Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 19. November 2001 die vom Kanton Neuenburg am 21. November 2000 eingereichte Standesinitiative gemäss Artikel 21octies des Geschäftsverkehrsgesetzes vorgeprüft.
Die Initiative verlangt eine Aufklassierung der Kantonsstrasse H20 (Neuenburg-La Chaux-de-Fonds-Le Locle-Col des Roches) zur einer Nationalstrasse.
Antrag der Kommission:
Die Kommission beantragt mit 19 zu 1 Stimme, der Initiative keine Folge zu geben.
Eine Minderheit der Kommission (Polla) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
1.
Wortlaut der Standesinitiative vom 21. November 2000
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung ersucht der Neuenburger Grosse Rat, in Ausübung seines Initiativrechtes auf Bundesebene, die Bundesversammlung, das Bundesgesetz über die Nationalstrassen so zu ändern, dass die H20, d. h. die Strecke Neuenburg-La Chaux-de-Fonds-Le Locle-Col des Roches (Grenze), als Nationalstrasse anerkannt wird.
2.
Stand der Arbeiten der Bundesversammlung und der Verwaltung zum gleichen Gegenstand
Nationalrat Berberat hat am 24. März 2000 eine inhaltlich identische Motion (00.3148) eingereicht, die vom Plenum noch nicht behandelt worden ist.
Das Parlament hat sich in den letzten Jahren verschiedentlich mit Aufklassierungsbegehren und Änderungen des Nationalstrassennetzes befasst. Angenommen wurde einzig die Parlamentarische Initiative Brändli (99.408). Verschiedene als Motionen eingereichte Vorstösse wurden in der unverbindlicheren Form eines Postulates überwiesen (00.3381, 00.3302, 99.3374, 99.3421), und diverse als Postulate formulierte Vorstösse wurden überwiesen (99.3161, 99.3240, 99.3238). Vier weitere Motionen mit ähnlichen Begehren sind hängig (00.3529, 00.3148, 01.3098, 01.3111).
In vier Motionen (99.3456, 00.3201, 00.3217, 01.3007) haben Stände- und Nationalrat den Bundesrat aufgefordert, bis Ende 2002 eine Gesamtschau über den Nationalstrassenbau und ein Konzept für das Nationalstrassennetz für die nächsten 50 Jahre vorzulegen. Der Bundesrat hat einen solchen "Sachplan Strasse" für das Jahr 2003 zugesagt. In seiner Stellungnahme zur Motion Berberat (00.3148) hat der Bundesrat explizit seine Bereitschaft bekräftigt, im Rahmen der Erarbeitung dieses "Sachplans Strasse", auch die H20 (Neuenburg-Col des Roches) mit einzubeziehen.
Der Bundesrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten seine mehrfach bekräftigten Prioritäten für das Nationalstrassennetz dargelegt: 1) Fertigstellung des beschlossenen Netzes, 2) Substanzerhaltung des bestehenden Netzes, 3) Ausnützung der Möglichkeiten der Telematik und 4) allfälliger Weiterausbau des Netzes.
3.
Behandlung im Ständerat
Der Neuenburger Regierungsrat Pierre Hirschy und der Kantonsingenieur Marcel de Montmollin trugen am 17. Mai 2001 der ständerätlichen KVF ihr Anliegen vor:
Nach Meinung des Kantons Neuenburg handelt es sich bei der H20 um eine internationale Verbindung. Sie erschliesse insgesamt - die angrenzenden französischen Gebiete eingerechnet - über 100'000 Personen. Täglich verkehrten zwischen 18'000 und 20'000 Fahrzeuge auf dieser Strecke. Die H20 erfülle also ohne weiteres das Kriterium einer Nationalstrasse. Die Vertreter des Kantons Neuenburg führten aus, vor allem die Region von La Chaux-de-Fonds sei im schweizerischen Vergleich sehr schlecht via Nationalstrassen erschlossen. Entsprechend bestehe Nachholbedarf. Der öffentliche Verkehr sei zudem bereits gut ausgelastet, auch wenn natürlich noch mehr getan werden könnte. Sie unterstrichen, dass ein kleiner und gebirgiger Kanton wie Neuenburg mit dem Bau und Unterhalt der wichtigsten Verkehrsinfrastruktur überfordert sei. Für das fehlende Teilstück bei La Chaux-de-Fonds müssten nochmals ca. 300 Mio. Fr. investiert werden.
