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09.009 nsDelegation EFTA/Europäisches Parlament. Bericht

français

Schweizer Delegation beim Parlamentarierkomitee der EFTA/EP. Tätigkeitsbericht vom 31. Dezember 2008
Die Delegation vertritt das Schweizerische Parlament in den Parlamentarierkomitees der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Länder). Gleichzeitig ist sie für die Beziehungen zum Europäischen Parlament zuständig.

Gemäss Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung über parlamentarische Delegationen (VpDel) unterbreitet sie den eidgenössischen Räten ihren Jahresbericht für das Jahr 2008.


Antrag der Delegation

Wir bitten Sie, vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen.




Im Namen der Delegation
Die Präsidentin : Brigitta M. Gadient

1. Einleitung
1. 1. Vertretung beim Parlamentarierkomitee der EFTA
1. 2. Beobachtende Tätigkeit im Gemischten Ausschuss des Europäischen Wirtschaftsraums
1. 3. Bilaterale Beziehungen mit dem Europäischen Parlament
2. Zusammensetzung und Organisation der Delegation
3. Reisekosten der Delegation
4. Von der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) behandelte Themen
4. 1. Freihandelsbeziehungen
4. 2. Die WTO und die Doha-Runde
4. 3. Auswirkungen der Finanzkrise auf die EFTA-Länder
4. 4. Beitrittsgesuch der Färöer-Inseln zur EFTA
5. Europapolitische Themen
5. 1. Steuerpolitischer Dialog zwischen der Europäischen Union und der Schweiz
5. 2. Freier Personenverkehr: Bilanz und Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien
5. 3. Finanzbeitrag der Schweiz an die EU-Erweiterung
5. 4. Abkommen von Schengen/Dublin: Auswertungsverfahren der EU und operative Beteiligung der Schweiz
5. 5. Grenzüberschreitende Dienstleistung
5. 6. Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich
6. Europäischer Wirtschaftsraum
6. 1. Funktionieren des EWR-Abkommens
6. 2. Auswirkungen der Finanzkrise auf den EWR
6. 3. Zukunftsperspektiven des EWR
6. 4. Finanzbeitrag der EWR-Länder für den sozialen Zusammenhalt in Europa
7. Schlussfolgerungen der Delegation

1. Einleitung


Die Delegation hat zwei institutionell getrennte Aufgabenbereiche. Rechtlich stützt sie sich demnach auf zwei verschiedene Artikel der Verordnung der Bundesversammlung über parlamentarische Delegationen (VpDel).

Einerseits vertritt die Delegation die Bundesversammlung im Parlamentarierkomitee der Länder der Europäischen Freihandelsassoziation und verfügt zudem über einen Beobachterstatus im Gemischten Ausschuss des Europäischen Wirtschaftsraums (Art. 1 Bst. c VpDel). Andererseits ist sie seit 1995 auch für die Beziehungen der Bundesversammlung zum Europäischen Parlament zuständig (Art. 2 VpDel).

1. 1. Vertretung beim Parlamentarierkomitee der EFTA

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), zu der heute die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein gehören, wurde 1960 mit der Konvention von Stockholm gegründet. Ziel war es, durch die Schaffung einer Freihandelszone das Wirtschaftswachstum der Mitglieder zu fördern. Zu den Gründungsmitgliedern zählten damals die Schweiz, Österreich, Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Portugal und Schweden.

Schon seit der Gründung der EFTA bestanden informelle Kontakte zwischen den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten. 1977 wurden sie schliesslich durch die Schaffung des Parlamentarierkomitees der EFTA-Länder institutionalisiert. Das Komitee beschäftigte sich zu Beginn vor allem mit Angelegenheiten, die direkt mit der Gründungskonvention der EFTA zusammenhingen. Im Laufe der Zeit jedoch erweiterte und diversifizierte sich der Aufgabenbereich des Komitees im Anschluss an die neuen Kursausrichtungen des EFTA-Rates und die Entwicklungen der europäischen und weltweiten Märkte.

