Ständerat
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Cussegl dals stadis

09.3344 sMo. Ständerat (Luginbühl). Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz

français

Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 23. Februar 2010
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Februar 2010 die am 20. März 2009 von Ständerat Werner Luginbühl eingereichte, am 11. Juni 2009 vom Ständerat angenommene und am 10. Dezember 2009 vom Nationalrat abgeänderte Motion vorgeprüft.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, vor dem Hintergrund der finanzpolitischen und realwirtschaftlichen Entwicklungen den Stiftungsstandort Schweiz für in- und ausländische Stifter und Stiftungen attraktiv zu halten.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vom Nationalrat in der Wintersession beschlossene Änderung der Motion anzunehmen.

Berichterstattung: Präsidentin




Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Helen Leumann

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 20. Mai 2009
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Verhandlungen und Beschluss des Zweitrats
5. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der finanzpolitischen und realwirtschaftlichen Entwicklungen, den Stiftungsstandort Schweiz für in- und ausländische Stifter und Stiftungen attraktiv zu halten. Diesbezüglich wird er insbesondere ersucht, Anpassungen oder Kooperationen an bzw. mit europäischen Entwicklungen vorzunehmen. Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Förderstiftungen wie auch Familienstiftungen sind fiskalisch ebenso attraktiv auszugestalten, wie sie es im benachbarten Ausland sind. Dann sollen die Stiftungen aber auch in ihrer gemeinnützigen Rolle mehr Bedeutung erlangen. Diesbezüglich wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob von den Stiftungen eine minimale Ausschüttungsquote festzuschreiben ist.

1. 2. Begründung

Die Schweiz gilt im europäischen Vergleich traditionell als attraktiver Stiftungsstandort. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts begünstigt sie durch eine liberale Gesetzgebung sowie durch eine privilegierte Stellung der Stiftungen im Steuerrecht Neugründungen von Stiftungen. Dies hat dazu geführt, dass sich im globalen Vergleich in der Schweiz mit über 12 000 gemeinnützigen Stiftungen eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Stiftungen mit einem der weltweit höchsten Stiftungsvermögen pro Kopf entwickelt hat; dies nicht ohne positive Effekte auf die Gesellschaft, die von der Stärke des Stiftungssektors in Form von Unterstützung und Förderungen wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben profitiert, aber auch durch Arbeitsplätze und Mandate, die im Umfeld des Stiftungswesens neu entstehen.
Doch nun läuft die Schweiz Gefahr, durch Entwicklungen insbesondere im umliegenden Ausland, ins Hintertreffen zu geraten und Standortvorteile zu verlieren.
- Nachbarländer haben in den letzten Jahren das Stiftungswesen massiv attraktiver gemacht. Heute ist es in Deutschland beispielsweise steuertechnisch wesentlich vorteilhafter, eine Stiftung zu gründen, als in der Schweiz. Mit dem geplanten europäischen Stiftungsstatut können Stiftungen aus EU-Ländern ohne grosse Hemmnisse länderübergreifend agieren. Der europäische Stiftungsstandort wird dadurch wesentlich attraktiver und dynamischer und die Schweiz zur Insel.
Seit geraumer Zeit sind sowohl in der Schweiz als auch in Europa verstärkt länderübergreifende Aktivitäten von Stiftungen festzustellen. Waren Stiftungen historisch gesehen ursprünglich primär regional tätig, so engagiert sich heute eine Vielzahl von ihnen gleichzeitig in mehreren Ländern, dies nicht zuletzt als Adaptation an eine fortschreitende Globalisierung in diversen Lebensbereichen. Die vermehrt grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie die wachsende gesellschaftliche Bedeutung des Stiftungssektors gemeinhin haben die Europäische Kommission veranlasst, sich im Rahmen ihrer Mittelfristplanung verstärkt auch mit der Situation von Stiftungen in Europa auseinanderzusetzen. Eine jüngst veröffentlichte, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie befasst sich mit der Frage, in welcher Form die Schaffung eines europaweiten Stiftungsstatutes machbar bzw. sinnvoll wäre.
- Der Stiftungsstandort Schweiz lebt derzeit vor allem von seinem guten Ruf. Wenn er nicht bald substanziell verbessert bzw. steueroptimiert wird, gerät die Schweiz ins Hintertreffen, dies zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt.
Deutschland beispielsweise hat auf den 1. Januar 2007 in seinem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" massive Optimierungen in der Besteuerung von Stiftungen vorgenommen. Heute ist es rein steuertechnisch attraktiver, in Deutschland eine Stiftung zu gründen und zu domestizieren, als in der Schweiz.
- Der ganze "3. Sektor" nimmt insbesondere für die Gemeinnützigkeit an Bedeutung zu. Stiftungen werden deshalb steuerlich bevorzugt behandelt, weil sie Mehrwert für die Gesellschaft, eben gemeinnützig agierend, generieren.
Bis anhin wird die Befreiung von den direkten Steuern an folgende Voraussetzungen geknüpft: Allgemeininteresse und Uneigennützigkeit, keine Erwerbszwecke und unwiderrufliche Zweckerfüllung. Nach vorsichtigen Schätzungen geht man davon aus, dass von den rund 12 000 gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz rund 3000 inaktiv sind, sprich keine Mittel im Sinne ihres Stiftungszwecks ausschütten und damit auch keinen Gegenwert für die Gesellschaft darstellen. Ist dies bis anhin kein anstossender Zustand, so ist doch das Wesen der Stiftung für die Gesellschaft, nämlich die Gemeinnützigkeit, gleichsam zweckentfremdet. Der unmittelbare Grund einer Steuerbefreiung, die Schaffung eines Mehrwerts für die Allgemeinheit, ist bei ausbleibender Ausschüttung von Fördermitteln nicht mehr erfüllt.

