Nachdem die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2009 eine Kommissionsinitiative zu den biometrischen Ausweisen beschlossen hatte und ihre Schwesterkommission des Ständerates diesem Beschluss aber nicht folgte, musste die SPK-NR an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2009 entscheiden, ob sie an ihrem Anliegen festhalten will oder nicht.
Die Initiative verlangt zum einen, dass nach wie vor nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können, und zum andern, dass die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch ist.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Eine Minderheit (Fluri, Hiltpold, Moret, Müller Philipp) beantragt, ihr keine Folge zu geben.
Berichterstattung: Schmidt Roberto (d), Marra (f)
1.
Text
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschliesst, eine Änderung des Ausweisgesetzes auszuarbeiten, welche den anlässlich der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 geführten Diskussionen über die biometrischen Ausweise Rechnung trägt:
1. Die dem Bundesrat übertragene Kompetenz zur Festlegung der Ausweisarten, welche mit einem Datenchip versehen werden müssen, soll durch das Gesetz in der Weise eingeschränkt werden, dass nach wie vor nichtbiometrische Identitätskarten ausgestellt werden können.
2. Auf eine obligatorische zentrale Speicherung der Daten soll verzichtet werden. Es ist zu prüfen, ob auf die zentrale Datenbank entweder überhaupt verzichtet wird oder ob jede Bürgerin und jeder Bürger individuell verlangen darf, dass ihre bzw. seine Daten nicht zentral gespeichert werden.
2.
Stand der Vorprüfung
Am 18. Juni 2009 nahm die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) diese Kommissionsinitiative mit 18 zu 2 Stimmen an. Ihre Schwesterkommission des Ständerates liess sich von diesem Anliegen nicht überzeugen und verweigerte an ihrer Sitzung vom 28. August 2009 mit 6 zu 3 Stimmen die für die Ausarbeitung einer Vorlage nötige Zustimmung. Gemäss Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes hatte die SPK-NR somit zu entscheiden, ob sie das Verfahren abschliessen oder ihrem Rat beantragen soll, der Initiative Folge zu geben.
3.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission ist der Auffassung, dass dem knappen Volksentscheid vom 17. Mai 2009 zur Änderung des Ausweisgesetzes Rechnung getragen werden muss und die Befürchtungen der Gegner dieser Revision berücksichtigt werden müssen. Demzufolge soll die Ausstellung nichtbiometrischer Identitätskarten weiter möglich und die zentrale Speicherung biometrischer Daten nicht obligatorisch sein.
Die Kommission nimmt Kenntnis von der Bereitschaft des Bundesrates, die Frage der nichtbiometrischen Ausweise im Sinne der Initiative auf Verordnungsstufe zu regeln. In ihren Augen muss aber die Möglichkeit, eine nichtbiometrische Identitätskarte zu beziehen, im Gesetz festgehalten werden. Zudem möchte die Kommission auch die Frage der obligatorischen Zentralspeicherung biometrischer Daten (Passfoto und Fingerabdrücke) geprüft haben. Sie ist zwar nicht grundsätzlich gegen die Einführung einer zentralen Datenbank, doch müsste es jeder Person möglich sein, die zentrale Speicherung ihrer Daten zu verweigern.
Nach Auffassung einer Kommissionsminderheit ist die zentrale Datenspeicherung von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit des schweizerischen Ausweiswesens. Da der Bundesrat bereit ist, die Frage der nichtbiometrischen Ausweise auf Verordnungsstufe zu regeln, besteht in ihren Augen kein Gesetzgebungsbedarf.
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