Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2007 die von den Kantonen Solothurn und Aargau am 29. August 2005 bzw. am 29. November 2005 eingereichten Standesinitiativen vorgeprüft.
Die Standesinitiative des Kantons Solothurn will auf Bundesebene eine Einheitssteuer mit ein bis drei Tarifstufen und höchstens ein bis drei Abzugsmöglichkeiten einführen. Die Standesinitiative des Kantons Aargau verlangt die Einführung eines neuen Steuersystems, welches gerechter, einfacher, transparenter, nachhaltig wachstumsfördernder und international wettbewerbsfähiger ist.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 17 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Solothurn, und mit 17 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons Aargau keine Folge zu geben.
Berichterstattung: schriftlich (Kat. V)
1.
Text der Standesinitiativen
[05.307]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Solothurn folgende Standesinitiative ein:
Die gesetzliche Grundlage des heutigen Steuersystems auf Ebene Bund ist dahingehend zu revidieren, dass ein neues, massiv vereinfachtes Steuersystem (Flat Tax) mit ein bis drei Tarifstufen und maximal ein bis drei Abzugsmöglichkeiten eingeführt wird.
[05.310]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines neuen Steuersystems zu schaffen, welches:
- gerechter, einfacher und transparenter,
- nachhaltig wachstumsfördernder,
- international wettbewerbsfähiger
als das heutige Steuersystem ist. Dies könnte beispielsweise mit einer Flat Tax (Einheitssteuer) oder einer dualen Einkommenssteuer erreicht werden. Der Steuerwettbewerb unter Kantonen und Gemeinden ist beizubehalten.
2.
Stand der Vorprüfung
Der Ständerat hat am 1. Oktober 2007 ohne Gegenstimme beschlossen, den Standesinitiativen der Kantone Solothurn und Aargau keine Folge zu geben.
3.
Erwägungen der Kommission
Die Standesinitiativen der Kantone Solothurn und Aargau wollen beide das heutige Steuersystem ändern. Während die Aargauer Initiative die Grundzüge für eine umfassende Reform des Steuersystems liefert, jedoch offen lässt, welches Steuermodell vorzuziehen sei, sieht die Solothurner Initiative vor, dieses Ziel mit der Einführung einer Einheitssteuer zu erreichen.
Die Kommission ist weitgehend mit der Zielsetzung der Initiativen einverstanden. Sie ist jedoch der Ansicht, dies sei kein günstiger Zeitpunkt, um das Steuersystem grundlegend zu ändern. Zahlreiche Revisionen des Steuerrechts sind bereits in Gang oder stehen kurz bevor (Familienbesteuerung, Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer). Über die Anliegen der Initiativen soll erst nach Abschluss dieser Revisionen wieder diskutiert werden.
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