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05.3001 nMo. Nationalrat (SiK-NR (02.403)). Umfassende Gesetzesgrundlage für das System der Nachrichtendienste. Differenzen

français

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 18. Oktober 2005
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat an ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2005 die am 11. Januar 2005 von ihr eingereichte, am 6. Juni 2005 vom Nationalrat angenommene und am 19. September 2005 vom Ständerat abgeänderte Motion geprüft.

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 21 Stimmen und 2 Enthaltungen, die Motion in der vom Ständerat geänderten Fassung anzunehmen.




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Eduard Engelberger

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 3. Juni 2005
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Verhandlungen und Beschluss des Zweitrats
5. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text


Der Bundesrat wird beauftragt, für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Mit dieser Gesetzgebung soll insbesondere festgelegt werden:
1. auf welche Ziele die Tätigkeiten der Nachrichtendienste auszurichten sind;
2. mit welchen Mitteln das System der Nachrichtendienste zur Sicherheit des Landes, seiner Bevölkerung, Umwelt und Infrastruktur beiträgt;
3. welches die wichtigsten Elemente des Systems sind;
4. wie die Nachrichtenbeschaffung geplant wird;
5. welches die Beschaffungsmechanismen sind;
6. wie die Nachrichten analysiert werden;
7. nach welchen Grundsätzen die Zusammenarbeit mit Partnerdiensten geregelt wird;
8. welches die Kontrollmechanismen im Bereich der Nachrichtendienste sind.

1. 2. Begründung


Siehe Bericht 02.403 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 11. Januar 2005.

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 3. Juni 2005


Der Bundesrat hat die im Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates abgegebenen Empfehlungen aufmerksam zur Kenntnis genommen. Er hat seinerseits bereits anlässlich seiner Klausursitzung vom 8. September 2004 einen entsprechenden Handlungsbedarf erkannt. Aus seiner Sicht sind einige Forderungen angesichts der gegenwärtig laufenden Projekte im Rahmen der "sicherheitspolitischen Pendenzen" überholt und/oder bereits einer eingehenden Prüfung unterzogen worden.
Die gesetzlichen Grundlagen des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP), das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), werden derzeit einer doppelten Revision unterzogen. Diese berücksichtigt die wesentlichen Punkte, zu denen die Motion einen Gesetzgebungsbedarf ortet, soweit sie nicht bereits im geltenden Gesetz enthalten sind.
Die erste Revision des BWIS dient zur besseren Bekämpfung von Gewaltpropaganda und von Gewalt an Sportveranstaltungen (BWIS I). Eine Zusatzvernehmlassung zu Massnahmen zur Eindämmung des Hooliganismus ist im Gange. Eine zweite Revision zur allgemeinen Stärkung der inneren Sicherheit im Rahmen des Paketes BWIS II ist weit fortgeschritten; die Vernehmlassung soll im Herbst 2005 eröffnet werden. Wenn jetzt unmittelbar umfassende departementsübergreifende Rechtsgrundlagen für alle Nachrichtendienste geschaffen werden sollen, hätte dies grundlegende Infragestellungen der heute schon sehr ausführlichen Rechtsgrundlagen des DAP und der laufenden Arbeiten an den BWIS-Revisionen zur Folge. Diese sollten aber dringend weiter vorangetrieben werden.
Ebenso wurden auch die gesetzlichen Grundlagen des Strategischen Nachrichtendienstes (SND), das Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz; MG), laufend den aktuellen Bedürfnissen angepasst. So wurde per 1. Januar 2004 insbesondere der Datenaustausch zwischen den Nachrichtendiensten des Bundes präzisiert, der Quellenschutz gesetzlich verankert sowie der SND dem Chef VBS direkt unterstellt. Im Übrigen werden zurzeit - basierend auf Anregungen der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste - die Bestimmungen zur gesetzlichen Verankerung der ständigen Funkaufklärung erarbeitet.
Es ist deshalb nach Meinung des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, gleichzeitig eine neue umfassende Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Vielmehr wird der Bundesrat in den nächsten Wochen im Nachgang zur Klausur vom September vergangenen Jahres noch verschiedene Grundsatzentscheide treffen, die den Anliegen der Motion noch weiter Rechnung tragen.
Diese Entscheide streben eine Verbesserung in der Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Nachrichtendiensten an. Der Bundesrat wird die Umsetzung dieser Grundsatzentscheide begleiten und die gemachten Erfahrungen auswerten. Er beabsichtigt, per Ende September des nächsten Jahres einen neuen Bericht über diese Erfahrungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen zu erarbeiten.
Im Falle einer Annahme durch den Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsauftrag stellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats


