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09.2003 Petition Schmid Mark. Rüstungszusammenarbeit mit Palästina

français

Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission vom 25. Juni 2009
Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni 2009 die am 26. Januar 2009 durch Mark Schmid aus Niederwil AG eingereichte Petition geprüft.

Die Petition verlangt von der Bundesversammlung, zu bewirken, dass die Schweiz die Rüstungs- und militärische Zusammenarbeit mit den Palästinensern im Nahen Osten intensivieren soll, damit diese eine moderne Verteidigungsarmee nach Schweizer Vorbild aufbauen könnten.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig (mit 7 zu 0 Stimmen), der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen der Petition ablehnt.

Berichterstattung: Altherr




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Hans Altherr

1. Inhalt der Petition
2. Erwägungen der Kommission
3. Antrag der Kommission

1. Inhalt der Petition

Die Petition verlangt von der Bundesversammlung, zu bewirken, dass die Schweiz im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe die Rüstungs- und militärische Zusammenarbeit mit Palästina intensivieren soll. Die Palästinenser sollten eine moderne Verteidigungsarmee nach Schweizer Vorbild aufbauen können. Dieses Vorgehen erachtet der Petitionär als sinnvoller als die weitere Zurverfügungstellung von Hilfsgeldern für den zivilen (Wieder-)Aufbau.

2. Erwägungen der Kommission

Die von der Petition geforderten Waffenexporte, auch wenn sie für Verteidigungszwecke gedacht sind, unterstehen den Bestimmungen der Kriegsmaterialgesetzgebung. Gemäss Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG)[1] wird die Ausfuhr von Kriegsmaterial nur dann bewilligt, wenn sie dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung (KMV)[2] konkretisiert die Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte.
Die vom Petitionär skizzierten Lieferungen in die palästinensischen Gebiete wären mit dem geltenden Recht unvereinbar. Gemäss Artikel 5 KMV ist bei einem Bewilligungsentscheid unter anderem die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität zu berücksichtigen (Abs. 1 Bst. a). Der Nahe Osten jedoch ist äusserst instabil, und Kriegsmaterialexporte aus der Schweiz könnten Friedensbestrebungen in der Region entgegenlaufen sowie die regionale Stabilität schwächen.
Dieselben Erwägungen bestimmen übrigens auch die Bewilligungspraxis des Bundes gegenüber Israel: Die Schweiz bewilligt grundsätzlich keine Exporte von Kriegsmaterial nach Israel. Möglich sind nur temporäre Ausfuhren aus der Schweiz oder Rücksendungen von Waren, die zuvor temporär in die Schweiz eingeführt worden waren. Diese Lieferungen dürfen jedoch weder die israelische Armee noch eine andere Regierungsstelle betreffen.
Die Kommission sieht Waffenlieferungen aus der Schweiz zur Aufrüstung palästinensischer Gebiete klar im Widerspruch nicht nur zur Kriegsmaterialgesetzgebung, sondern auch zu den aussen- und sicherheitspolitischen Zielen unseres Landes.

3. Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig (mit 7 zu 0 Stimmen), der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen der Petition ablehnt.


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1) SR 514.51
2) SR 514.511

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