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07.3277 sMo. Ständerat (SiK-SR (06.3351)). Abgabe von Taschenmunition

français

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 3. Juli 2007
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat an ihrer Sitzung vom 3. Juli 2007 die am 16. April 2007 von der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates eingereichte und am 20. Juni 2007 vom Ständerat angenommene Motion vorgeprüft.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen sind für Truppen vorgesehen, die Ersteinsätze zu leisten haben.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Motion gemäss Änderungsantrag (siehe Ziffer 5 des Berichtes).

Eine Minderheit (Schlüer, Borer, Büchler, Fattebert, Loepfe, Miesch, Oehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.


Berichterstattung: Widmer (d), Vaudroz (f)



Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Barbara Haering

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 30. Mai 2007
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Erwägungen der Kommission
4. 1. Erwägungen der Mehrheit
4. 2. Erwägungen der Minderheit
5. Anträge der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben.

1. 2. Begründung

Siehe Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates zur Motion Fetz 06.3351, "Für mehr häusliche und öffentliche Sicherheit. Keine Taschenmunition mehr zu Hause", vom 16. April 2007.

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 30. Mai 2007

Der Bundesrat ist bereit, die Heimabgabe der Taschenmunition an aktive Armeeangehörige künftig von der sicherheitspolitischen Lage abhängig zu machen. Die Taschenmunition soll deshalb den Armeeangehörigen bis auf Weiteres nicht mehr nach Hause mitgegeben werden. Davon ausgenommen sind die für Ersteinsätze vorgesehenen Bereitschaftsformationen der Armee. Das VBS wird nach vorgängiger Konsultation der Sicherheitspolitischen Kommissionen die Grundsätze der Abgabe festlegen und die Verordnung des VBS über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (SR 514.101) entsprechend anpassen. An den Regelungen und Voraussetzungen über die Heimabgabe der persönlichen Waffe ändert sich nichts.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats

Die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates ist eine direkte Antwort auf die am 22. Juni 2006 von Ständerätin Anita Fetz eingereichte Motion[1]. Die Motion der baselstädtischen Ständerätin beauftragte den Bundesrat, die Abgabe von Taschenmunition zur Heimaufbewahrung abzuschaffen. Am 18. September 2006 nahm der Ständerat im Rahmen der Behandlung der Motion Fetz einen Ordnungsantrag des Urner Ständerates Hansruedi Stadler an, welcher verlangte, dass die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) zur vertieften Vorberatung zugewiesen wird. Der Kommission wurde es dabei freigestellt, auch den Aspekt der privaten Aufbewahrung der Dienstwaffe in die Diskussion einzubeziehen.[2] Im November 2006 erteilte die SiK-S dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Auftrag, aufzuzeigen, welche Auswirkungen der Verzicht auf die Abgabe von Taschenmunition auf die Landesverteidigung haben könnte. An ihrer Sitzung vom 20. Februar 2007 beschloss die Kommission, ihre Arbeit einzustellen und die Motion erst zu beraten, wenn hängige weiter reichende Vorstösse zur gleichen Thematik behandelt worden sind; dies betraf insbesondere den Minderheitsantrag Banga, welcher im Rahmen der Revision des Waffengesetzes (06.008s) einen neuen Artikel 110 Absatz 4 im Waffengesetz schaffen wollte; dieser hätte festgelegt, dass Ordonnanzwaffen nicht mehr länger zur persönlichen Ausrüstung gehören. Dieser Antrag wurde vom Nationalrat am 22. März 2007 mit 96 zu 80 Stimmen abgelehnt.[3]

Am 16. April 2007 hat die SiK-S die Motion Fetz vorgeprüft. Die Kommission kam nach Beendigung ihrer Arbeit zum Schluss, dass erstens in der heutigen geostrategischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition verzichtet werden kann, ohne damit die Wehrbereitschaft des Landes zu beeinträchtigen, und dass zweitens die Motion Fetz abgelehnt werden muss, weil ihr Wortlaut keinerlei Handlungsspielraum lässt, sondern die Abgabe von Taschenmunition ohne Wenn und Aber abschaffen will.[4] Deshalb hat die SiK-S eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten, dabei allerdings Ausnahmen für Truppen vorzusehen, die Ersteinsätze leisten.[5]

