Der Nationalrat hatte am 24. September 2008 der am 22. Juni 2007 von Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE) eingereichten parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte somit am 15. Januar 2009 darüber Beschluss zu fassen, ob sie dem Beschluss des Nationalrates zustimmt oder ob sie dem Rat beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Der Initiant verlangt die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit die Auslandschweizerinnen und -schweizer im Ständerat und im Nationalrat vertreten sind.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit (Lombardi, Cramer, Hêche, Maury Pasquier) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Berichterstattung: Inderkum
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Text und Begründung
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Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Bundesverfassung und die übrige Gesetzgebung seien so zu ändern, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einer unseren Institutionen optimal entsprechenden Weise zunächst im Ständerat und dann auch im Nationalrat vertreten sind.
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Begründung
1992 waren rund 15 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer in den Stimmregistern eingetragen. Bei den nationalen Wahlen dieses Jahres werden es mehr als 110 000 sein. Doch haben die Stimmen der Fünften Schweiz nicht das Gewicht und den politischen Stellenwert, der ihnen eigentlich zukommen müsste, da sie auf die verschiedenen Herkunftskantone aufgesplittert sind.
Eine wirkliche Vertretung dieser Fünften Schweiz kann es so lange nicht geben, als die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland sich in eine kantonale Wahlliste einreihen müssen, womit ihre Kandidatur jegliche auslandschweizerische Eigenheit verliert. Zudem geht eine solche Kandidatur inmitten kantonaler Persönlichkeiten, die lokal fest verankert sind, hoffnungslos unter. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben keine Chance, sich Gehör zu verschaffen, und ihre Kandidatur muss scheitern.
Es darf nicht mehr sein, dass Besonderheiten der Auslandschweizerinnen und -schweizer weiterhin verkannt werden und unberücksichtigt bleiben. Wir müssen eine Lösung finden, die auf unsere Institutionen zugeschnitten ist. Der intellektuelle und kulturelle Reichtum der Fünften Schweiz sollte die Vielfalt unseres Landes bereichern und seine Weltoffenheit fördern.
Das Ausland kennt verschiedene Lösungen dieses Problems: In Italien sind zwölf Abgeordnetensitze und sechs Senatssitze den Italienerinnen und Italienern im Ausland vorbehalten. In Frankreich bestimmen die Französinnen und Franzosen im Ausland in einer indirekten Wahl - über die Wahl des Conseil supérieur der Auslandfranzösinnen und -franzosen - zwölf Vertreterinnen und Vertreter im Senat.
Der Schweiz bieten sich also verschiedene Möglichkeiten an, die Auslandschweizerinnen und -schweizer politisch zu integrieren. Eine davon wäre sicher eine Art "kantonaler" Vertretung im National- und im Ständerat oder zunächst einmal lediglich in Form von zwei Sitzen im Ständerat. Wahlkörperschaft könnten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland selber sein oder aber ein Gremium, das seinerseits von diesen gewählt würde.
Man sollte eine sofortige Lösung des Problems der Vertretung der Auslandschweizerinnen und -schweizer suchen und nicht noch Jahre zuwarten, bis das nationale E-Voting in allen Kantonen eingeführt ist. Eine spezifische Lösung für das besondere Problem dieses Teils der Wählerschaft könnte so rasch gefunden werden.
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Stand der Vorprüfung
Die von Nationalrat Sommaruga (SP/GE) am 22. Juni 2007 eingereichte parlamentarische Initiative wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates am 21. Februar 2008 vorgeprüft. Die Nationalratskommission beantragte ihrem Rat mit 9 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat hingegen unterstützte die Initiative am 24. September 2008 mit 91 zu 74 Stimmen. Somit hatte die Staatspolitische Kommission des Ständerates am 15. Januar 2009 darüber zu entscheiden, ob sie dem Beschluss des Nationalrates zustimmt oder ob sie ihrem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates hätte zur Folge gehabt, dass die Nationalratskommission die rechtliche Umsetzung hätte vornehmen müssen. Die Ständeratskommission beantragt jedoch mit 7 zu 4 Stimmen und 1 Enthaltung ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Stimmt der Ständerat diesem Antrag zu, so ist die Initiative gemäss der am 3. Oktober 2008 vorgenommenen und am 2. März 2009 in Kraft tretenden Änderung von Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes endgültig abgelehnt.
