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01.041 sKonvention über die biologische Vielfalt. Zusatzprotokoll

français

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 15. Februar 2002
Die Kommission hat am 14. Februar 2002 das am 29. Januar 2000 in Montreal verabschiedete Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt beraten. Dieses Protokoll ist das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ganz gezielt mit Aspekten der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten lebenden Organismen befasst.

Antrag der Kommission:

Die Kommission beantragt mit 18 zu 0 Stimmen, bei einer Enthaltung, dem Beschlussentwurf zuzustimmen.

Im Namen der Kommission
Der Präsident: Widmer Hans

1. Zur Vorlage
2. Erwägungen der Kommission

1. Zur Vorlage

Das Protokoll von Cartagena wird als eine "historische Etappe in der Entwicklung und der Anwendung der Gentechnologie in der Umwelt" beurteilt. Tatsächlich ist es das erste völkerrechtliche Instrument, das sich ganz gezielt mit Aspekten der Sicherheit von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten lebenden Organismen befasst.
Das Protokoll von Cartagena soll gewährleisten, dass die mit Hilfe der modernen Biotechnologie veränderten lebenden Organismen (dieser Begriff ist gleichbedeutend mit dem in unserer Gesetzgebung verwendeten Begriff GVO), die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt eine Gefahr bilden können, sicher übertragen, verändert und genutzt werden. - Aufgrund einer Meldung, die alle nötigen Informationen für die Risikobeurteilung bezüglich Umwelt und Gesundheit enthält, soll jedes Land selber über die Einfuhr von lebenden, veränderten Organismen entscheiden.
Zur Sicherung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes im Bereich der Biotechnologie soll das Protokoll das Zustandekommen eines internationalen Informationsaustausch-Systems erlauben. Ferner unterstützt es die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen Nord und Süd bei der Erhöhung der technischen und institutionellen Kapazitäten und bei der Vereinheitlichung der Verfahren auf internationaler Ebene.
Die Schweiz hat das Protokoll von Cartagena unter Vorbehalt der Ratifizierung am 24. Mai 2000 unterzeichnet. Es soll 90 Tage nach der 50. Ratifizierung in Kraft treten.
Ratifizierung und Umsetzung erfordern weder Änderungen auf Gesetzesebene, noch haben sie wesentliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Erforderlich wird jedoch eine innerstaatliche Anlaufstelle, d.h. eine neue Stelle beim BUWAL.
Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss in der Wintersession 2001 einstimmig zugestimmt.

2. Erwägungen der Kommission

Dieser Bundesbeschluss hebt die gegenwärtige Diskussion der Kommission zur Gen-Lex sozusagen auf die internationale Ebene. Die Kommission hält fest, dass es für die Zustimmung zum Protokoll von Cartagena drei wesentliche Gründe gibt:
1. Die Ausfuhr von GVO in Entwicklungsländer, die über keine entsprechende nationale Gesetzgebung verfügen und die Risiken nicht genügend beurteilen können, soll unterbunden werden.
2. Beim grenzüberschreitenden Transport von GVO, der von den nationalen Gesetzgebungen meist nicht erfasst wird, bestehen wichtige Regelungslücken. Das Protokoll soll diese schliessen.
3. Für die verschiedenen nationalen Gesetzgebungen der Industrieländer soll ein internationaler Rahmen und eine gemeinsame Diskussionsplattform geschaffen werden. Länder, welche noch nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, sollen die gewünschte Unterstützung in institutionellen und technischen Angelegenheiten erhalten.
Wichtige Elemente des Protokolls sind: Bewilligungsverfahren für Importe, Kennzeichnung der lebenden veränderten Organismen, Anerkennung des Vorsorgeprinzips, Instrumente für die Umsetzung (sog. Biosafety Clearing House, eine internationale Informationsstelle für biologische Sicherheit) und, was von der WBK speziell begrüsst wird, Verhandlungen mit dem Ziel, internationale Regeln und Verfahren für die Haftung und die Entschädigung von Schadensfällen, die durch die grenzüberschreitende Verbringung von lebenden veränderten Organismen eintreten, auszuarbeiten.
Die Tatsache, dass das Protokoll bis zum heutigen Tag von 103 Ländern unterzeichnet und von 12 Ländern ratifiziert worden ist, stimmt zuversichtlich. Mit der Annahme des Protokolls wurde eine internationale Lösung für Probleme gefunden, die vor wenigen Jahren noch als unlösbar galten. Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass Sicherheitsfragen auf globaler Ebene anzugehen sind. Mit der Ratifizierung dieses Protokolls unternimmt die Schweiz einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Sicherheit auf diesem gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich brisanten Gebiet. Die vorgesehenen Massnahmen ermöglichen es den Entwicklungsländern, unserem Niveau entsprechende Sicherheitsstandards zu entwickeln und anzuwenden. Umweltschutz ist ein wichtiges Element schweizerischer Entwicklungszusammenarbeit. Auch unter diesem Aspekt ist die Ratifizierung dieses Protokolls ein logischer und notwendiger Schritt.
Die Ratifizierung des Protokolls von Cartagena liegt im Interesse der Schweiz. Es ist als Konkretisierung der Beschlüsse von Rio zur Biodiversität zu begrüssen. Das Protokoll ist ein bedeutendes Element zur Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen modernen Biotechnologie und trägt dazu bei, die Sicherheit in diesem Bereich weltweit zu erhöhen.
Aus diesen Gründen stimmt die Kommission dem Beschlussentwurf ohne Gegenstimmen zu.


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