Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 21. August 2009 die von Nationalrat Gross am 20. März 2009 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.
Die Initiative verlangt, dass der Bund die von Schweizer Bürgern und Bürgerinnen eingegangenen Spenden von 50 bis 1000 Franken an eine im Parteienregister eingetragene Partei verdoppelt, falls die Partei alle finanziellen Zuwendungen von über 50 Franken seit Beginn eines Wahljahres öffentlich macht.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen und 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit (Tschümperlin, Gross, Heim, Hodgers, Leuenberger-Genève, Marra, Roth-Bernasconi, Schenker Silvia, Zisyadis) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Berichterstattung: Schmidt Roberto (d), Hiltpold (f)
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Text und Begründung
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Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass in den kommenden Nationalratswahlen von 2011 mehr Chancengleichheit der konkurrierenden Parteien beziehungsweise der Kandidatinnen und Kandidaten möglich wird.
Dies soll so geschehen, dass der Bund unter der Voraussetzung, dass die Parteien im Parteienregister der Bundeskanzlei eingetragen sind und alle finanziellen Zuwendungen von über 50 Franken seit Beginn des Wahljahres öffentlich machen, Spenden von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern an solche Parteien und deren Nationalratskandidatinnen und -kandidaten in der Höhe von 50 bis 1000 Franken verdoppelt.
Ausgenommen von dieser Verdoppelung sind Wahlkampfspenden von Organisationen und Unternehmungen. Deren Veröffentlichung ist aber ebenso eine Voraussetzung für die Unterstützungsberechtigung. Anspruch auf Verdoppelung ihrer Wahlspende hat ein Bürger und eine Bürgerin nur einmal pro Wahl. Wer grössere Beiträge zerstückelt und einer einzigen Partei oder Person spendet, macht sich strafbar. Die Veröffentlichung der Spenden erfolgt durch die Parteien und kandidierenden Personen selbst auf einer eigens dafür eingerichteten Website, zu der sie sich mit der Teilnahme an der Wahl verpflichten, sofern sie Bundesbeiträge für sich zu beanspruchen gedenken.
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Begründung
Die Schweiz ist eines der letzten Länder Europas, welche keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung von Wahlkämpfen kennen. Weder Herkunft noch Umfang der für Werbung und andere Kommunikationsmittel verwendeten Gelder müssen öffentlich gemacht werden. Es gibt auch keine Maximalbudgets pro Partei oder Kandidatur und auch keine Ausgleichsmechanismen beziehungsweise öffentlichen Beiträge.
Die Wahlbeobachter der OSZE haben die demokratischen Defizite der schweizerischen Parlamentswahlen von 2007 erkannt und gerügt.
Welche Interessengruppen den Parteien welche Mittel zur Verfügung stellen, ist für die Beurteilung der künftigen Arbeit dieser Partei im Parlament sehr bedeutsam. Denn nur wenige Personen und Organisationen spenden Gelder ohne die Erwartung, dass später dann in ihrem Sinne auch politisch gearbeitet wird.
Der Umfang der einer Partei zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen - oder auch Ressourcen anderer Art - ist neben der Attraktivität ihrer Kandidierenden, deren Leistungsausweis und der von ihnen vertretenen politischen Werte, Ziele und Interessen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Deshalb ist die faire Verteilung der Mittel so entscheidend für einen fairen Wahlkampf und ein legitimes, von allen anerkanntes Ergebnis, nämlich der politischen Orientierung des Parlamentes.
Ein fairer Wettbewerb ist für die Legitimität des Ergebnisses entscheidend. Verlierer werden das Ergebnis nicht anerkennen, wenn sie den Eindruck haben, im Wahlkampf keine faire Chance gehabt zu haben.
Absolut gleiche Wahlchancen sind für einen Wahlkampf in einer Gesellschaft, in der Ressourcen und Zugang zur Öffentlichkeit derart ungleich verteilt sind wie in der schweizerischen, illusionär. Mit der Umsetzung des Ziels eines von nicht allzu grosser Ungleichheit der Mittel geprägten Wahlkampfes wäre schon einiges erreicht.
Deshalb wird auf eine Festsetzung einer maximalen Obergrenze der einer Partei oder einem bzw. einer Kandidierenden zur Verfügung stehenden Mittel verzichtet, zumal dies auch nur schwierig und aufwendig zu kontrollieren wäre.
Es werden möglichst einfache und unbürokratisch zu verwirklichende Transparenz- und Fairnessregeln vorgeschlagen. Dabei sollen Anreize zu Transparenz geschaffen und in einer das Allgemeininteresse fördernden Art belohnt werden und soll kein Zwang ausgeübt werden.
Nur die Nationalratswahlen sind Bundessache und dürfen in einem Bundesgesetz geregelt werden. Wer für die Ständeratswahlen ähnliche Bestrebungen umsetzen will, muss die entsprechende kantonale Gesetzgebung ändern.
Ausgenommen von der hier vorgeschlagenen Unterstützung sind grössere Spenden ab 1000 Franken sowie solche von Firmen und Organisationen. Dies hat zur Folge, dass besonders diejenigen Personen unterstützt werden, welche von vielen einfacheren und nichtprivilegierten Personen unterstützt werden. Dies hat eine Angleichung der den Kandidierenden und Parteien zur Verfügung stehenden Budgets zur Folge.
