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00.3519 s Mo. SR (Paupe). Weltweite Chemiewaffenabrüstung

français

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 9. April 2001

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 9. April 2001 die oben erwähnte Motion des Ständerates geprüft.

Diese am 4. Oktober 2000 von Ständerat Pierre Paupe eingereichte Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament in einer Botschaft eine allgemeine Politik und konkrete Massnahmen der Schweiz zur Förderung der weltweiten Vernichtung chemischer Waffen darzulegen. Diese Massnahmen sollten bei Bedarf mit einem auf sechs bis acht Jahre verteilten Finanzrahmen von 20 bis 50 Millionen Franken ergänzt werden können.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 10 zu 9 Stimmen, die Motion zu überweisen.

Eine Minderheit (Wasserfallen, Bernasconi, Bugnon, Engelberger, Freund, Oehrli, Schlüer, Wittenwiler) beantragt, die Motion in einen Postulat umzuwandeln.

 

Im Namen der Kommission

Der Präsident: Boris Banga
 
Inhalt:
1 Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 2000
2 Begründung
3 Stellungnahme des Bundesrates
4 Beschluss des Ständerates
5 Erwägungen der Kommission
6 Erwägungen der Minderheit
 

1 Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 2000

Ich beauftrage den Bundesrat, den beiden Räten eine Botschaft zu unterbreiten, in der eine allgemeine Politik und konkrete Massnahmen der Schweiz zur Förderung der weltweiten Vernichtung chemischer Waffen dargelegt sind. Dabei sollen die verschiedenen aussen- und sicherheitspolitischen Instrumente der Schweiz aufeinander abgestimmt und einander ergänzend eingesetzt werden. Die Botschaft sollte mit einem Finanzrahmen ergänzt werden, der grosso modo dem Anteil entsprechen soll, den die Schweiz - verglichen mit den Beiträgen der anderen Länder - an der internationalen Zusammenarbeit leistet (zwei Prozent).
Für die Festlegung der allgemeinen Politik sind die Erfahrungen zu berücksichtigen, die bereits bei anderen internationalen Hilfsprogrammen zur Vernichtung chemischer Waffen gesammelt wurden.
Die Massnahmen der Schweiz sollen zur Förderung der endgültigen Vernichtung chemischer Waffen beitragen, wobei alle Optionen in Betracht zu ziehen sind: So sollen vertrauensbildende Massnahmen gefördert und Initiativen, die das Engagement der internationalen Gemeinschaft bei konkreten Projekten zur Vernichtung chemischer Waffen verstärken, unterstützt werden.
Sowohl Unternehmen, NGO und Fachleute von Bund und Verwaltung können auf ihre Art und Weise einen Beitrag leisten: mit bilateralen Verträgen, durch die Beteiligung an multilateralen Gemeinschaftsprogrammen und mit Projekten zur Verhütung von Katastrophen und zur verstärkten technischen Zusammenarbeit in Gebieten, in denen chemische Waffen gelagert werden.
Zudem sollte ein unabhängiges Organ diese Massnahmen überwachen.

2 Begründung

Nach jahrzehntelangen Verhandlungen ist das Chemiewaffenübereinkommen (Chemical Weapons Convention, CWC oder CWÜ) am 29. April 1997 in Kraft getreten. Dieses Übereinkommen regelt die Vernichtung von Chemiewaffen. Mit Hilfe einer internationalen Kontrolle über den Handel mit gewissen chemischen Produkten und über die Unternehmen, die diese Produkte verwenden, soll verhindert werden, dass chemische Waffen weiterhin in so grossen Mengen hergestellt werden, dass sie für Kriegszwecke eingesetzt werden können. Das CWÜ enhält ausserdem Kontrollbestimmungen zur Einhaltung des Übereinkommens und soll so als Modell dienen für künftige Abkommen über die Abrüstung von Massenvernichtungswaffen.
Obwohl das CWÜ bis heute von 139 Staaten ratifiziert wurde, gehört dessen Durchsetzung, vor allem bezüglich der Vernichtung bereits bestehender Chemiewaffen, in den meisten Ländern nicht zu den wichtigsten politischen Zielen. Das CWÜ droht ausgehöhlt zu werden.
Russland, welches das grösste Chemiewaffenarsenal besitzt, wird ohne internationale Unterstützung nicht in der Lage sein, innerhalb der vorgesehenen Fristen seine Chemiewaffenlager zu vernichten. Die Gründe dafür sind:

