Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis

09.3971 nMo. Nationalrat (WAK-NR (09.3344)). Stiftungswesen. Schaffung eines nationalen Registers und Verbesserung der statistischen Grundlagen

français

Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 23. Februar 2010
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat an ihrer Sitzung vom 23. Februar 2010 die am 6. Oktober 2009 von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats eingereichte und am 10. Dezember 2009 vom Nationalrat angenommene Motion vorgeprüft.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die statistischen Grundlagen zum schweizerischen Stiftungswesen durch die Schaffung eines nationalen Registers zu verbessern.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.


Berichterstattung: Präsidentin




Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Helen Leumann

1. Text
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 27. November 2009
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Erwägungen der Kommission

1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, die statistischen Grundlagen zum schweizerischen Stiftungswesen zu verbessern. Dabei sorgt er insbesondere für die jährliche Erhebung der wichtigsten Zahlen und Fakten und schafft ein nationales, elektronisch zugängliches Register aller gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz.


2. Stellungnahme des Bundesrats vom 27. November 2009

Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich das Anliegen der Motion, die statistischen Grundlagen zum schweizerischen Stiftungswesen zu verbessern und ein nationales, elektronisch zugängliches Register aller gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz zu schaffen. Er ist bereit, die Forderungen der Motion zu prüfen, erachtet jedoch die Annahme der Motion insbesondere aus folgenden Gründen als zu verbindlich:
- Die Umsetzung dieser Anliegen würde eine umfassende Gesetzgebung erfordern, namentlich bezüglich der gesetzlichen Grundlage für die Schaffung eines derartigen Registers bzw. für die Verbesserung der statistischen Grundlagen, der damit verbundenen Rechte und Pflichten der betroffenen Stiftungen, Amtsstellen sowie Dritter, der Kompetenzverteilung, der Ressourcen insbesondere für den Betrieb, des Datenschutzes sowie der notwendigen Ausführungsbestimmungen.
- Aufgrund der Unklarheit, woher bzw. von wem die erforderlichen Daten bezogen werden können, ist eine Verbesserung der statistischen Grundlagen zum schweizerischen Stiftungswesen schwer zu realisieren. Namentlich bei den kirchlichen Stiftungen und Familienstiftungen, die keiner staatlichen Aufsicht unterstehen und nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist die Beschaffung der nötigen Informationen, sofern solche überhaupt verfügbar sind, rechtlich (z. B. Steuergeheimnis) problematisch. Da im Handelsregister nicht alle Stiftungen registriert sind und die verfügbaren Daten aus diesem Register lediglich die zivilrechtlich offenzulegenden Tatsachen umfassen, kann nur auf die Mitwirkung der betroffenen Stiftungen abgestellt werden. Die zusätzlich benötigten Daten müssen von den betroffenen Stiftungen "geliefert" werden.
- Die Kosten für die Verbesserung der statistischen Grundlagen sowie die Errichtung eines nationalen, elektronisch zugänglichen Registers aller gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz lassen sich im jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmen. Des Weiteren kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Anliegens nicht abgeschätzt werden. Konkretisierungen über die Finanzierung und die spezifischen Kosten für das Anliegen der Motion würden eine detaillierte Umsetzungsplanung voraussetzen.
Da der Vorstoss der WAK-NR in einem thematischen Verhältnis zu der vom Bundesrat befürworteten Motion Luginbühl 09.3344, "Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz", vom 20. März 2009 steht, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion der WAK-NR. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Anliegen der Motion der WAK-NR im Rahmen der Umsetzungsarbeiten der Motion Luginbühl zu prüfen und dem Parlament allfällige Entwürfe zu unterbreiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats

Der Nationalrat nahm die Motion am 10. Dezember 2009 im Rahmen der Beratung der Motion 09.3344 (Mo. Luginbühl. Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz) stillschweigend an.

4. Erwägungen der Kommission

Die Kommission ist wie ihre nationalrätliche Schwesterkommission der Ansicht, dass die statistischen Grundlagen zum schweizerischen Stiftungswesen verbessert werden sollten. Sie ist jedoch der Meinung, dass der vorgeschlagene Wortlaut zu verbindlich ist und die Umsetzung mit erheblichen Problemen bei der Datenerhebung verbunden wäre. So ist die Beschaffung der nötigen Informationen unter anderem bei den kirchlichen Stiftungen und Familienstiftungen, die keiner staatlichen Aufsicht unterstehen und nicht im Handelsregister eingetragen sind, sehr schwierig.
Die Kommission begrüsst die Bereitschaft des Bundesrates, die Anliegen dieser Motion bei der Umsetzung der Motion Luginbühl 09.3344 zu prüfen und sich in diesem Rahmen mit der allfälligen Schaffung eines nationalen Stiftungsregisters auseinanderzusetzen. Deshalb beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.


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