Am 20. Juni 2007 wurde die Motion Fetz zurückgezogen, und der Ständerat nahm die vorliegende Motion mit 35 zu 5 Stimmen an.[6] Die Mehrheit des Rates folgte seiner Kommission, die argumentierte, dass die Abgabe von Taschenmunition in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage nicht mehr für alle Armeeangehörigen absolut erforderlich sei. Für sie ist das von Anita Fetz angeführte Problem der öffentlichen Sicherheit mit dem Verzicht auf die Abgabe von Munition geregelt. Eine Minderheit jedoch wollte das bisherige System beibehalten, weil ihrer Meinung nach Waffe und Munition nicht getrennt werden können und der Verzicht auf die Abgabe von Munition ein erster Schritt hin zum Verzicht auf die Abgabe der Ordonnanzwaffe sei.

4. Erwägungen der Kommission

4. 1. Erwägungen der Mehrheit

Für die Mehrheit der Kommission bildet die Aufbewahrung von Taschenmunition zwischen zwei Diensten nicht die gleiche Tradition wie die Abgabe der Ordonnanzwaffe (vgl. Bericht der SiK-N zur parlamentarischen Initiative 06.434, «Aufbewahrung bzw. Abgabe von Ordonnanzwaffen und entsprechender Kriegsmunition»). Die Bestimmung über die Abgabe von Taschenmunition wurde schon immer je nach militärischer Bedrohungslage, zuweilen auch aufgrund von Kriterien der öffentlichen Sicherheit ausgestaltet. Es ist deshalb nur folgerichtig, die Lage von Zeit zu Zeit neu zu beurteilen. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Mehrheit beantragt, den Motionstext in dem Sinne zu ändern, dass der Bundesrat beauftragt wird, die geostrategische Lage periodisch, mindestens aber einmal pro Legislatur, neu zu beurteilen.

Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass es in der heutigen geostrategischen Lage nicht mehr unbedingt nötig ist, an sämtliche Wehrleute Taschenmunition zur Heimaufbewahrung abzugeben. Wie aus den Beratungen der SiK-S hervorgeht, ist es möglich, darauf zu verzichten, ohne dabei die militärische Landesverteidigung zu beeinträchtigen. Mit der Ausnahme für Ersteinsätze leistende Truppen wird dem heutigen militärischen Bedürfnis ausreichend Rechnung getragen.

Im Übrigen gibt es innerhalb der Mehrheit unterschiedliche Meinungen darüber, wie weit die in der Motion vorgesehene Massnahme gehen sollte:
- Für einen Teil der Mehrheit ist diese Massnahme die Lösung schlechthin für das in der Motion Fetz angeführte Problem der öffentlichen Sicherheit. Durch den Verzicht auf die Abgabe von Taschenmunition könne die Zahl der im Affekt begangenen Tötungsdelikte und Suizide effektiv verringert werden. Es sei erwiesen, dass es bei diesen Delikten von zentraler Bedeutung ist, dass Waffe und Munition getrennt sind - so werde die Bereitschaft, die Tat zu begehen, trotz Affektzustand erheblich verringert. Dieser Teil der Mehrheit ist der Meinung, dass der Verzicht auf die Abgabe von Taschenmunition die bisherigen bundesrätlichen Massnahmen ergänzt und das Problem der im Affekt begangenen Suizide und Tötungsdelikte, bei denen Schusswaffen eingesetzt werden, genügend entschärft. Somit sei es nicht erforderlich, weitere Massnahmen zu ergreifen. Die anderen Fälle, z. B. geplante Tötungsdelikte oder Suizide, könnten ohnehin nicht verhindert werden. Dieser Teil der Mehrheit lehnt es somit kategorisch ab, das Prinzip der Heimaufbewahrung der Ordonnanzwaffe anzutasten.
- Der andere Teil der Mehrheit ist der Ansicht, dass die in der Motion vorgesehene Massnahme ein Schritt in die richtige Richtung sei, aber nicht ausreiche. Mit dem Verzicht auf die Abgabe der Taschenmunition lasse sich das Problem der öffentlichen Sicherheit nicht lösen, das sich infolge von mit Schusswaffen begangenen Tötungsdelikten und Suiziden stellt. Dieses Problem werde zwar begrenzt, jedoch nicht gelöst, solange am Prinzip der Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe beim Wehrmann zu Hause sowie der Abgabe der Waffe nach seiner Entlassung aus dem Militärdienst nichts geändert werde.