- die Grösse der Lager (40 000 Tonnen Kampfstoffe);

- die hohen Vernichtungskosten (5 bis 10 Milliarden US-Dollar); Russland, das mitten in einem wirtschaftlichen und sozialen Wandel ist, kann eine solche Summe nicht aufbringen;

- die bisher kaum vorhandene Unterstützung durch andere Länder;

- das mangelnde Interesse Russlands an der Vernichtung der chemischen Waffen;

- die fehlende Koordination zwischen den auf diesem Gebiet unternommenen Anstrengungen.

Sollte das Vorhaben scheitern, die Chemiewaffen Russlands zu vernichten, würde dem CWÜ jegliche Glaubwürdigkeit genommen. Indirekt wäre das auch ein schwerer Schlag für alle anderen internationalen Abkommen über die Abrüstung von Massenvernichtungswaffen. Die intensiven diplomatischen Anstrengungen und finanziellen und personellen Aufwendungen, die in der Schweiz während der letzten zehn Jahre geleistet wurden, würden dadurch zunichte gemacht.
Werden die Chemiewaffen nicht bald vernichtet, laufen wir Gefahr, dass sie weiter entwickelt und damit Waffen geschaffen werden, die eine Bedrohung für die internationale Sicherheit und Stabilität darstellen könnten.
Die grösste Gefahr besteht gegenwärtig darin, dass Chemiewaffenlager von Katastrophen getroffen werden. Je länger diese chemischen Waffen noch gelagert werden, desto grösser wird auch das Risiko schwerer Unfälle, die den Tod zahlreicher Menschen sowie eine grossräumige Verseuchung der Umwelt zur Folge haben. Je länger mit der Vernichtung der Chemiewaffen zugewartet wird, umso schwieriger und kostspieliger wird diese Vernichtung sein. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Personen chemische Waffen zu terroristischen Handlungen, Erpressungen oder zur Ausweitung eines regionalen Konfliktes benutzen könnten. Deshalb sollte mit der Vernichtung der Chemiewaffen nicht gewartet werden. Nur durch die Vernichtung können Katastrophen wirksam verhindert werden. Zudem ist es billiger, die Waffen zu vernichten, als nach Katastrophen die Schäden zu beheben.
Die Vernichtung chemischer Waffen ist jedoch nicht nur eine Kostenfrage, auch politische und soziale Aspekte spielen eine Rolle. Die Schweiz könnte mit der Anregung einer gerechten Kostenverteilung wichtige Anstösse geben und so entscheidende Prozesse in Gang bringen. Aus diesem Grund sollte die Vernichtung chemischer Waffen im Rahmen der Bemühungen einer langfristigen internationalen Abrüstung zu den wichtigsten Zielsetzungen der Schweiz gehören.

3 Stellungnahme des bundesrates

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 15. November 2000, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

4 Beschluss des Ständerates

Der Ständerat hat am 12. Dezember 2000 einstimmig (mit 26 zu 0 Stimmen) beschlossen, die Motion zu überweisen.

5 Erwägungen der Kommission

Die Kommission ist der Meinung, dass die in Russland gelagerten 40'000 Tonnen Kampfstoffe eine echte Gefahr darstellen und deshalb gehandelt werden muss. Bis heute sind zwei Projekte zur Unterstützung Russlands bei der Vernichtung dieser Lager in die Wege geleitet worden:

- Ein Projekt mit den Vereinigten Staaten betreffend das Lager in Shuch'ye; dieses Projekt erhielt im März 2001 mit der Ankündigung der Amerikaner, dafür 88 Millionen Dollar zu investieren, neuen Auftrieb und könnte 2004 zur Umsetzung bereit sein;

- ein Projekt mit der Europäischen Union (unter deutschem Patronat) in Gorny; dieses könnte im Laufe des nächsten Jahres realisiert werden.