Der Nationalrat beschloss am 6. Juni 2005 mit 96 zu 49 Stimmen Annahme der Motion.

4. Verhandlungen und Beschluss des Zweitrats


Am 19. September 2005 nahm der Ständerat die Motion mit folgendem veränderten Wortlaut an: «Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2006 zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob für das System der Nachrichtendienste umfassende Gesetzesgrundlagen zu schaffen oder ob und wie die bestehenden Gesetze zu revidieren seien. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte ...»
An seinen Beratungen nahm der Ständerat Kenntnis von den verschiedenen Massnahmen, die der Bundesrat in den vorangegangenen Monaten zur Reorganisation der Nachrichtendienste getroffen hatte. Dazu gehörten insbesondere der Beschluss, in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gemeinsame Plattformen für die Zusammenarbeit zwischen dem Strategischen Nachrichtendienst (SND) und dem Dienst für Analyse und Prävention zu schaffen. Auch nahm der Ständerat zur Kenntnis, dass der SND und das Zentrum für internationale Sicherheitspolitik des EDA intensiver zusammenarbeiten wollen und hierzu eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, die unter anderem die Details der neuen Schnittstelle zwischen den beiden Diensten regelt. Auf Ende 2006 ist eine Evaluation dieses neuen Systems vorgesehen. Der Ständerat war angesichts dessen, dass die Motion der SiK-N mitten in den Reformprozess fällt, der Auffassung, dass die Motionsziele nicht erreicht werden könnten, weshalb er die oben erwähnte Änderung beschloss.

5. Erwägungen der Kommission

Die SiK-N hat die Änderung des Ständerates zur Kenntnis genommen. Sie bedauert, dass die Motion weniger verbindlich formuliert wurde. Die Kommission steht nun vor der Entscheidung, die Motion in ihrer neuen Fassung anzunehmen oder definitiv abzulehnen. Die Motion sah die Schaffung umfassender Gesetzesgrundlagen vor, die u. a. die Ziele, Mittel und Methoden der Nachrichtendienste hätten festlegen sollen. Sie gründete auf den Schlussfolgerungen eines ausführlichen Berichts der SiK-N, welcher verschiedene bedeutsame Lücken in unserem nachrichtendienstlichen System aufgedeckt hatte. Im Bericht wurde zudem vorgeschlagen, die Mittel der parlamentarischen Kontrolle über die Nachrichtendienste sowie die Rolle des Nachrichtenkoordinators zu verstärken. Die Kommission hat festgestellt, dass der Bundesrat mit seinen am 22. Juni dieses Jahres getroffenen Massnahmen einen anderen Weg eingeschlagen hat.
Aus diesem Grunde ist es für die Kommission wichtig, dass die Motion selbst in der abgeänderten Fassung überwiesen wird. Der Bericht, den der Bundesrat über die Elemente des nachrichtendienstlichen Systems zu erstatten hat, wird zeigen, ob die festgestellten Lücken geschlossen worden sind. Die SiK-N wird sich gegebenenfalls weitere Schritte vorbehalten. Auch die Präsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation hat bei den Beratungen im Ständerat festgehalten, dass die Delegation die Entwicklung der Lage aufmerksam verfolgen und nötigenfalls intervenieren werde.
Die Kommission beantragt mit 21 Stimmen und 2 Enthaltungen, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen.


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