Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 17. August 2006 die am 20. März 2006 von Nationalrat Nordmann (SP/VD) eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.
Die Initiative verlangt eine rechtliche Bestimmung, welche die politischen Parteien, die Kampagnenkomitees, die Lobbyorganisationen, ähnliche Institutionen sowie die Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten dazu verpflichtet, ihre Finanzierungsquellen offenzulegen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 9 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit (Gross Andreas, Fehr Hans-Jürg, Hubmann, Leuenberger-Genève, Nordmann, Roth-Bernasconi, Schelbert, Wyss) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Berichterstattung: Müller Philipp (d), Perrin (f)
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Text und Begründung
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Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es soll eine gesetzliche Bestimmung, wenn nötig auch eine Verfassungsbestimmung, geschaffen werden, welche die politischen Parteien, die Kampagnenkomitees, die Lobbyorganisationen, ähnliche Institutionen und die Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten verpflichtet, ihre Finanzierungsquellen offenzulegen.
Diese soll insbesondere Folgendes festlegen:
- die Veröffentlichung einer Aufstellung der wichtigsten Finanzierungsquellen und des gesamten Budgets;
- die Veröffentlichung der Namen der juristischen Personen, die zur Finanzierung beigetragen haben, mit Angabe des jeweiligen Betrags;
- wenn natürliche Personen Geld gegeben haben: die Veröffentlichung des Namens und des Betrags, sofern die gesamte Spende der betreffenden Person innerhalb eines Kalenderjahres einen noch festzulegenden Betrag überschreitet;
- handelt es sich um Spenden natürlicher Personen, die unter dieser Grenze liegen, sollen diese anonym und aufgelistet nach der Höhe des Betrags veröffentlicht werden;
- Sanktionsmassnahmen.
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Begründung
Die Ausübung der Demokratie kostet Geld. Kosten fallen insbesondere im Bereich der Organisation und Öffentlichkeitsarbeit der Parteien und politisch aktiven Lobbys an. Aus diesem Grund müssen die politischen Akteure von ihren Mitgliedern oder Dritten finanziell unterstützt werden. Die Geldgeber erwarten meist im Gegenzug, dass die politischen Akteure, die sie unterstützen, ihre Ideen, Interessen und Positionen vertreten.
Um für die Bürgerinnen und Bürger so viel Transparenz wie möglich und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage für Wahlen und Abstimmungen zu schaffen, aber auch um die Funktionsweise der Politik zu durchleuchten, ist es wichtig, dass solche Verbindungen nachvollziehbar und publik sind. Aus diesem Grund müssen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Interessen offen legen. Durch eine solche Transparenz kann die Debatte über den Einfluss des Geldes auf die demokratischen Prozesse ernsthaft geführt werden. Die Transparenz der Finanzierung ist demnach eine Voraussetzung für das richtige Funktionieren der Demokratie, die auf dem Prinzip der rechtlichen Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger beruht.
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Erwägungen der Kommission
Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat sich schon intensiv mit der Frage der Transparenz von Finanzierungsquellen politischer Aktivitäten befasst, insbesondere im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative von Andreas Gross (99.430. Abstimmungskampagnen. Offenlegung höherer Beiträge). Diese Initiative verlangte, dass die Quellen finanzieller Beiträge an Kampagnen vor Volksabstimmungen gemeldet werden müssen, damit sie öffentlich gemacht werden können. Ihr wurde am 23. März 2000 im Nationalrat Folge gegeben (AB 2000 N 436). Die mit der Umsetzung beauftragte SPK sah sich dann aber mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert. Sie hat sowohl Modelle geprüft, die von einer Deklarationspflicht ausgehen, wie auch solche, welche Anreize zur Offenlegung vorsehen. Jedes Modell war jedoch mit so vielen Nachteilen verbunden, dass die Kommission dem Rat schliesslich beantragen musste, die Initiative abzuschreiben (BBl 2003 3916). Der Rat folgte diesem Antrag am 19. März 2004 (AB 2004 N 482).
Die hier vorliegende Initiative ist noch viel umfassender, indem die Finanzierungsquellen von jeglichen politischen Akteuren offengelegt werden sollen. Ihre Umsetzung würde sich entsprechend noch schwieriger gestalten. Es würden sich kaum lösbare Definitionsprobleme stellen wie zum Beispiel die rechtliche Umschreibung von „Lobbyorganisationen".
Die Kommission erachtet das Ziel der Initiative - die Transparenz über die Finanzierungsquellen politischer Akteure - durchaus als erstrebenswert. Sie hat aber Zweifel, ob mit einer Offenlegungspflicht das Ziel erreicht werden kann oder ob nicht sogar kontraproduktive Effekte zu erwarten wären wie vermehrte anonyme Spenden oder der Rückgang von Spenden. Zudem ist davon auszugehen, dass kaum eine Regelung gefunden werden kann, welche nicht Umgehungsmöglichkeiten bietet. Werden solche Umgehungen publik, schadet dies wiederum dem Ansehen der Politik.
Die Kommissionsminderheit erachtet das Gebot der Transparenz gerade in einem System mit direktdemokratischen Elementen als äusserst wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, wer hinter welchen Anliegen steht. Die allenfalls zu erwartenden Schwierigkeiten bei der rechtlichen Umsetzung sollten nicht davon abhalten, eine Lösung zu suchen. Insbesondere stelle die Möglichkeit der Umgehung einer Regelung kein Argument dar, auf eine solche zu verzichten. Wenn dies ein Argument wäre, dann könnten auch in zahlreichen anderen Bereichen keine Regelungen mehr getroffen werden.
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