohung für die
internationale Sicherheit und Stabilität darstellen könnten.
Die grösste Gefahr besteht gegenwärtig darin, dass Chemiewaffenlager von Katastrophen
getroffen werden. Je länger diese chemischen Waffen noch gelagert werden,
desto grösser wird auch das Risiko schwerer Unfälle, die den Tod
zahlreicher Menschen sowie eine grossräumige Verseuchung der Umwelt zur
Folge haben. Je länger mit der Vernichtung der Chemiewaffen zugewartet
wird, umso schwieriger und kostspieliger wird diese Vernichtung sein. Es
kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Personen chemische Waffen zu
terroristischen Handlungen, Erpressungen oder zur Ausweitung eines
regionalen Konfliktes benutzen könnten. Deshalb sollte mit der Vernichtung
der Chemiewaffen nicht gewartet werden. Nur durch die Vernichtung können
Katastrophen wirksam verhindert werden. Zudem ist es billiger, die Waffen zu
vernichten, als nach Katastrophen die Schäden zu beheben.
Die Vernichtung chemischer Waffen ist jedoch nicht nur eine Kostenfrage, auch
politische und soziale Aspekte spielen eine Rolle. Die Schweiz könnte mit
der Anregung einer gerechten Kostenverteilung wichtige Anstösse geben und
so entscheidende Prozesse in Gang bringen. Aus diesem Grund sollte die
Vernichtung chemischer Waffen im Rahmen der Bemühungen einer langfristigen
internationalen Abrüstung zu den wichtigsten Zielsetzungen der Schweiz gehören.
3 Stellungnahme des bundesrates
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 15. November 2000, die
Motion in ein Postulat umzuwandeln.
4 Beschluss des Ständerates
Der Ständerat hat am 12. Dezember 2000 einstimmig (mit 26 zu 0 Stimmen)
beschlossen, die Motion zu überweisen.
5 Erwägungen der Kommission
Die Kommission ist der Meinung, dass die in Russland gelagerten 40'000 Tonnen
Kampfstoffe eine echte Gefahr darstellen und deshalb gehandelt werden muss.
Bis heute sind zwei Projekte zur Unterstützung Russlands bei der
Vernichtung dieser Lager in die Wege geleitet worden:
- Ein Projekt mit den Vereinigten Staaten betreffend das Lager in Shuch'ye; dieses
Projekt erhielt im März 2001 mit der Ankündigung der Amerikaner, dafür 88
Millionen Dollar zu investieren, neuen Auftrieb und könnte 2004 zur
Umsetzung bereit sein;
- ein Projekt mit der Europäischen Union (unter deutschem Patronat) in Gorny;
dieses könnte im Laufe des nächsten Jahres realisiert werden.
Ausserdem haben verschiedene europäische Länder mit Russland bilaterale Abkommen zur
Unterstützung eines dieser beiden Projekte abgeschlossen.
Die SiK-NR begrüsst die bisherigen Tätigkeiten der Schweiz auf diesem Gebiet
(Beitrag zu den Verhandlungen, welche zur Annahme des Chemiewaffenübereinkommens
[CWC] geführt haben; ihre Rolle bei der internationalen Verbreitung des CWC;
Inspektorenausbildung; aktive Rolle des AC-Labors in Spiez; Bereitstellung
von 10'000 Schutzsets im Rahmen der vom Übereinkommen vorgesehenen Fördermassnahmen).
Sie ist der Auffassung, dass auf dem eingeschlagenen Weg fortgeschritten
werden soll, dass aber angesichts der Wichtigkeit dieser Angelegenheit
entschlossener vorzugehen ist und mehr finanzielle Mittel eingesetzt werden müssen.
Die Schweiz hat sich nämlich bis heute nicht direkt am Bau von Anlagen zur
Vernichtung von Chemiewaffen beteiligt. Nach Auffassung der Kommission könnte
die Schweiz hier mit ihrem Fachwissen eine treibende Kraft bilden. Auch müsste
sie sich für die Vernichtung chemischer Waffen einsetzen, indem sie die Kräfte
der Industrieländer bündelt, wie dies Kanada, Schweden und Norwegen tun,
und diese Länder dazu bringt, sich unseren Bemühungen anzuschliessen.
Diese Massnahmen wären durchaus im Sinne unserer Politik zur
Katastrophenverhütung.
Die damit verbundenen Kosten - 20 bis 50 Millionen Franken, verteilt auf sechs bis
acht Jahre - sind nicht übermässig hoch. Zudem haben sich die
Rahmenbedingungen verbessert, da sich in Russland positive Entwicklungen
abzeichnen: Die Führung des russischen Programmes zur Vernichtung von
Chemiewaffen wurde am Ende des letzten Jahres neu organisiert; nach dem
neuen Plan ist vorgesehen, sich vorerst auf drei der geplanten sieben
Vernichtungsanlagen zu konzentrieren (Gorny, Shuch'ye und Kambarka), was
eine raschere Umsetzung des Programmes ermöglicht. Dazu kommt, dass die
Verfahrensetappen reduziert wurden, wodurch die Fristen und Kosten gekürzt
werden könnten. Zudem hat Russland seine Budgetmittel dieses Programmes für
das Jahr 2001 auf 105 Millionen Dollar (gegenüber 20 Mio. im Vorjahr)
aufgestockt. Gleichzeitig haben andere westliche Staaten, so u.a.
Grossbritannien, beschlossen, in die Vernichtung der Chemiewaffen Russlands zu investieren.
6 Erwägungen der Minderheit
Eine Minderheit (Wasserfallen,
Bernasconi, Bugnon, Engelberger, Freund, Oehrli, Schlüer, Wittenwiler)
teilt zwar die oben aufgeführten Bedenken und Überlegungen, ist aber der
Meinung, dass die Schweiz ihre bisherige Politik weiterführen sollte. Sie
ist der Auffassung, dass sich die Kosten, welche die Umsetzung dieser Motion
mit sich brächte, nicht klar beziffern lassen. Mit einer Freigabe zusätzlicher
Mittel würde ausserdem die ambivalente Haltung Russlands noch bestärkt,
denn dieses Land hat es bisher versäumt, mit entsprechenden Massnahmen zu
beweisen, dass es der Vernichtung dieser Waffen Priorität einräumt.
Schliesslich würde damit ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich künftig
weitere Länder, die ebenfalls Chemiewaffen vernichten müssen, berufen könnten.
|