Zu Beginn der 90-er Jahre sahen sich die EFTA-Länder aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Europäischen Union - insbesondere der Freihandelsabkommen zwischen der EU und ihren künftigen Mitgliedstaaten - dazu veranlasst, eine neue Aussenwirtschaftspolitik zu entwickeln, um der Gefahr von Diskriminierungen von EFTA-Wirtschaftsakteuren auf europäischen Märkten entgegenzusteuern. So schloss die EFTA im Zuge der EU-Erweiterung Freihandelsabkommen mit zentral- und osteuropäischen Ländern ab. Seit Mitte der 90-er Jahre weitet sie ihr Freihandelsnetz auch auf den euromediterranen Raum aus.

Auch die stetig wachsende Zahl von Präferenzabkommen, die die Gefahr der wirtschaftlichen Diskriminierung zusätzlich verschärfen, hat in den letzten Jahren zu einer Diversifizierung der Aktivitäten der EFTA-Instanzen geführt. Die EFTA-Länder sahen sich angesichts dieses neuen Diskriminierungsrisikos gezwungen, sich von der EU-Politik loszulösen und sich durch eine Ausweitung des Freihandelsnetzes über die Grenzen Europas hinaus zunehmend auf eine eigene Strategie zu konzentrieren.

Diese Schritte sollen keineswegs die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geführten Verhandlungen ersetzen, sondern verstehen sich vielmehr als Ergänzung dazu. Die verschiedenen nationalen und zwischenstaatlichen Instanzen der EFTA verfolgen die Entwicklungen des multilateralen Handels aufmerksam und tragen ihnen bei der Festlegung ihres aussenpolitischen Kurses Rechnung.

Als beratendes Organ der EFTA widmet sich das Parlamentarierkomitee demnach einer breiten Palette von Themenkreisen. Da die parlamentarischen Organe auf der internationalen Bühne zunehmend an Gewicht gewinnen, werden auch die Aktivitäten des Komitees immer weitreichender.

Ein bedeutender Teil der Arbeiten des Komitees ist der Untersuchung der legislativen Prozesse der EU und ihrer Auswirkungen auf die EFTA-Länder gewidmet. Unabhängig davon, ob sie sich in ihrer Annäherung an die EU für den bilateralen Weg oder für den Europäischen Wirtschaftsraum entschieden haben, sind die EFTA-Länder alle gleichermassen mit den Herausforderungen der EU-Erweiterung und der rasanten Entwicklung der europäischen Institutionen in den letzten Jahren konfrontiert. Ihr Handlungsspielraum hat sich vermindert und sie stellen fest, dass es ihnen in der neuen EU der 27 schwerer fällt, sich Gehör zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund bildet das Parlamentarierkomitee der EFTA für die nationalen Parlamente eine wichtige Plattform zum Austausch von Informationen und Erfahrungen.

Das Parlamentarierkomitee der EFTA kommt viermal im Jahr zusammen. Zusätzlich trifft es zweimal jährlich den EFTA-Rat auf Ministerebene und einmal pro Jahr das Konsultativkomitee der EFTA. Letzteres setzt sich aus Vertretern der Sozialpartner sämtlicher Mitgliedländer zusammen.

Im Jahr 2008 tagte das Parlamentarierkomitee am 31. März sowie am 3. November im Sekretariat der EFTA in Brüssel. Zudem traf es sich am Rande der beiden Ministertreffen, die am 30. Juni in Lugano und am 25. November in Genf stattfanden. Dabei kam es unter anderem mit den mit EFTA-Angelegenheiten betrauten Ministern zu Gesprächen zusammen.

Die jährliche Sitzung des Parlamentarierkomitees mit dem Konsultativkomitee wurde in Lugano abgehalten. Ausserdem haben die beiden Komitees gemeinsam eine Konferenz zum Thema Energie und Klima organisiert, die am 13. Oktober in Bergen (Norwegen) durchgeführt wurde.

Delegationen des Parlamentarierkomitees reisten zudem vom 3. bis zum 5. April nach Indien und vom 14. bis zum 16. Oktober auf die Färöer-Inseln, wo sie dem indischen beziehungsweise färöischen Parlament einen offiziellen Besuch abstatteten. Schliesslich trafen sich die Mitglieder des Büros des Parlamentarierkomitees am 11. und 12. September in Genf. Dort unterstützten sie als Beobachter die Arbeiten der Parlamentarischen Konferenz zur WTO, die vom Europäischen Parlament und der Interparlamentarischen Union (IPU) gemeinsam organisiert wurden.