Ausserdem haben verschiedene europäische Länder mit Russland bilaterale Abkommen zur Unterstützung eines dieser beiden Projekte abgeschlossen.

Die SiK-NR begrüsst die bisherigen Tätigkeiten der Schweiz auf diesem Gebiet (Beitrag zu den Verhandlungen, welche zur Annahme des Chemiewaffenübereinkommens [CWC] geführt haben; ihre Rolle bei der internationalen Verbreitung des CWC; Inspektorenausbildung; aktive Rolle des AC-Labors in Spiez; Bereitstellung von 10'000 Schutzsets im Rahmen der vom Übereinkommen vorgesehenen Fördermassnahmen). Sie ist der Auffassung, dass auf dem eingeschlagenen Weg fortgeschritten werden soll, dass aber angesichts der Wichtigkeit dieser Angelegenheit entschlossener vorzugehen ist und mehr finanzielle Mittel eingesetzt werden müssen.

Die Schweiz hat sich nämlich bis heute nicht direkt am Bau von Anlagen zur Vernichtung von Chemiewaffen beteiligt. Nach Auffassung der Kommission könnte die Schweiz hier mit ihrem Fachwissen eine treibende Kraft bilden. Auch müsste sie sich für die Vernichtung chemischer Waffen einsetzen, indem sie die Kräfte der Industrieländer bündelt, wie dies Kanada, Schweden und Norwegen tun, und diese Länder dazu bringt, sich unseren Bemühungen anzuschliessen. Diese Massnahmen wären durchaus im Sinne unserer Politik zur Katastrophenverhütung.

Die damit verbundenen Kosten - 20 bis 50 Millionen Franken, verteilt auf sechs bis acht Jahre - sind nicht übermässig hoch. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen verbessert, da sich in Russland positive Entwicklungen abzeichnen: Die Führung des russischen Programmes zur Vernichtung von Chemiewaffen wurde am Ende des letzten Jahres neu organisiert; nach dem neuen Plan ist vorgesehen, sich vorerst auf drei der geplanten sieben Vernichtungsanlagen zu konzentrieren (Gorny, Shuch'ye und Kambarka), was eine raschere Umsetzung des Programmes ermöglicht. Dazu kommt, dass die Verfahrensetappen reduziert wurden, wodurch die Fristen und Kosten gekürzt werden könnten. Zudem hat Russland seine Budgetmittel dieses Programmes für das Jahr 2001 auf 105 Millionen Dollar (gegenüber 20 Mio. im Vorjahr) aufgestockt. Gleichzeitig haben andere westliche Staaten, so u.a. Grossbritannien, beschlossen, in die Vernichtung der Chemiewaffen Russlands zu investieren.

6 Erwägungen der Minderheit

Eine Minderheit (Wasserfallen, Bernasconi, Bugnon, Engelberger, Freund, Oehrli, Schlüer, Wittenwiler) teilt zwar die oben aufgeführten Bedenken und Überlegungen, ist aber der Meinung, dass die Schweiz ihre bisherige Politik weiterführen sollte. Sie ist der Auffassung, dass sich die Kosten, welche die Umsetzung dieser Motion mit sich brächte, nicht klar beziffern lassen. Mit einer Freigabe zusätzlicher Mittel würde ausserdem die ambivalente Haltung Russlands noch bestärkt, denn dieses Land hat es bisher versäumt, mit entsprechenden Massnahmen zu beweisen, dass es der Vernichtung dieser Waffen Priorität einräumt. Schliesslich würde damit ein Präzedenzfall geschaffen, auf den sich künftig weitere Länder, die ebenfalls Chemiewaffen vernichten müssen, berufen könnten.

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