Die Kommission hat die von der IG Sozialhilfe eingereichte Petition an ihrer Sitzung vom 28. August 2009 geprüft.
Die Petition übernimmt die Forderungen der Resolution, die am 17. Oktober 2008 an der Kundgebung gegen Armut und Ausgrenzung in Bern verabschiedet wurde: 1. einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung, 2. Erhöhung des Existenzminimums um einen Drittel, 3. Demokratisierung des Sozialwesens, 4. Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht sowie 5. Datenschutz auch für Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen, weil die Anliegen bereits durch andere zuständige Behörden unterstützt werden.
Die Minderheit (Goll, Fehr Jacqueline, Gilli, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet) beantragt, der Petition Folge zu geben und sie an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Postulat auszuarbeiten.
Berichterstattung: Triponez (d), Parmelin (f)
1.
Inhalt der Petition
Die IG Sozialhilfe reichte in Form einer Petition die Forderungen der Resolution ein, die am Internationalen Uno-Tag gegen Armut und Ausgrenzung vom 17. Oktober 2008 an einer Kundgebung in Bern verabschiedet worden war. Sie fordert: 1. einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung, 2. Erhöhung des Existenzminimums um einen Drittel, 3. Demokratisierung des Sozialwesens, 4. Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht sowie 5. Datenschutz auch für Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen.
2.
Erwägungen der Kommission
Die Mehrheit der Kommission schliesst sich den Erwägungen des Ständerats und seiner Kommission an, wonach die Ausgestaltung der Sozialhilfe aufgrund der föderalistischen Aufgabenteilung ausschliesslich Sache der Kantone und Gemeinden ist. Aus diesem Grund richten sich die Forderungen nach einem einheitlich festgelegten Existenzminimum, nach Demokratisierung des Sozialwesens, Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht sowie nach Wahrung des Datenschutzes an die Kantone und Gemeinden.
Das Recht auf Hilfe in Notlagen gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung (BV) garantiert jeder Person in der Schweiz bereits heute ein einklagbares Recht gegenüber dem Staat auf Hilfe und Betreuung, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. In Artikel 41 BV hat der Gesetzgeber zudem verschiedene Sozialziele aufgelistet, für deren Erreichung sich der Bund und die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Mittel einsetzen. Auch wenn sich daraus keine unmittelbaren Ansprüche des Einzelnen ableiten lassen, sind sie als Normen des Verfassungsrechts für Bund und Kantone verbindlich und müssen im politischen Entscheidungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Die Kantone diskutieren seit Längerem eine übergreifende Koordination der verschiedenen Instrumente zur Existenzsicherung. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ist zum Schluss gekommen, dass die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bestehenden Instrumente zu wenig koordiniert sind. Die Plenarversammlung der SODK hat am 6. Juni 2008 beschlossen, die Idee eines Gesetzes zur „Koordination der Existenzsicherungssysteme" zu konkretisieren, das sich im Rahmen der geltenden Verfassung bewegt. In einem weiteren Schritt soll die Vision eines Verfassungsartikels zur Existenzsicherung vertieft werden. Der Bericht der Arbeitsgruppe ist auf der Webseite der SODK einsehbar.
Im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik - einem Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des EDI und des Bundesamtes für Sozialversicherungen mit einer Delegation der SODK, des Gemeindeverbandes und der Städteinitiative Sozialpolitik - wurde ein Ad-hoc-Gremium geschaffen mit dem Auftrag, Schwächen zu analysieren und Massnahmen zur Verbesserung der Koordination zwischen den Institutionen zu prüfen.
Schliesslich erarbeitet das Bundesamt für Sozialversicherungen eine gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung, und zwar als Antwort auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (06.3001). An diesen Arbeiten sind neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch Nichtregierungsorganisationen und Armutsbetroffene beteiligt. Sobald der Bundesrat die Strategie - voraussichtlich 2009 - verabschiedet hat, soll eine breite öffentliche Diskussion über die vorgeschlagenen Massnahmen stattfinden, in die auch die von den Petitionären erhobenen Forderungen Eingang finden können.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Petition Folge zu geben. Sie möchte den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, im Hinblick auf die 2010 geplante Armutskonferenz (gemäss 06.3001 Mo. SGK-NR) einen Bericht über die Koordination der Existenzsicherungssysteme und insbesondere die Umsetzung eines Bundesrahmengesetzes zur Existenzsicherung zu erstellen.
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