Hervorzuheben ist, dass Nationalrätin Brigitta M. Gadient, Präsidentin der Schweizer Delegation, anlässlich der Sitzung des Komitees vom 25. November 2008 zur Präsidentin des Parlamentarierkomitees 2009 gewählt wurde. Sie hat ihr Amt am 1. Januar angetreten und wird es bis am 31. Dezember 2009 ausüben. Im Rahmen ihrer Funktion wird Brigitta M. Gadient sowohl die Arbeiten des Parlamentarierkomitees als auch die seines Büros leiten.

1. 2. Beobachtende Tätigkeit im Gemischten Ausschuss des Europäischen Wirtschaftsraums

Die EFTA-Länder haben mit den Staaten der Europäischen Union stets enge wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhalten. Mit der Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Jahre 1992, durch das die EFTA-Länder ab 1994 in den EU-Binnenmarkt integriert wurden, erhielt die Partnerschaft zwischen der EU und den EWR/EFTA-Ländern einen festen juristischen Rahmen. Nach Inkrafttreten des Abkommens beschlossen die europäischen Abgeordneten und die Mitglieder des EFTA-Parlamentarierkomitees, einen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss in die institutionelle Architektur des EWR zu integrieren.

Dieser Ausschuss vereint die ständige Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Schweiz, zu Norwegen, zu Island und zum EWR sowie die ständigen EFTA-Delegationen der drei nationalen Parlamente der EWR/EFTA-Länder.

Der Ausschuss tritt durchschnittlich zweimal im Jahr zusammen. Er untersucht namentlich diejenigen legislativen Prozesse der EU, die Auswirkungen auf das EWR-Abkommen haben, und überprüft, ob die einschlägigen Gesetze korrekt und termingerecht in das Abkommen integriert werden.

Da das Schweizer Stimmvolk 1992 einen Beitritt der Schweiz zum EWR abgelehnt hat, verfügt die EFTA/EP-Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss des EWR nur über einen Beobachterstatus. Sie kann folglich nicht Stellung nehmen und sich auch nicht der parlamentarischen Instrumente bedienen, die durch dieses Organ vorgesehen sind.

Im Jahr 2008 traf sich der Parlamentarische Ausschuss am 29. April in Svartsengi (Island) und am 4. November im Europäischen Parlament in Brüssel.

1. 3. Bilaterale Beziehungen mit dem Europäischen Parlament

Die parlamentarischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union finden in den regelmässigen Treffen zwischen der EFTA/EP-Delegation und der für die Beziehungen mit der Schweiz zuständigen Delegation des Europäischen Parlaments einen institutionellen Rahmen. Die Delegation des EU-Parlaments wird von der Europa-Abgeordneten Bilyana Raeva (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, ALDE; Bulgarien) präsidiert. Diese Zusammenkünfte dienen der Festigung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Die beiden Delegationen befassen sich bei diesen Treffen hauptsächlich mit Themen von gemeinsamem Interesse, wie beispielsweise mit den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und den Auswirkungen der EU-Entscheidungen auf die Schweiz. Ausserdem bieten diese Begegnungen Gelegenheit, Informationen über das politische Leben in Europa und der Schweiz auszutauschen und so das gegenseitige Verständnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zu fördern.

Die Zusammenkünfte finden einmal jährlich statt. 2008 wurde das Treffen am 18. und 19. Juni im Europäischen Parlament in Strassburg durchgeführt und von den Präsidentinnen der beiden Delegationen, Brigitta M. Gadient und Bilyana Raeva, gemeinsam präsidiert.

2. Zusammensetzung und Organisation der Delegation


Die Delegation setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, fünf Vollmitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern. Die eidgenössischen Räte sind durch vier Ständeräte (davon zwei Ersatzmitglieder) und sechs Nationalräte (davon drei Ersatzmitglieder) vertreten (Art. 5 Abs. 1 Bst. c VpDel).

