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09.483 nPa.Iv. Hodgers. Für Transparenz bei den Bundesratswahlen

français

Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 5. Februar 2010
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2010 die von Nationalrat Antonio Hodgers (G, GE) am 24. September 2009 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.

Die Initiative verlangt eine Änderung des Parlamentsgesetzes, wonach die Stimmabgabe der Ratsmitglieder bei den Bundesratswahlen öffentlich ist.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommissionsminderheit (Marra, Bänziger, Daguet, Heim, Hodgers, Leuenberger-Genève, Roth-Bernasconi, Schenker Silvia, Tschümperlin) beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Berichterstattung: Humbel Näf (d), Hiltpold (f)




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Yvan Perrin

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlamentsgesetz (SR 171.10) soll dahingehend geändert werden, dass die Stimmabgabe der Abgeordneten bei den Bundesratswahlen öffentlich ist.

1. 2. Begründung

Das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis, auf das jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Demokratie Anrecht hat, erklärt sich einerseits aus der Tatsache, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Stimmabgabe einen souveränen Akt vollziehen, also einen, der per definitionem nicht begründbar ist oder jedenfalls nicht begründet wird. Andererseits schützt es vor Druck von aussen, der die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken würde.
Ganz anders ist jedoch die Situation der Abgeordneten: Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes müssen sie den Bürgerinnen und Bürgern, deren Stimmen sie erhalten haben, Rechenschaft ablegen. Transparenz bezüglich der parlamentarischen Tätigkeit ist tatsächlich ein wichtiger Faktor im Vertrauensverhältnis zwischen der Bevölkerung und den Abgeordneten. Diese Tendenz wird bestätigt durch die zahlreichen öffentlichen Abstimmungen über Gesetze und Motionen im Parlament mit einer automatischen Erfassung der namentlichen Abstimmungen: Die Leute wollen wissen, ob die Abgeordneten ihre politische Ausrichtung beibehalten und ihre Wahlversprechen einlösen.
Die Wahl der Bundesratsmitglieder ist ein wichtiger politischer Akt. Es ist dementsprechend legitim, dass die Bürgerinnen und Bürger auch hier die Wahl ihrer Abgeordneten kennen. Dieses demokratische Recht ist wichtiger als die Sicherheit, die das Wahlgeheimnis für die Abgeordneten bedeutet. Ihre individuelle Freiheit, für eine Kandidatin oder einen Kandidaten ihrer Wahl zu stimmen, würde durch die Transparenz in keiner Weise angetastet. Sie müssten diese Wahl jedoch begründen.
Interessanterweise kann das Parlament in den meisten unserer Nachbarländer mit einem Vertrauensvotum der Regierung öffentlich ihre Unterstützung bestätigen oder entziehen. Der Fall der Schweiz, wo aufgrund des Wahlgeheimnisses niemand die Verantwortung für die Zusammensetzung des Bundesrates auf sich nimmt, ist also fast einmalig.
Für die politische Kultur würde eine entsprechende Änderung des Wahlverfahrens für den Bundesrat Klarheit über die Strategien der politischen Parteien schaffen. Wie man noch bei der Wahl vom 16. September 2009 sehen konnte, haben die Parteien im geltenden System tatsächlich ein Interesse daran, ihre Strategie so lange wie möglich geheim zu halten, denn eine vorzeitige Bekanntmachung könnte zu ihrem Scheitern führen. Diese Situation führt dazu, dass die Abgeordneten die Wahl in die Regierung als "venezianische Intrigen" erleben anstatt als offenen und transparenten demokratischen Prozess. Dies wiederum nährt Medien, die nach Überraschungen und Kehrtwendungen gieren, nützt jedoch der Politik und den Institutionen nichts.
Dieser Vorschlag verlangt von den Abgeordneten, dass sie sich selbst ein Recht entziehen: jenes auf geheime Wahlen. Das Opfer ist notwendig, um das Wahlsystem für unsere Regierung zu verbessern.





