Die Aussenpolitische Kommission prüfte an ihrer Sitzung vom 1. September 2006 die am 19. April 2006 von der Jugendsession 2005 eingereichte Petition „Erhöhung der Entwicklungshilfe".
Die Petitionäre fordern die konkrete Umsetzung des Millenniumsziels der Uno, das heisst, spätestens ab 2015 jährlich 0.7 Prozent des BIP in die Entwicklungshilfe zu investieren.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen.
1.
Inhalt der Petition
Die Petition fordert vom Bund die konkrete Umsetzung des Millenniumsziels der Uno, das heisst, spätestens ab 2015 jährlich 0.7 Prozent des BIP in die Entwicklungshilfe zu investieren.
2.
Stellungnahme des EDA
189 Staats- und Regierungschefs haben am Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen im September 2000 die Millenniumsdeklaration und die Millenniumsentwicklungsziele (MDG) vereinbart. Damit wurden gemeinsame Zielvorgaben für die Verminderung der Armut und für verbesserte Lebensbedingungen für die Ärmsten in aller Welt festgelegt. Bei dieser Gelegenheit haben die Geberländer festgehalten, bis zum Jahr 2015 0.7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden. Die Geberländer haben diesen Zielwert im Rahmen der UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey im Jahr 2002 erneut bekräftigt.
Was die Erreichung der Zielmarke anbelangt, zeigt sich international folgendes Bild: 2005 haben die 22 Mitgliedstaaten des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) im Durchschnitt 0.47 Prozent ihres BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) bereitgestellt. 2004 betrug der durchschnittliche Prozentsatz 0.42 Prozent. Gemäss aktuellen Prognosen werden die 22 DAC-Mitgliedländer bis 2010 im Durchschnitt 0.58 Prozent ihres BNE für die APD bereitstellen. Die 15 Mitgliedländer der Europäischen Union haben zur Erhöhung der APD einen Stufenplan festgelegt, der dahin geht, bis 2010 0.56 Prozent und bis 2015 0.7 Prozent des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden.
Die Schweiz hat bezüglich APD-Erhöhung im Rahmen internationaler Konferenzen bislang folgende Position kommuniziert:
- Bundespräsident Ogi hat am UN-Millenniumsgipfel 2000 erklärt, dass die Schweiz bis 2010 0.4 Prozent des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe aufwenden will.
- Bundesrat Deiss hat an der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Monterrey im Jahre 2002 bestätigt, dass die Schweiz ihre APD bis 2010 auf 0.4 Prozent des BNE erhöhen wird.
- Der Bundesrat hat am 18. Mai 2005 entschieden, den APD-Berechnungsmodus der Schweiz zu modifizieren. Die Schweiz hat sich der Gruppe von acht OECD-Ländern angeschlossen, welche die Kosten der Asylbewerber im ersten Aufenthaltsjahr ebenfalls als APD anrechnet. Mit der modifizierten Berechnung ist die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz im Jahre 2004 von 0.37 Prozent (2003) auf 0.41 Prozent des BNE angestiegen.
- Der Bundesrat hat am 18. Mai 2005 ebenfalls die Prüfung der weiteren Entwicklung des APD-Volumens für die Periode ab 2009 beschlossen. Diese Position ist in dem vom Bundesrat im Mai veröffentlichten und der Uno übergebenen Bericht „Millenniumsentwicklungsziele - Zwischenbericht der Schweiz 2005" explizit festgehalten.
- Im Rahmen des Millennium+5-Gipfels in New York vom September 2005 hat Bundespräsident Schmid diese Position folgendermassen kommuniziert: „La Suisse envisage d'accroître donc, au-delà de 2008, le pourcentage qu'elle consacre à l'aide publique au développement de manière à augmenter sa part dans les efforts internationaux en la matière."
- Am 17. März 2006 hat der Bundesrat die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz für 2005 mit 0.44 Prozent beziffert. Grund für die Steigerung sind hauptsächlich die Entschuldungsmassnahmen für Irak und Nigeria. Das Total der öffentlichen Entwicklungshilfe, die dem DAC für 2005 mitgeteilt wurde, beläuft sich auf 2'206 Mio. CHF gegenüber den 1'921 Mio. CHF für 2004, was somit einer nominellen Steigerung von rund 15 Prozent entspricht. Die Schweiz rangiert damit auf Platz 11 der 22 OECD-Länder. Sie hat das verschiedentlich bekräftigte Ziel, 0.4 Prozent bis 2010 zu erreichen, übertroffen.
Was die Entwicklung der APD betrifft, bleibt festzuhalten, dass in den kommenden Jahren die Entschuldungsmassnahmen jedoch stark zurückgehen und die Kosten für Asylbewerber sinken werden, womit die APD-Zielmarke voraussichtlich leicht unter 0.4 Prozent fallen könnte. Um das APD-Ziel zu halten oder anzuheben, ist eine Aufstockung des Budgets für die Entwicklungszusammenarbeit unausweichlich. Die Erreichung des 0.7-Prozent-Ziels würde schätzungsweise ein Budgetwachstum von rund 12 Prozent erfordern, was in der angespannten Budgetsituation unrealistisch ist.
Der Bundesrat beabsichtigt, bald über die APD-Zielmarke zu diskutieren. Diese Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Budgetrestriktionen, politischen Prioritätensetzung und internationalen Erwartungen.
3.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission hat vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eine ausführliche und gut dokumentierte Stellungnahme erhalten und zur Kenntnis genommen. Sie zeigte sich von den Aufstellungen und Erläuterungen bezüglich der Aufwendungen der Schweiz zugunsten der öffentlichen Entwicklungshilfe befriedigt und hat beschlossen, sich in dieser Frage hinter die aktuelle Entwicklungspolitik des Bundesrates zu stellen. Dieser beabsichtigt, bis 2010 0.4 Prozent des BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen, wobei diese Zielmarke bald überprüft werden soll.
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