Gemäss Artikel 6 Absatz 1 VpDel konstituieren sich die Delegationen für die Dauer von vier Jahren selbst und bestimmen für die Dauer von zwei Jahren einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit den Aktivitäten der Delegation, die sich anlässlich der Wintersession 2007 der eidgenössischen Räte nach dem Eintritt in die 48. Legislaturperiode konstituiert hat.

Die Delegation wird von Nationalrätin Brigitta M. Gadient (BDP/GR) präsidiert und umfasst zudem Ständerat Didier Burkhalter (FDP/NE), der als Vizepräsident amtet, die Nationalräte Hans Kaufmann (SVP/ZH) und Hans Widmer (SP/LU) sowie Ständerat Eugen David (CVP/SG). Die Nationalrätinnen Marlies Bänziger (GPS/ZH) und Kathy Riklin (CVP/ZH), Nationalrat Ignazio Cassis (FDP/TI) sowie Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) und Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE) fungieren als Ersatzmitglieder der Delegation.

Zusätzlich zu den bereits erwähnten interparlamentarischen Treffen kann die EFTA/EP-Delegation auf eigene Initiative auch in der Schweiz tagen. Zu diesen Sitzungen können auch Vertreter der Bundesverwaltung und verschiedener Interessengruppen oder Experten eingeladen werden, um einen Informations- und Meinungsaustausch zu Themen zu ermöglichen, welche die EFTA oder die Europapolitik der Schweiz betreffen. Ebenso dienen diese Sitzungen dazu, die Delegationsmitglieder inhaltlich auf die anstehenden interparlamentarischen Treffen vorzubereiten und organisatorische Fragen zu klären. Im Jahr 2008 trat die Delegation viermal im Bern zusammen: am 5. Februar, am 20. Mai, am 10. Juni und am 24. November.

3. Reisekosten der Delegation


Im Jahr 2008 betrugen die Reisekosten (Flug- und Zugbillette) der Delegationsmitglieder im Rahmen der Ausübung ihres offiziellen Mandats 67'620 Franken.

4. Von der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) behandelte Themen

4. 1. Freihandelsbeziehungen

Das EFTA-Parlamentarierkomitee widmet einen bedeutenden Teil seiner Arbeit der Aussenwirtschaftspolitik der EFTA, deren Entwicklung es aufmerksam verfolgt. Dabei spricht es mit den Ministern und den Generalsekretären der EFTA über den Stand der Freihandelsbeziehungen zwischen der EFTA und ihren Handelspartnern, die nicht der Europäischen Union angehören. Das Komitee wird zudem über die strategischen Ausrichtungen des EFTA-Rates in diesem Bereich sowie über die Perspektiven in Bezug auf die Aufnahme neuer Freihandelsverhandlungen informiert. Das Komitee engagiert sich seit einiger Zeit verstärkt in diesem Bereich der Aussenbeziehungen, indem es jedes Jahr einem wichtigen Partner der EFTA einen offiziellen Besuch abstattet.

Nachdem 2007 die Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf ein zukünftiges Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Ländern und Indien vereinbart worden war, beschloss das Komitee, diesem Land seinen nächsten Besuch abzustatten. Eine Delegation des Komitees reiste daher vom 3. bis zum 5. April 2008 nach Neu Delhi. Dort konnte sie sich mit zahlreichen Verantwortungsträgern unterhalten, die in die am Rande des Davoser Weltwirtschaftsforums im Januar 2008 lancierten Verhandlungen involviert waren. Es fanden namentlich Treffen mit hohen Vertretern des Handelsministeriums statt, aber auch mit den beiden parlamentarischen Delegationen des Unterhauses des indischen Parlamentes, die für auswärtige Angelegenheiten beziehungsweise Handelsfragen zuständig sind.

