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05.3713 nMo. Nationalrat (RK-NR (04.405; 04.409)). Scheidungsrecht. Überprüfung der Regelung betreffend Vorsorgeausgleich und Kinderbelange

français

Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 16. Oktober 2006
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2006 eine am 10. November 2005 von der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion geprüft.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleichs und der Kinderbelange abzuklären und dem Parlament die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen.
Der Bericht wird mündlich erstattet.

Berichterstattung: Wicki




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Franz Wicki

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Januar 2006
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleiches und der Kinderbelange abzuklären und dem Parlament die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten. Dabei soll er die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Evaluation Vorsorgeausgleich" im Rahmen des NFP 45 (Baumann Katerina/Lauterburg Margareta, NFP 45/Probleme des Sozialstaates, Forschungsprojekt "Evaluation Vorsorgeausgleich", 4045-64783, Bern 2004) sowie die Ergebnisse der Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richtern bzw. Richterinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen sowie Mediatoren bzw. Mediatorinnen (Bundesamt für Justiz, Mai 2005) berücksichtigen.

1. 2. Begründung

(keine Begründung)

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Januar 2006

Der Bundesrat hat am 16. Juni 2005 zum Bericht vom Mai 2005 über die Umfrage zum Scheidungsrecht bei Richtern bzw. Richterinnen und Anwälten bzw. Anwältinnen sowie Mediatoren bzw. Mediatorinnen Stellung genommen. Seine Einschätzung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes deckt sich mit jener der Kommission für Rechtsfragen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats

Am 15. März 2006 beschloss der Nationalrat, zwei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben, welche verlangten, das Zivilgesetzbuch so zu ändern, dass im Scheidungsfall im Bereich der beruflichen Vorsorge eine effektive Gleichbehandlung erreicht wird (04.405 Pa.Iv. Thanei. Scheidungen. Vorsorgeausgleich; 04.409 Pa.Iv. Sommaruga Carlo. Scheidung. Effektive Gleichbehandlung der Frau bei den BVG-Austrittsleistungen). Die vorliegende Motion hat der Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen.

4. Erwägungen der Kommission

Mündliche Berichterstattung.


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