2. Erwägungen der Kommission


Die Kommission weist darauf hin, dass Sachabstimmungen von Wahlen zu unterscheiden sind. Bei Sachabstimmungen fällt das Parlamentsmitglied einen politischen Entscheid, den es vor seinen Wählerinnen und Wählern zu vertreten hat. Die Wählenden haben diese Person gewählt, weil sie im Wahlkampf eine bestimmte politische Grundhaltung, eine bestimmte politische Partei oder bestimmte konkrete Interessen vertreten hat. Das Parlamentsmitglied ist zwar frei, bei jedem Sachentscheid die seiner Meinung nach richtige Position zu vertreten, gemäss dem Grundprinzip der Repräsentation muss diese Position aber für die Wählenden überprüfbar sein. Bei Bundesratswahlen jedoch stehen andere Gesichtspunkte im Vordergrund als die politische Übereinstimmung mit der zu wählenden Person. Im politischen System der Schweiz ist es ja gerade nicht so, dass die Parlamentsmitglieder nur die ihrer Partei zugehörigen Regierungsmitglieder wählen, sondern die Abgeordneten wählen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Parteien, die ihnen eher fern liegen. Dabei sind auch Gesichtspunkte wie die fachliche und persönliche Eignung der für das Bundesratsamt Kandidierenden wichtig. Es ist durchaus auch möglich, dass ein Ratsmitglied eine Person, die in vielen politischen Fragen mit ihm übereinstimmt, nicht in den Bundesrat wählen will, weil es diese Person als für das Bundesratsamt als ungeeignet betrachtet. Es kann von den Abgeordneten nicht verlangt werden, diese Überlegungen in der Öffentlichkeit auszubreiten, weil es sich hier nicht um politische Positionsbezüge, sondern um persönliche Einschätzungen handelt.

Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre individuelle Verantwortung bei Wahlen möglichst frei und ungehindert von Druckversuchen wahrzunehmen haben. Wenn das Wahlverhalten veröffentlicht wird, steigt der Druck der Medien, Lobbyisten und insbesondere der Parteien auf die einzelnen Parlamentsmitglieder. Der in den letzten Jahren teilweise zu beobachtende Druck zur Fraktionsdisziplin bei Bundesratswahlen ist vor dem Hintergrund des in Artikel 161 der Bundesverfassung enthaltenen Instruktionsverbots als äussert problematisch zu bezeichnen. Diese Tendenz ist auf keinen Fall noch durch eine Öffentlichmachung des Wahlverhaltens zu unterstützen.

Aus dem oben Dargelegten geht auch hervor, dass die Wahl von Regierungsmitgliedern durch das Parlament in der Schweiz nicht mit solchen Wahlen in Parlamenten anderer Länder verglichen werden kann, wie dies der Initiant tut. Wenn in einem System mit Regierungsmehrheit und Opposition, wie es viele europäische Länder kennen, die Parlamentsmehrheit die Mitglieder der Regierung aus ihren Reihen wählt, dann signalisiert das einzelne Parlamentsmitglied mit seinem Votum, ob es hinter dieser Regierung und deren Programm steht oder nicht. Die Wahl der Regierung durch das Parlament ist somit primär ein sachpolitischer Stellungsbezug. Die wählenden Bürger und Bürgerinnen haben die Mitglieder einer bestimmten Partei unterstützt, damit diese Partei eine Regierung bilden und ein bestimmtes Programm umsetzen kann. Es ist deshalb naheliegend, dass sie auch wissen wollen, ob die Gewählten auch hinter der Partei und ihrem Programm stehen.

Nach Ansicht der Kommissionsminderheit verlange das Prinzip der Repräsentation, dass die Gewählten den Wählenden gegenüber Rechenschaft über ihr Verhalten im Parlament ablegen. Dies gelte auch für vom Parlament vorgenommene Wahlen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen alle vier Jahre einen Wahlentscheid fällen und wollten deshalb wissen, wen oder was die Mitglieder des Parlamentes vertreten. Die heute praktizierte Geheimhaltung der Stimmabgabe führe immer wieder zu Überraschungen beim Wahlgeschehen, welche die Bürger und Bürgerinnen nicht nachvollziehen könnten. Diese Intransparenz führe dazu, dass gegen aussen der Eindruck entstehe, die Bundesratswahlen seinen von undurchsichtigen Intrigen geprägt.


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