Das wichtigste Ziel der Delegation unter der Leitung des Präsidenten des Parlamentarierkomitees, Svein Roald Hansen (Arbeiterpartei, Norwegen), bestand darin, sich bei den indischen Behörden für das von den Verhandlungspartnern angestrebte weitreichende Abkommen über Handel und Investitionen einzusetzen. Bei ihrem Besuch zeigten sich die Delegationsmitglieder beeindruckt von der hohen Wirtschaftswachstumsrate Indiens. Sie informierten ihre Gastgeber ihrerseits über die Wirtschaft in den EFTA-Ländern und betonten, dass diese Staaten besonders auf den Aussenhandel ausgerichtet sind. Ein weiteres Gesprächsthema war die Machbarkeitsstudie, die vor der Aufnahme von Verhandlungen durchgeführt worden war. Diese Studie kam zum Schluss, dass sich die Wirtschaften Indiens und der EFTA-Länder in einem hohen Mass ergänzen und ermutigte die beiden Parteien, Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen über verschiedene Bereiche aufzunehmen.

Im Rahmen der vorbereitenden Gespräche, welche die Delegationsmitglieder mit den Vertretern des EFTA-Sekretariates und ihren nationalen Behörden geführt haben, wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass trotz der formellen Aufnahme der Verhandlungen im Januar 2008 noch kein Datum für die Durchführung der ersten Verhandlungsrunde vorgeschlagen worden war. In Neu-Delhi setzte sich die Delegation deshalb dafür ein, die Arbeiten rasch in Angriff zu nehmen. Auf der Seite Indiens schien sich ein Konsens in Bezug auf die gegenseitigen Vorteile eines weitreichenden Abkommens für die Wirtschaft sowohl Indiens als auch der EFTA-Länder abzuzeichnen. Im Rahmen der Gespräche, die das Komitee geführt hat, und als Antwort auf entsprechende Anfragen zeigte sich zudem, dass der indische Handelsminister eine rasche Aufnahme der Verhandlungen plant, um diese in möglichst kurzer Zeit zu einem Abschluss bringen zu können.

Der Meinungsaustausch befasste sich auf einer allgemeineren Ebene auch mit Welthandelsfragen. In diesem Zusammenhang wurde auch eingehend über den Stand der Verhandlungen der Doha-Runde diskutiert.

Das Komitee zeigte sich zufrieden mit seinem Besuch. Nach seiner Rückkehr nach Europa konnte es den nationalen Ministerinnen und Ministern, die mit den Verhandlungen betraut sind, positive Nachrichten aus Indien überbringen. Anlässlich des halbjährlichen Treffens mit den EFTA-Ministerinnen und -Ministern am 30. Juni 2008 in Lugano erinnerte der Präsident des Komitees daran, dass die Besuche des Parlamentarierkomitees bei den EFTA-Partnern in intensiver Zusammenarbeit mit dem EFTA-Rat durchgeführt würden. Er fügte hinzu, dass diese Besuche einen nicht unerheblichen Beitrag zu den Bemühungen des EFTA-Rates leisteten, den Wirtschaftsstandort der EFTA-Länder zu stärken. Als Reaktion auf diese Intervention erklärte Bundesrätin Doris Leuthard, die amtierende Präsidentin des EFTA-Rates, dass die Ministerinnen und Minister der EFTA den Einsatz des Komitees zur Förderung der laufenden Verhandlungsprozesses sehr zu schätzen wüssten.

Beim Ministertreffen am 25. November in Genf konnte das Komitee mit Genugtuung feststellen, dass die im Oktober aufgenommenen Verhandlungen mit Indien fortgesetzt wurden. Das Komitee stellte zudem fest, dass diese Gespräche für den EFTA-Rat nach wie vor Priorität haben und er dabei schnelle Fortschritte erzielen möchte.

Anlässlich des Ministertreffens vom 30. Juni in Lugano gab das Komitee über seinen Präsidenten bekannt, dass es die vom EFTA-Rat verfolgte Aussenwirtschaftspolitik auch weiterhin vollumfänglich unterstützen werde. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die in den vergangenen Jahren aufgetauchten Probleme im Zusammenhang mit der Doha-Runde weltweit zu einem vermehrten Abschluss von Präferenzabkommen geführt haben. Dadurch hätten sich die Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaftsakteure der EFTA verschärft. Das Komitee begrüsste folglich das pragmatische und realistische Vorgehen des EFTA-Rates - ein Vorgehen, das nicht nur Verhandlungen mit den Partnerländern der EU vorsieht, sondern auch mit andern Wirtschaftspartnern, die für die EFTA von Bedeutung sind.

