Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis

09.411 nPa.Iv. Rickli Natalie. Kompetenz für Radio- und Fernsehgebühren beim Parlament

français

Bericht der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vom 8. November 2010
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 8. November 2010 die von Nationalrätin Natalie Rickli am 19. März 2009 eingereichte parlamentarische Initiative vorberaten.

Die Initiative verlangt, die Kompetenz zur Festlegung der Radio- und Fernsehgebühren dem Parlament zu übertragen.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Berichterstattung: Hêche




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Christoffel Brändli

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stand der Vorprüfung
3. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 70 RTVG ist wie folgt zu ändern:
Art. 70
Abs. 1
Die Bundesversammlung bestimmt auf Antrag des Bundesrates die Höhe der Empfangsgebühr. Sie berücksichtigt dabei den Bedarf für:
...
Abs. 2
Sie kann ...
Abs. 3
Sie berücksichtigt bei ihrem Entscheid ...

1. 2. Begründung

Heute liegt die Kompetenz zur Festsetzung der Radio- und TV-Empfangsgebühren beim Bundesrat. Die Entwicklung der Gebührenhöhe zeigt, dass der Bundesrat regelmässig auf die Forderungen der SRG eingegangen ist, während die Interessen der Gebührenzahler kaum berücksichtigt worden sind. Punkto Gebührenhöhe nimmt die Schweiz heute europaweit einen Spitzenplatz ein. Die SRG hat bereits eine Gebührenerhöhung für 2011 gefordert.
Während ein Haushalt anno 1990 noch Fr. 279.60 für den Radio- und TV-Empfang zu entrichten hatte, lag der geschuldete Betrag für den privaten Empfang im Jahr 2007 bereits bei 462 Franken.
Vor dem Hintergrund, dass die SRG ihre Programme in den vergangenen zwanzig Jahren immer mehr auf Bereiche ausgedehnt hat, welche direkt private Anbieter konkurrenzieren (DRS 3, Radio Virus, Unterhaltungsprogramme usw.), und zudem diverse neue Sender lanciert hat, ist diese massive Erhöhung der Empfangsgebühren unverständlich.
Den Interessen der Gebührenzahler und Konsumenten ist besser Rechnung zu tragen. Darum muss die Kompetenz über die Gebühren bei den Volksvertretern, also beim Parlament, liegen.

2. Stand der Vorprüfung

Die Kommission des Nationalrates hat die Initiative am 22. Februar 2010 vorberaten und mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Im Nationalrat wurde die Initiative am 19. März 2010 mit 94 zu 89 Stimmen angenommen. Die Kommission des Ständerates hat am 8. November 2010 zum Entscheid des Nationalrates Stellung genommen.

3. Erwägungen der Kommission

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder lehnt eine Übertragung der Kompetenz über die Festsetzung der Gebühren ans Parlament ab. Es wurde darauf verwiesen, dass das Radio- und Fernsehgesetz erst 2007 revidiert wurde und zum jetzigen Zeitpunkt kein Änderungsbedarf bestehe. Ebenso habe der Bundesrat eine Gebührenerhöhung im Juni 2010 abgelehnt. Weiter wurde betont, dass die Übertragung im Lichte der Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen heikel wäre und eine unnötige Verpolitisierung der Gebührenfrage und der Programmgestaltung mit sich bringen würde. Diese könnte letztlich die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages, namentlich die Förderung der politischen Meinungs- und Willensbildung und die kulturelle Vielfalt in allen Landesteilen, gefährden. Von 100 Gebührenfranken, die in der Deutschschweiz gezahlt werden, gehen 40 an die Romandie und an das Tessin. Der Bundesrat sei das geeignete Organ, um diesem Ausgleich Rechnung zu tragen. Weiter stelle die SRG die Nähe zum Publikum bereits durch Gremien wie Publikumsrat und Regionalvertretungen sicher.


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