Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2011 die von den Kantonen Zürich (eingereicht am 25. Februar 2009), Luzern (eingereicht am 5. Mai 2009) und Basel-Landschaft (eingereicht am 14. Januar 2010) erhaltenen Standesinitiativen erneut vorberaten, nachdem der Nationalrat diesen Folge gegeben hatte.
Mit den Standesinitiativen wird die Bundesversammlung ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, am Beschluss des Ständerates vom 29. September 2010 festzuhalten und den Standesinitiativen der Kantone Zürich, Luzern und Basel-Landschaft keine Folge zu geben.
Berichterstattung: Theo Maissen
1.
Text
[09.309]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.
[09.309]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.
[10.307]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.
2.
Stand der Vorprüfung
Die Kommission prüfte die drei Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft, Luzern und Zürich, nachdem sie vorgängig drei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Bern (07.311), St. Gallen (08.315) und Freiburg (08.332) sowie den von der Schwesterkommission erarbeiteten Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative von alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin 07.417, Grenzkontrollen und Tiertransporte", beraten hatte (siehe auch die Berichte zu diesen Geschäften).
Einstimmig hatte die Kommission am 28. Juni 2010 beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, den vorliegenden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diesem Antrag stimmte der Ständerat am 29. September 2010 zu. Der Nationalrat hingegen folgte am 14. April 2011 der nationalrätlichen Kommission und gab allen drei Standesinitiativen Folge. Dies führte dazu, dass die ständerätliche Kommission am 28. Juni 2011 erneut über die Standesinitiativen zu befinden hatte.
(Am selben Tag prüfte die Kommission auch die am 15. September 2010 eingereichte und gleichlautende Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt (10.334) und beschloss konsequenterweise, auch dieser keine Folge zu geben.)
3.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission verweist auf die Ausführungen im ersten Kommissionsbericht vom 28. Juni 2010 zu den vorliegenden Standesinitiativen sowie auf ihre Erwägungen im Bericht zur Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt 10.334, Gegen EU-Schlachttiertransporte auf Schweizer Strassen".
Schutz und Wohl der Tiere, aber auch eine aktive Bekämpfung von möglichen Tierseuchen sind aus Sicht der Kommission wichtige und berechtigte Anliegen. So verlangte sie vom Bundesrat, dass die Transporte von Tieren unter tiergerechten Bedingung erfolgen und unnötiger Stress der Tiere vermieden werden solle. Der Bundesrat hat demzufolge Artikel 175 der Tierschutzverordnung überarbeitet, d. h. ergänzt. Dieser lautet nun wie folgt: "Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Schlachtpferde und Schlachtgeflügel dürfen nur im Bahn- oder Luftverkehr durch die Schweiz durchgeführt werden."
Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat, an seinem Beschluss vom 29. September 2010 festzuhalten und den Standesinitiativen aus folgenden Gründen erneut keine Folge zu geben: Die erwähnte Regelung in der Tierschutzverordnung betrifft die in Artikel 175 namentlich aufgeführten Tiere, ohne Unterscheidung zwischen Schlacht- oder Nutztieren, mit Ausnahme von Pferden und Geflügel. Die Standesinitiativen sehen hingegen ein Strassentransitverbot für lebende Tiere vor, welche für die Schlachtung bestimmt sind. Würde man diesem Anliegen entgegenkommen, so hätte dies eine Lockerung des Strassentransitverbots zur Folge. Die heutigen Regelungen in der Verordnung hinsichtlich des Tierschutzes sind somit strenger und umfassender als die Forderung der kantonalen Initiativen. Zudem ist der Bundesrat gewillt, die Verordnungsregelung in den Verhandlungen mit der EU zu verteidigen.
Die Kommission erachtet die Standesinitiativen der Kantone Basel-Land (10.307), Luzern (09.309) und Zürich (09.305) als erfüllt und beantragt dem Ständerat mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diesen keine Folge zu geben.
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