An der gleichen Sitzung legte die Bundesverwaltung ihren Standpunkt dar:
Die Anbindung des Kantons Neuenburg an die internationalen Hauptverkehrsachsen erfolgt gemäss dem heutigen Nationalstrassenkonzept über andere Routen, die H20 könne entsprechend nicht im engeren Sinn als internationale Strasse betrachtet werden. Die Verwaltung hielt fest, dass die grosse Belastung der H20 im Raum La Chaux-de-Fonds in erster Linie Pendler- und Agglomerationsprobleme seien und damit regional gelöst werden müssten. Sie machte deutlich, dass die zahlenmässige Belastung einer Strasse ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium für die Einstufung als Nationalstrasse sei.
Im Bemühen um eine konsistente Verkehrspolitik lehnte der Ständerat die Standesinitiative ab. Es wurden im Parlament in den letzten Jahren verschiedene ähnliche Vorstösse betreffend eine Aufklassierung einer Kantons- zu einer Nationalstrasse behandelt und mit einer Ausnahme (Pa.Iv. Brändli) alle abgelehnt bzw. dem Bundesrat in Form eines Postulates zur Überprüfung im Rahmen des Gesamtkonzeptes "Sachplan Strasse" überwiesen. An dieser einheitlichen Politik sei festzuhalten.
Sie nahm dennoch Kenntnis von der grossen finanziellen Belastung des Kantons Neuenburg durch die kantonale Verkehrsinfrastruktur. Sie argumentiert aber, dass es sich bei der Aufnahme einer Strasse um einen verkehrs- und nicht um einen finanzpolitischen Entscheid handle. In dieser Hinsicht stelle die H20 keinen Sonderfall dar und könne nicht aufklassiert werden.
Sie erachtet es aber als Pflicht des Bundes gegenüber dem Kanton Neuenburg, den Status der H20 im Rahmen seiner Gesamtschau ("Sachplan Strasse") eingehend zu untersuchen und gegebenenfalls in diesem Zusammenhang eine Neuregelung vorzuschlagen.
Der Ständerat entschied am 25. September 2001 auf Antrag seiner Verkehrskommission einstimmig bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Gleichzeitig verabschiedete er aber einstimmig ein Postulat (01.3264), in welchem der Bundesrat aufgefordert wird, die Situation der H20 im Rahmen seiner Gesamtschau eingehend zu prüfen.
4.
Beratungen der Kommission
Die Mehrheit Kommission schliesst sich grundsätzlich dem Beschluss des Ständerats an. Sie nimmt Kenntnis von den dort vorgetragen Argumenten des Kantons Neuenburg und der Verwaltung (Bericht KVF-SR vom 20.08.01 und AB SR 25.09.01).
Im Bemühen um eine kohärente Nationalstrassen-Planung lehnt sie die Standesinitiative ebenfalls ab.
Die Mehrheit der Kommission betont aber nachdrücklich, sie erwarte vom Bundesrat, dass er in seiner Gesamtschau alle Anliegen um eine Aufklassierung gleich berücksichtigen werde, unabhängig davon, ob sie via parlamentarischen Vorstoss in den eidgenössischen Räten oder direkt über kantonale Amtsstellen vorgebracht wurden oder werden. Die entsprechende Zusicherung von Bundespräsident Leuenberger am 25. September 2001 im Ständerat wird im Rahmen der Kommissionsberatung vom 19. November 2001 vom Bundesamt für Strassen bekräftigt.
Die Minderheit der Kommission möchte den Argumenten des Kantons Neuenburg folgen. Sie hält fest, eine gewichtige Stimme der Kantone in der Erarbeitung des "Sachplans Strasse" sei zentral; entsprechend müsse der Standesinitiative Folge gegeben werden.
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