Eine solche Regelung könnte versuchsweise nur für die nächsten Nationalratswahlen eingeführt werden. Für die weiteren Wahlen sowie gegebenenfalls entsprechende neue Regeln für Abstimmungen könnten dann die 2011 gewonnenen Erfahrungen ausgewertet werden, und neue Regeln könnten formuliert werden.
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Erwägungen der Kommission
Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat sich schon öfters mit der Frage der Transparenz von Finanzierungsquellen politischer Aktivitäten befasst (vgl. dazu auch den Bericht der SPK betreffend 09.415 n Pa.Iv. Fraktion S. Endlich Transparenz in der Schweizer Politik und 09.442 n Pa.Iv. Hodgers. Transparenz in der Parteienfinanzierung). Die von Nationalrat Gross präsentierte Initiative will nicht nur Transparenz fördern, sondern auch zu einer Erhöhung der finanziellen Mittel der Parteien im Hinblick auf Wahlkämpfe beitragen. Der Vorteil gegenüber Vorschlägen, welche eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der finanziellen Mitteln fordern, besteht darin, dass mit Anreizen gearbeitet werden soll: Wer offenlegt, erhält zusätzliche Mittel.
Die Kommission begrüsst grundsätzlich, dass auf eine Verpflichtung zur Offenlegung verzichtet wird. Dennoch vermag sie der Vorschlag nicht zu überzeugen. Zum einen bestehen auch bei diesem Vorschlag Umgehungsmöglichkeiten: So könnte zum Beispiel eine grössere Spende auf kleinere Einzelspender aufgeteilt werden, damit die Partei von der Verdoppelung profitieren kann, oder eine Firma könnte ihre Spende durch eine Privatperson tätigen lassen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Kommission weist einmal mehr darauf hin, dass das Bekanntwerden solcher Betrügereien das Vertrauen der Bürgerinnen und der Bürger in die Politik insgesamt schwächen würde.
Im Weiteren ist auch die Frage zu stellen, ob die Finanzierung politischer Parteien durch öffentliche Gelder von den Bürgern und Bürgerinnen akzeptiert würde. Aufgrund der intensiven Sammeltätigkeit der Parteien im Vorfeld von Wahlen würde ein recht hoher Betrag zugunsten der Parteien zusammenkommen, der von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern berappt werden müsste.
Schliesslich würde durch die Umsetzung des Vorschlags nicht die Chancengleichheit erhöht, sondern noch mehr Ungleichheit geschaffen. Parteien, welche bereits die Basis und die Infrastrukturen haben, um in grösserem Ausmass Spenden eintreiben zu können, werden noch zusätzlich durch die Unterstützung öffentlicher Gelder belohnt.
Die SPK erachtet somit die Finanzierung der politischen Parteien auf diese Art als problematisch. Ihr erscheint zudem die Initiative von Nationalrat Gross als nicht geeignet, um mehr Transparenz bezüglich der Finanzierung politischer Aktivitäten herzustellen. Zum gleichen Schluss kam die Kommission bei der Beurteilung zweier weiterer parlamentarischer Initiativen in diesem Themenbereich (09.415 n Pa.Iv. Fraktion S. Endlich Transparenz in der Schweizer Politik sowie 09.442 n Pa.Iv. Hodgers. Transparenz in der Parteienfinanzierung; vgl. den Bericht hierzu). Da die Kommission dennoch einen gewissen Handlungsbedarf anerkennt, hat sie mit 17 zu 8 Stimmen die Einsetzung einer Subkommission beschlossen. Diese soll die Frage der Transparenz vertiefen, aber auch nach Möglichkeiten einer besseren Unterstützung der Parteien sowie Kandidaten und Kandidatinnen bei Nationalratswahlen prüfen. Das Büro des Nationalrates genehmigte jedoch am 7. September 2009 die Einsetzung dieser Subkommission nicht.
Eine Kommissionsminderheit hätte in der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Gross durchaus sinnvolle Lösungsansätze gesehen, die hätten weiterverfolgt werden können. Da nur Spenden von natürlichen Personen unterhalb einer bestimmten Limite verdoppelt würden, könnte durchaus ein gewisser Ausgleich zwischen den Parteien geschaffen werden. Somit würden nämlich diejenigen Parteien und Personen zusätzlich unterstützt, welche von vielen weniger privilegierten Menschen Beiträge erhalten. Grosse Spenden von Einzelpersonen und Spenden von Firmen würden nicht verdoppelt. Ihre Offenlegung wäre jedoch Voraussetzung für die Verdoppelung der kleinen Spenden. Da die Akzeptanz für Offenlegungspflichten offenbar zu wenig vorhanden ist, erachtet es die Minderheit als unerlässlich, wenigstens mit Anreizen zu versuchen, eine gewisse Transparenz herzustellen. Im Weiteren ist die Minderheit irritiert darüber, dass immer von unzähligen Betrugsmöglichkeiten ausgegangen wird. Auch in anderen Bereichen der politischen Rechte bestünden Betrugsmöglichkeiten: So könnten zum Beispiel bei Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden Mehrfachunterschriften getätigt werden. Kontrollen würden aber zeigen, dass die Regeln gut eingehalten werden.
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