4. 2. Erwägungen der Minderheit

Nach Ansicht der Kommissionsminderheit bilden Waffe und Munition eine Einheit und können deshalb nicht getrennt werden. In den Augen der Minderheit ist es aus militärischer Sicht notwendig, an der Abgabe der persönlichen Waffe und der Munition festzuhalten. Dieses Prinzip sei in unserem Wehrsystem verankert, in dem die Armee aus einem kleinen Kern von Berufsmilitärs und im Übrigen aus Milizangehörigen besteht. In diesem System sei es unerlässlich, bei Bedarf schnellstmöglich auf Einheiten zurückgreifen zu können, die nicht im Dienst stehen. Deshalb müsse eine gewisse Truppenbereitschaft gewährleistet sein, die unter anderem durch die Abgabe der Ordonnanzwaffe und der Munition ermöglicht werde. Die Minderheit ist überzeugt, dass unser Wehrsystem nach wie vor seinen Zweck erfüllt, vor allem im Hinblick auf die heutigen Risikoszenarien, insbesondere diejenigen, die subsidiäre Raumsicherungseinsätze zugunsten von zivilen Behörden erfordern.

Die Minderheit ist der Meinung, dass die Abgabe von Waffe und Munition Ausdruck des Vertrauens ist, das der Staat dem Wehrmann entgegenbringt. In unserem System ist jeder Schweizer verpflichtet, Militärdienst zu leisten, und dies umfasst die Bereitschaft, notfalls sein Leben für das Vaterland einzusetzen. Nach Auffassung der Minderheit ist es absolut gerechtfertigt, diese Bereitschaft durch das Vertrauen zu honorieren, welches die Überlassung der Ordonnanzwaffe zum Ausdruck bringt. Eben dieser Vertrauensbeweis stelle die Basis unseres Milizsystems dar. Im gegenwärtigen System sei es ferner möglich, die Armeeangehörigen in die Pflicht zu nehmen, und es habe sich gezeigt, dass sie - von wenigen Ausnahmen abgesehen - der Verantwortung gewachsen sind. Missbrauchsfälle seien bedauerlich und die Schuldigen müssten bestraft werden. In den Augen der Minderheit darf die Abgabe der Ordonnanzwaffe nicht infrage gestellt werden, nur weil es schwarze Schafe gibt. Es habe sich gezeigt, dass das Milizsystem sich genauso bewährt hat wie andere Systeme im Ausland.

Schliesslich ist die Minderheit der Ansicht, dass die von der Motion verlangte Massnahme Teil einer Salamitaktik sei, bei der es letztlich darum gehe, die Abgabe der Ordonnanzwaffe an Wehrmänner abzuschaffen. Dies lehnt die Minderheit jedoch nachdrücklich ab.

5. Anträge der Kommission

Die Kommission beantragt mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion wie folgt abzuändern:
„Der Bundesrat wird beauftragt, in der heutigen sicherheitspolitischen Lage auf die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause zu verzichten. Ausnahmen von dieser Regelung sind für Truppen vorzusehen, welche Ersteinsätze zu leisten haben. Der Bundesrat soll mindestens einmal pro Legislatur die Sicherheitslage neu beurteilen."

Eine Minderheit (Schlüer, Borer, Büchler, Fattebert, Loepfe, Miesch, Oehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.


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1) 06.3351 Mo. Fetz. Für mehr häusliche und öffentliche Sicherheit. Keine Taschenmunition mehr zu Hause.
2) AB 2006 S 637-638.
3) AB 2007 N 553-560.
4) Siehe Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates vom 16. April 2007.
5) 07.3277 Mo. SiK-S. Abgabe von Taschenmunition.
6) AB 2007 S 597-602.

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