Nationalrat
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Cussegl naziunal

06.3658 sMo. Ständerat (Heberlein). Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten

français

Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 1. Februar 2008
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2008 die von Ständerätin Trix Heberlein am 7. Dezember 2006 eingereichte und vom Ständerat am 21. März 2007 angenommene Motion vorberaten.

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu verhindern, die Opfer zu unterstützen und ihre Grundrechte zu schützen.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion gemäss ihrem Änderungsantrag (siehe Ziffer 4 des Berichtes).





Im Namen der Kommission
Der Präsident: Gerhard Pfister

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 14. Februar 2007
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen.

1. 2. Begründung

Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten sind zu ächtende Menschenrechtsverletzungen. Generell gilt es, die Opfer von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten besser zu schützen und die Täter härter zu bestrafen. Den Opfern wird das Selbstbestimmungsrecht genommen, und sie werden ihrer Menschenwürde beraubt. Zwangsheiraten sind nicht Ausdruck eines Rechtes auf Differenz und sind auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität unserer Gesellschaft rechtfertigbar. Für Staat und Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, Zwangsheiraten zu verhindern und konkrete Ausstiegsoptionen für die Betroffenen zu schaffen. Auch im Ausland geschlossene Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz lebenden Personen müssen der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterstehen.
Der Bundesrat hat im September 2005 im Rahmen der Beratungen des Ausländergesetzes zugesichert, sich der Problematik anzunehmen und nach Lösungen zu suchen. Wir stellen fest, dass dieser Zusicherung bisher keine Taten gefolgt sind und die Beantwortung des Postulates 05.3477 noch nicht an die Hand genommen worden ist. Die Erfahrungen im Rahmen der Bekämpfung der häuslichen Gewalt deuten darauf hin, dass das Problem Zwangsheirat gravierend ist und umgehend nach Lösungen zu suchen ist. Deshalb fordern wir den Bundesrat dazu auf, rasch die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Auf gesetzgeberischer Ebene sind insbesondere das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und das Ausländergesetz auf die Wirksamkeit zur Bekämpfung von Zwangsehen und arrangierten Ehen zu überprüfen.

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 14. Februar 2007

Der Bundesrat hat sich am 23. September 2005 bereiterklärt, das Postulat 05.3477 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates anzunehmen. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz wohnhaften Personen straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden sollen. Das Postulat räumt aber auch die Möglichkeit ein, die Problematik der Zwangsheiraten und der arrangierten Heiraten auf breiter Ebene und vertieft zu prüfen. Zurzeit wird der gesetzgeberische und sonstige Handlungsbedarf abgeklärt und der gewünschte Bericht verfasst. Der Bundesrat ist nicht bereit, eine Motion zum gleichen Thema entgegenzunehmen, bevor die Prüfungsergebnisse dieses Postulates vorliegen, was voraussichtlich Ende 2007 der Fall sein wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats

Der Ständerat hat die Motion am 21. März 2007 mit 23 zu 5 Stimmen angenommen.

4 Änderungsantrag der Kommission
Die Kommission beantragt, im Motionstext auf die explizite Nennung der arrangierten Heiraten zu verzichten, sodass der Text neu wie folgt lautet:
„Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen."

5 Erwägungen der Kommission
Die Kommission hat die Motion im Lichte des mittlerweile publizierten Berichts des Bundesrates „Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten" (in Erfüllung des Postulates 05.3477 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates) vorberaten.

Die SPK beantragt ihrem Rat, diese Motion anzunehmen, weil sie es für nötig erachtet, den Bundesrat mit einem verbindlichen Auftrag in die Pflicht zu nehmen, in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden. Nachdem der Bundesrat die Motion mit Verweis auf den sich in Erarbeitung befindenden Postulatsbericht abgelehnt hat, will die Kommission sicherstellen, dass die von der Motion geforderten notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen unverzüglich umgesetzt werden und der Bundesversammlung ein entsprechender Erlassentwurf vorgelegt wird.

Mit Blick auf eine klarere begriffliche Unterscheidung der Zwangsheiraten von den arrangierten Heiraten beantragt die SPK ihrem Rat, den Text der Motion so abzuändern, dass der Auftrag an den Bundesrat im Wortlaut ausschliesslich Massnahmen gegen Zwangsheiraten fordert. Darunter fallen nach Ansicht der Kommission auch arrangierte Heiraten, die unter Zwang geschlossen werden.
4 Änderungsantrag der Kommission 5 Erwägungen der Kommission


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