2. Stellungnahme des Bundesrats vom 20. Mai 2009

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats

Der Ständerat nahm die Motion am 11. Juni 2009 mit 20 zu 10 Stimmen an.

4. Verhandlungen und Beschluss des Zweitrats

Der Nationalrat folgte den Anträgen seiner Kommission und nahm zwei Änderungen am ursprünglichen Motionstext vor.
Er beschloss, den letzten Satz der Motion („Diesbezüglich wird der Bundesrat aufgefordert zu prüfen, ob von den Stiftungen eine minimale Ausschüttungsquote festzuschreiben ist.") zu streichen, weil eine Ausschüttungsquote die Stiftungen zu einer riskanten Anlagestrategie zwingen würde. Die Erfahrung zeigt, dass gerade kleine Stiftungen erst einmal einige Jahre lang Geld äufnen müssen, ehe sie eine Ausschüttung ins Auge fassen können. Deshalb ist die Pflicht zur jährlichen Ausschüttung abzulehnen.
Dem Antrag ihrer Kommission folgend, beschloss die Grosse Kammer, den Bundesrat mit der Motion zusätzlich zu beauftragen, die Zweckmässigkeit einer Revision der Stiftungsaufsicht zu prüfen.

Somit verabschiedete der Nationalrat am 10. Dezember 2009 mit 105 zu 53 Stimmen die Motion in folgender geänderten Fassung:
Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Hintergrund der finanzpolitischen und realwirtschaftlichen Entwicklungen, den Stiftungsstandort Schweiz für in- und ausländische Stifter und Stiftungen attraktiv zu halten. Diesbezüglich wird er insbesondere ersucht, Anpassungen oder Kooperationen an bzw. mit europäischen Entwicklungen vorzunehmen. Die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Förderstiftungen wie auch Familienstiftungen sind fiskalisch ebenso attraktiv auszugestalten, wie sie es im benachbarten Ausland sind. Dann sollen die Stiftungen aber auch in ihrer gemeinnützigen Rolle mehr Bedeutung erlangen.Der Bundesrat wird überdies beauftragt zu prüfen, ob es zweckmässig ist, eine Revision der Stiftungsaufsicht vorzunehmen.


5. Erwägungen der Kommission

In der Kommission wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Attraktivität des Stiftungsstandorts Schweiz erhöht werden sollte. Obwohl viele Schweizer Banken grosse Stiftungen verwalten, haben diese ihren Sitz oftmals im Ausland. Dies zeigt, dass die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich eingeschränkt ist und Arbeitsplätze exportiert werden. Die Schweiz läuft Gefahr, durch Entwicklungen insbesondere im umliegenden Ausland ins Hintertreffen zu geraten und ihre Standortvorteile zu verlieren.
Die Kommission nimmt Kenntnis von den Änderungen des Nationalrats am ursprünglichen Motionstext. In ihren Augen kann der Grundgedanke der von einer grossen Mehrheit ihres Rats unterstützten Motion auch gewahrt werden, wenn der Auftrag an den Bundesrat um die Zweckmässigkeitsprüfung einer allfälligen Revision der Stiftungsaufsicht erweitert wird. Deshalb beantragt die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Änderung der Motion anzunehmen.


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