Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2008 die am 22. Juni 2007 von Nationalrat Carlo Sommaruga (SP, GE) eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.
Der Initiant verlangt die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 9 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit (Hiltpold, Fluri, Gross, Heim, Huber, Marra, Meyer Thérèse, Stöckli, Tschümperlin) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Berichterstattung: Humbel Näf (d), Perrin (f)
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Text und Begründung
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Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Bundesverfassung und die übrige Gesetzgebung seien so zu ändern, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind.
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Begründung
1992 waren rund 15 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer in den Stimmregistern eingetragen. Bei den nationalen Wahlen dieses Jahres werden es mehr als 110 000 sein. Doch haben die Stimmen der Fünften Schweiz nicht das Gewicht und den politischen Stellenwert, der ihnen eigentlich zukommen müsste, da sie auf die verschiedenen Herkunftskantone aufgesplittert sind.
Eine wirkliche Vertretung dieser Fünften Schweiz kann es so lange nicht geben, als die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland sich in eine kantonale Wahlliste einreihen müssen, womit ihre Kandidatur jegliche auslandschweizerische Eigenheit verliert. Zudem geht eine solche Kandidatur inmitten kantonaler Persönlichkeiten, die lokal fest verankert sind, hoffnungslos unter. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben keine Chance, sich Gehör zu verschaffen, und ihre Kandidatur muss scheitern.
Es darf nicht mehr sein, dass Besonderheiten der Auslandschweizerinnen und -schweizer weiterhin verkannt werden und unberücksichtigt bleiben. Wir müssen eine Lösung finden, die auf unsere Institutionen zugeschnitten ist. Der intellektuelle und kulturelle Reichtum der Fünften Schweiz sollte die Vielfalt unseres Landes bereichern und seine Weltoffenheit fördern.
Das Ausland kennt verschiedene Lösungen dieses Problems: In Italien sind zwölf Abgeordnetensitze und sechs Senatssitze den Italienerinnen und Italienern im Ausland vorbehalten. In Frankreich bestimmen die Französinnen und Franzosen im Ausland in einer indirekten Wahl - über die Wahl des Conseil supérieur der Auslandfranzösinnen und -franzosen - zwölf Vertreterinnen und Vertreter im Senat.
Der Schweiz bieten sich also verschiedene Möglichkeiten an, die Auslandschweizerinnen und -schweizer politisch zu integrieren. Eine davon wäre sicher eine Art "kantonaler" Vertretung im National- und im Ständerat oder zunächst einmal lediglich in Form von zwei Sitzen im Ständerat. Wahlkörperschaft könnten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland selber sein oder aber ein Gremium, das seinerseits von diesen gewählt würde.
Man sollte eine sofortige Lösung des Problems der Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer suchen und nicht noch Jahre zuwarten, bis das nationale E-Voting in allen Kantonen eingeführt ist. Eine spezifische Lösung für das besondere Problem dieses Teils der Wählerschaft könnte so rasch gefunden werden.
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Erwägungen der Kommission
Die Forderung des Initianten betrifft das passive Wahlrecht der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer. Dieses besteht bereits seit der Gründung des Bundesstaates, indem im Ausland lebende Personen mit Schweizer Pass sich in den Nationalrat wählen lassen können. Auf Bundesebene sind Auslandschweizerinnen und -schweizer den in der Schweiz wohnhaften Landsleuten somit rechtlich gleichgestellt. Für die Beteiligung an Wahlen in den Ständerat gilt das kantonale Recht (Art. 150 Abs. 3 BV). Die Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in 11 Kantonen wahlberechtigt.
Wollte man nun zum Beispiel den Auslandschweizerinnen und -schweizern zwei Sitze im Ständerat zugestehen, wie dies der Initiant vorschlägt, dann müsste für die Auslandschweizer ein eigener Wahlkreis gebildet werden. Die Schaffung eines Wahlkreises „Auslandschweiz" wäre auch notwendig, wenn den im Ausland lebenden Landsleuten eine direkte Vertretung mit zum Beispiel drei bis vier Mandaten im Nationalrat ermöglicht werden sollte. Somit würden die Auslandschweizer bezüglich des Wahlrechts faktisch gleich behandelt wie die Bürgerinnen und Bürger eines Kantons. Ein Kanton stellt jedoch ein staatliches, aus einem zusammenhängenden Gebiet bestehendes Gebilde in unserem Bundesstaat dar. Er kann nicht verglichen werden mit einer über die ganze Welt verteilten Gruppe von Personen, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie nicht im Heimatland wohnhaft sind. Je nach Wahlheimat treffen die Auslandschweizerinnen und -schweizer ganz unterschiedliche Lebensbedingungen an, was die Bildung eines Wahlkreises nicht nahelegt.
Hingegen ist es der Staatspolitischen Kommission ein Anliegen, dass die im Ausland lebenden Schweizer und Schweizerinnen ihr aktives Stimm- und Wahlrecht uneingeschränkt wahrnehmen können. Sie hat von Klagen betreffend Mängel bei der Umsetzung des geltenden Rechts Kenntnis genommen. Ob in diesem, vom Initianten nicht zur Diskussion gestellten Bereich allenfalls gar gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird die Kommission noch abklären.
Eine starke Kommissionsminderheit würde es begrüssen, wenn die Auslandschweizerinnen und -schweizer als Gruppe in der Bundesversammlung repräsentiert wären. Auch wenn sie an unterschiedlichen Orten auf der Welt leben, würden sie eben doch die spezifischen Erfahrungen eines fernab von der Heimat gelebten Alltags teilen. Die besonderen Lebensbedingungen dieser Personen sollten im Parlament entsprechend zum Ausdruck gebracht werden können. Es wäre für die Parlamentsarbeit auch ein Gewinn, wenn vermehrt eine von aussen geprägte Sichtweise eingebracht werden könnte. Erst durch die Schaffung eines eigenen Wahlkreises hätten die Auslandschweizer aber eine reelle Möglichkeit, Einzug in die Bundesversammlung zu halten.
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