3.
Erwägungen der Kommission
Die Forderung des Initianten betrifft das passive Wahlrecht der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer. Dieses besteht bereits seit Gründung des Bundesstaates, indem im Ausland lebende Personen mit Schweizer Pass sich in den Nationalrat wählen lassen können. Auf Bundesebene sind Auslandschweizerinnen und -schweizer den in der Schweiz wohnhaften Landsleuten somit rechtlich gleichgestellt. Für die Beteiligung an Wahlen in den Ständerat gilt das kantonale Recht (Art. 150 Abs. 3 BV).
Wollte man nun den Auslandschweizerinnen und -schweizern zum Beispiel zwei Sitze im Ständerat zugestehen, wie dies der Initiant vorschlägt, dann müsste die Bundesverfassung geändert werden, um einen Wahlkreis „Ausland" zu bilden. Die Schaffung eines entsprechenden Wahlkreises wäre auch notwendig, wenn den im Ausland lebenden Landsleuten eine direkte Vertretung mit drei bis vier Mandaten im Nationalrat ermöglicht werden sollte.
Somit würde faktisch ein 27. Kanton geschaffen, damit die Auslandschweizer und -schweizerinnen bezüglich des Wahlrechts gleich behandelt werden wie die Bürgerinnen und Bürger eines Kantons. Ein Kanton stellt jedoch ein staatliches, aus einem zusammenhängenden Gebiet bestehendes Gebilde in unserem Bundesstaat dar. Er kann nicht verglichen werden mit einer über die ganze Welt verteilten Gruppe von Personen, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass sie nicht im Heimatland wohnhaft sind. Je nach Wahlheimat treffen die Auslandschweizerinnen und -schweizer ganz unterschiedliche Lebensbedingungen an, was die Bildung eines Wahlkreises nicht nahelegt. Wenn jemand in Minnesota lebt und aus Winterthur stammt, so dürfte er in der Regel eine engere Beziehung zu den Kandidaten aus dem Kanton Zürich haben als zu Kandidaten, die z. B. in Indonesien oder Südafrika leben.
Die Kommission weist auch darauf hin, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer durch die Teilnahme an Volksabstimmungen sehr viele Möglichkeiten haben, um am politischen Leben in der Schweiz teilzunehmen. Die Instrumente der direkten Demokratie erlauben es, dass sich die im Ausland lebende Bevölkerung intensiver am politischen Leben in der Heimat beteiligen kann, als dies in anderen Staaten der Fall ist. Die Kommission legt deshalb auch Wert darauf, dass diese Beteiligung der im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer auf möglichst unbürokratische Weise ermöglicht wird. Sie setzt in diesem Zusammenhang grosse Hoffnungen auf die Einführung der elektronischen Stimmabgabe.
Die Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer zwar theoretisch über das passive Wahlrecht verfügen, dieses aber faktisch kaum ausüben können. Sie müssten sich auf den Listen ihres Ursprungskantons präsentieren, wo sie gegenüber den lokal verankerten Persönlichkeiten kaum Chancen haben. Es gehe jetzt darum, die Wahrnehmung des passiven Wahlrechts auch faktisch zu ermöglichen. Auch wenn die im Ausland lebenden Schweizer und Schweizerinnen an sehr unterschiedlichen Orten wohnhaft sind, würden sie doch die spezifischen Erfahrungen eines fernab der Heimat gelebten Alltags teilen. Dies würde die Bildung eines eigenen Wahlkreises rechtfertigen.
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