So konnten im Jahr 2008 Freihandelsabkommen sowohl mit Kolumbien als auch mit Kanada unterzeichnet werden. Hier sei daran erinnert, dass das Komitee in den letzten Jahren beunruhigt war, weil die Verhandlungen mit Kanada wegen der Divergenzen im Zusammenhang mit den Produkten der Schiffbauindustire lange blockiert waren. Da sich bei diesen Verhandlungen, die immerhin bereits im Jahre 1998 eingeleitet worden waren, keine wesentlichen Fortschritte abzeichneten, begab sich das Komitee im Jahre 2007 nach Ottawa, um im Parlament, das in dieser Frage völlig geteilter Meinung war, eine Einigung herbeizuführen. Das Komitee konnte sich dabei vor Ort ein Bild über die heiklen Fragen machen, die sich hier im Zusammenhang mit der Schiffbauindustrie stellten. Es konnte die Befürchtungen seiner kanadischen Gesprächspartner mildern, indem es ihnen versicherte, dass in Norwegen für diese Industriebranche keinerlei finanzielle Unterstützung gewährt werde.

Die Verhandlungen über weitreichende Abkommen mit dem Kooperationsrat der arabischen Golfstaaten (GCC) und Peru konnten in Laufe des Jahres ebenfalls zu einem Abschluss gebracht werden. Am Ende des Berichtsjahres waren zudem Gespräche mit Indonesien über die Aufnahme von Freihandelsverhandlungen im Gange, und eine Kooperationserklärung mit Malaysia stand kurz vor der Unterzeichnung.

Das Komitee stellte zudem mit Genugtuung fest, dass es dem EFTA-Rat gelungen war, in seinen Freihandelsverhandlungen das Tempo aufrecht zu erhalten und die geforderte Parallelität mit der EU einzuhalten. Was die Mitgliedstaaten des euromediterranen Raums betrifft, so trat im September 2008 ein Abkommen mit Ägypten in Kraft, und in den laufenden Verhandlungen mit Algerien konnten im Laufe des Jahres bedeutende Fortschritte erzielt werden. Der Rat beschloss zudem, sein Freihandelsnetz in Südosteuropa zu verstärken. Er orientierte das Komitee über seine Absicht, im Jahr 2009 Verhandlungen mit Albanien und Serbien aufzunehmen, die beide von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union profitieren.

Bereits seit 2007 beobachtet das Komitee die wirtschaftlichen Entwicklungen in der Ukraine und in Russland, wobei das besonderes Interesse dem Stand ihrer Annäherung an die WTO gilt. Der gemeinsame Entscheid über die Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines EFTA-Abkommens hing denn auch während langer Zeit von einem Beitritt der beiden Länder zur WTO ab. Da die Ukraine der WTO im Mai 2008 beigetreten ist und zudem Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU aufgenommen hat, haben die Minister und Ministerinnen das Komitee anlässlich des Ministertreffens im November über ihren Beschluss informiert, 2009 Verhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen.

Die Gespräche zwischen der EFTA und Russland wurden im Laufe des Jahres ebenfalls deutlich intensiviert. So hat der Rat dem Komitee im November mitgeteilt, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die mit einer Machbarkeitsstudie für ein Freihandelsabkommen betraut war, zu positiven Schlüssen gekommen sei und die Aufnahme von Verhandlungen über ein weitreichendes Abkommen empfohlen habe. Gemäss den Ministerinnen und Ministern sollten die Vorarbeiten für solche Verhandlungen ab Januar 2009 in Angriff genommen werden. Das Komitee, das sich der Bedeutung des russischen Marktes für die Wirtschaftsakteure der EFTA bewusst ist, hat anlässlich der Sitzung seines Büros vom 25. November in Genf beschlossen, die Stärkung der Verbindungen zwischen den EFTA-Ländern und Russland zu einem prioritären Thema für das Jahr 2009 zu machen. Moskau ist daher als Ziel des nächsten Besuches gewählt worden.

