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09.2006 sPetition IG Sozialhilfe. Gegen Armut und Ausgrenzung

français

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 11. Mai 2009
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. Mai 2009 die am 18. Oktober 2008 von der IG Sozialhilfe eingereichte Petition geprüft.



Die Petition übernimmt die grundsätzlichen Forderungen betreffend Ausgestaltung der Sozialhilfe in der Schweiz, welche in der Resolution der Kundgebung vom 17. Oktober 2008 gegen Armut und Ausgrenzung auf dem Münsterplatz in Bern angenommen wurden.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Petition keine Folge zu geben, weil die Anliegen bereits durch andere zuständige Behörden unterstützt werden.

Berichterstattung: Urs Schwaller







Im Namen der Kommission
Der Präsident: Urs Schwaller

1. Inhalt der Petition
2. Erwägungen der Kommission

1. Inhalt der Petition

In Form einer Petition reichte die IG Sozialhilfe die Forderungen der Resolution der Kundgebung vom 17. Oktober 2008 gegen Armut und Ausgrenzung ein, die anlässlich des internationalen UNO-Tages gegen Armut und Ausgrenzung in Bern organisiert worden war. Sie fordert: 1. Einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung. 2. Erhöhung des Existenzminimums um einen Drittel. 3. Demokratisierung des Sozialwesens. 4. Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht. 5. Datenschutz auch für Personen, die Sozialhilfe beziehen.

2. Erwägungen der Kommission

Die Kommission schliesst sich der Stellungnahme des EDI vom 19. Dezember 2008 an, wonach die Ausgestaltung der Sozialhilfe in der Schweiz aufgrund der föderalistischen Aufgabenteilung nicht in die Kompetenz des Bundes fällt, sondern ausschliesslich Sache der Kantone und Gemeinden ist. Aus diesem Grund richten sich die Forderungen nach Demokratisierung des Sozialwesens, nach Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht, nach Wahrung des Datenschutzes oder nach Festlegung einheitlicher Grenzen für das Existenzminimum an die Kantone und Gemeinden.
Das Recht auf Hilfe in Notlagen gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung (BV) garantiert jeder Person in der Schweiz bereits heute ein einklagbares Recht gegenüber dem Staat auf Hilfe und Betreuung, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. In Artikel 41 BV hat der Gesetzgeber zudem verschiedene Sozialziele aufgelistet, für deren Erreichung sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Mittel einsetzen. Auch wenn sich daraus keine unmittelbaren Ansprüche des Einzelnen ableiten lassen, sind sie als Normen des Verfassungsrechts für Bund und Kantone verbindlich und müssen im politischen Entscheidungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Eine übergreifende Koordination der verschiedenen Instrumente zur Existenzsicherung wird von den Kantonen seit Längerem diskutiert. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat deshalb eine Ausweitung der Rahmenregelungen der Sozialhilfe auf Bundesebene von einer Arbeitsgruppe prüfen lassen. Diese Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bestehenden Instrumente zu wenig koordiniert sind. Sie stellt fest, dass ein einheitliches gesetzgeberisches Konzept im Sinne einer konsistenten Existenzsicherungspolitik fehlt. Die Plenarversammlung der SODK hat am 6. Juni 2008 beschlossen, die Idee eines Gesetzes zur „Koordination der Existenzsicherungssysteme", das sich im Rahmen der geltenden Verfassung bewegt, zu konkretisieren. In einem weiteren Schritt soll die Vision eines Verfassungsartikels zur Existenzsicherung als Grundlage für ein neues Bundesrahmengesetz für die Existenzsicherung weiter vertieft werden. Der im August 2008 veröffentlichte Bericht der Arbeitsgruppe ist auf der Homepage der SODK einsehbar.
Im Rahmen des 1. Nationalen Dialogs Sozialpolitik - ein Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des EDI und des Bundesamtes für Sozialversicherungen mit einer Delegation der SODK, des Gemeindeverbandes und der Städteinitiative Sozialpolitik - wurde ein Ad-hoc-Gremium geschaffen mit dem Auftrag, Schwächen zu analysieren und Massnahmen zur Verbesserung der Koordination zwischen den Institutionen zu prüfen. Zuerst sollen so die wesentlichen Grundsatzfragen auf politischer Ebene geklärt werden, bevor weiter gehende Arbeiten in Angriff genommen werden.
Schliesslich hat das Bundesamt für Sozialversicherungen als Antwort auf eine Motion der SGK des Nationalrats (06.3001) eine gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung erarbeitet. In diesem Rahmen werden die Fragen der mangelnden inter- und intrakantonalen Koordination von Bedarfsleistungen ebenfalls thematisiert. Die Strategie, an deren Ausarbeitung neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch Nichtregierungsorganisationen und Armutsbetroffene beteiligt sind, wird der Bundesrat voraussichtlich im Sommer 2009 verabschieden. Danach soll eine breite öffentliche Diskussion zu den vorgeschlagenen Massnahmen stattfinden, in welche auch die von den Petitionären erhobenen Forderungen Eingang finden können.


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