Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. April 2004 die am 19. Dezember 2003 von Nationalrätin Franziska Teuscher eingereichte parlamentarische Initiative in Anwesenheit der Initiantin vorgeprüft.
Mit der Initiative wird das Parlament beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher der Bund das Trinkwasser zum öffentlichen Gut erklärt und gewinnorientierte Trinkwasserversorgungen untersagt.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Eine Minderheit der Kommission (Schenker, Aeschbacher, Bäumle, Maillard, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Stump, Teuscher, Ursula Wyss) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
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Text und Begründung
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Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlament wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher der Bund das Trinkwasser zum öffentlichen Gut erklärt bzw. eine gewinnorientierte Trinkwasserversorgung untersagt. Der Bund garantiert eine landesweite, sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Die Gewässerhoheit bleibt wie bisher bei den Kantonen. Der Bund erlässt aber Rahmenbedingungen und Leitplanken, wie diese Wasserhoheit ausgeübt werden muss. Die Vorlage soll folgende Forderungen umfassen:
1. Der Bund erklärt das Trinkwasser zu einem öffentlichen Gut.
2. Die Kantone üben die Gewässerhoheit im Rahmen der vom Bund erlassenen Vorschriften aus.
3. Bund, Kantone und Gemeinden garantieren die Versorgungssicherheit und den Unterhalt der Verteilnetze.
4. Der Bund erlässt Richtlinien zu den Wassertarifen. Insbesondere müssen alle Wasserbezüger einer Trinkwasserversorgung gleich behandelt werden. Das Erzielen eines über den für Unterhalt und Erneuerung sowie für eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals hinausgehenden Gewinns ist nicht zulässig.
5. Die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu günstigen Preisen muss auch für die kommenden Generationen vollumfänglich sichergestellt werden.
6. Trinkwasserversorgungen dürfen nicht durch gewinnorientierte Unternehmungen betrieben werden.
7. Bei einer Ausgliederung von Wasserversorgungen muss die jeweilige öffentliche Körperschaft (Gemeinde, Gemeindeverband, Kanton) weiterhin die vollständige Kontrolle über die Wasserversorgungen ausüben können.
8. Regionale Fusionen sind zulässig, sofern sie eine effizientere Wasserversorgung erlauben oder der Versorgungssicherheit dienen.
9. Beim Verkauf von privaten Quellen besitzen Gemeinden oder Kantone ein Vorkaufsrecht.
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Begründung
Das Interesse der Wasserkonzerne am Wassermarkt ist sehr gross. Allein der europäische Wassermarkt wird auf 80 Milliarden Euro geschätzt. Um diesen Markt streiten sich die grössten Konzerne wie die französischen Multis Vivendi und Suez (gemeinsamer Weltmarktanteil von 53 Prozent). Die Weltbank schätzt diesen Markt weltweit auf mehr als 800 Milliarden Euro (etwa 1200 Milliarden Franken) pro Jahr. Die Europäische Union (EU) gehört zu den treibenden Kräften, welche den Bereich Wasserversorgung für private Unternehmen öffnen will. Die EU macht in dieser Sache auch Druck auf die Schweiz. Es besteht das Risiko, dass im Zuge von Sparmassnahmen viele Schweizer Gemeinden hohe Erneuerungsinvestitionen mit einer Privatisierung und Liberalisierung umgehen wollen, denn der Unterhalt der Versorgungsnetze ist teuer. Viele Gemeinden müssen ihre Wasserversorgung in den kommenden Jahren erneuern. Die Schweiz muss deshalb rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit Wasser nicht zu einer Handelsware wird.
Was bei einer Deregulierung des Wassermarktes passiert, kann man in England sehen. So haben beispielsweise die britischen Versorger nach der Privatisierung und Liberalisierung 20 000 Haushalten den Wasserhahn abgedreht, weil diese die hohen Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. In 128 Fällen wurden die Versorger wegen Vernachlässigung der Infrastruktur verurteilt. Während die Zahl der Arbeitsplätze im Wassersektor um 60 Prozent zurückging, stiegen die Vorstandsgehälter um ein Vielfaches an. Die Unternehmensgewinne machten bis zu 40 Prozent der Gebühren aus. Deshalb muss die Schweiz die Versorgung mit Trinkwasser unter besonderen Schutz stellen.
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Erwägungen der Kommission
Die Initiantin hob in ihrem Eingangsvotum den vorsorglichen Charakter der Initiative hervor, es gilt heute dafür zu sorgen, dass die Wasserversorgung eine zentrale Aufgabe des Service public bleibt und nicht liberalisiert wird.
Die Kommission diskutierte das heutige System der Wasserversorgung in der Schweiz und nannte Szenarien einer Privatisierung, wie sie in Frankreich und England bereits stattfanden. Hierzulande sind die Gemeinden für die Wasserversorgung verantwortlich, und über die Gemeindeversammlungen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Das System funktioniert sehr gut, und da kein Wassermangel herrscht, besteht auch kein Anreiz zum Handel oder zu wirtschaftlicher Betätigung. Die Mehrheit der Kommission sah es als übertrieben an, die Privatisierung generell zu verbieten, und sah entsprechend keinen Handlungsbedarf, das aktuelle System zu ändern.
Eine Minderheit erachtete es als wichtig, frühzeitig allfälligen Privatisierungsbegehren multinationaler Konzerne den Riegel zu schieben. Unter Spardruck könnten die Gemeinden in Versuchung geraten, die Wasserversorgung zu privatisieren. Die Initiative will, dass die Wasserversorgung gemeinnützig bleibt. Sie möchte gleichzeitig verhindern, dass aus einer Situation der Knappheit ein Mehrwert abgeschöpft wird, der Bürger und Wirtschaft ungerechtfertigt belastet.
Die Verwaltung bestätigte, dass sich in England negative Beispiele einer Privatisierung der Wasserversorgung zeigen und dass in Frankreich die Wasserversorgung in der Hand internationaler Konzerne liegt. Diese Verhältnisse haben dazu geführt, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung auf der Ebene der WTO traktandiert wurde.
Die Kommission sprach sich schliesslich dafür aus, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung auf Ebene der WTO für die Schweiz im Status „nicht verhandelbar" verbleibt.
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