Schliesslich hat sich das Komitee auch regelmässig über den Stand der bilateralen Verhandlungen informiert, die zwischen China und Island beziehungsweise China und Norwegen sowie zwischen Japan und der Schweiz im Gange sind. Wie bereits in den Vorjahren haben die Ministerinnen und Minister dazu bestätigt, dass das gemeinsame Vorgehen, das heisst Freihandelsverhandlungen unter der Leitung der EFTA, für den EFTA-Rat nach wie vor Priorität habe. Der für EFTA-Angelegenheiten zuständige Minister Norwegens hat in Lugano im Übrigen betont, dass seine Regierung alles unternommen habe, um die ganze EFTA an den laufenden Verhandlungen mit China zu beteiligen, was jedoch nicht gelungen sei.

4. 2. Die WTO und die Doha-Runde

Die WTO und die Verhandlungsrunde von Doha haben das Komitee im Berichtsjahr aufgrund der aufgetretenen Schwierigkeiten ebenfalls beschäftigt. Das Komitee begrüsste es, in Lugano von den Ministern und Ministerinnen zu hören, dass diese Verhandlungen für die Regierungen der EFTA-Länder nach wie vor von höchster Bedeutung sind. Alle Regierungen engagieren sich stark für einen erfolgreichen Ausgang der Doha-Verhandlungen. Die Minister der EFTA-Länder präzisierten, dass sie nicht vorhätten, den vermehrten Abschluss von Freihandelsabkommen mit der EFTA zu nutzen, um multilaterale Prozesse zu verdrängen. In Genf haben die Ministerinnen und Minister ebenfalls bekräftigt, dass angesichts der herrschenden Finanzkrise alles unternommen werden müsse, um das multilaterale System zu stärken. Dadurch solle insbesondere verhindert werden, dass die Regierungen im Rahmen ihrer Konjunkturprogramme gewissen protektionistischen Versuchungen nachgeben könnten.

Das Parlamentarierkomitee hat den Doha-Prozess seit seinen Anfängen aufmerksam beobachtet und hat sich bereits in den vergangenen Jahren mehrmals besorgt über die Schwierigkeiten geäussert, die den Verlauf dieser Verhandlungen behindern. Im Jahre 2007 beschloss das Komitee, sich verstärkt für dieses Dossier einzusetzen, und unternahm deshalb Schritte, um an der Parlamentarischen Konferenz zur WTO, die jährlich vom Europäischen Parlament und von der Interparlamentarischen Union (IPU) organisiert wird, einen Beobachterstatus zu erlangen. Das Hauptziel dieser Konferenz besteht darin, die WTO transparenter zu gestalten und ihre demokratische Legitimation zu verstärken, indem sie der Welthandelsorganisation Gelegenheit gibt, vor Parlamentsvertreterinnen und -vertretern aus aller Welt über ihre Arbeit zu berichten.

Die Organisatoren der Konferenz haben dem Antrag des Komitees stattgegeben, so dass eine Delegation des Parlamentarierkomitees am 11. und 12. September 2008 in Genf die Möglichkeit hatte, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Im Zentrum der Arbeiten stand dabei die höchst ungewisse Zukunft der Doha-Runde. Die Teilnahme des Komitees an dieser Konferenz hat sich als sehr bereichernd erwiesen: So hatte die Delegation nicht nur Gelegenheit, Informationen aus erster Hand über die jüngsten Entwicklungen der Doha-Verhandlungen zu erhalten, sondern konnte zudem auch an einer umfassenden Debatte über die notwendigen Mittel zur Revitalisierung dieses Prozesses teilnehmen.

Im Rahmen seiner Sitzung vom 25. November bot sich dem Parlamentarierkomitee überdies die Möglichkeit, sich nochmals mit diesem Thema zu befassen. Eingeladen war nämlich Willy Alfaro, Direktor der Abteilung für Aussenbeziehungen der WTO, der einen Bericht über den Stand der Doha-Verhandlungen und ihre Zukunftsperspektiven präsentierte. Der Vertreter der WTO betonte dabei die Bedeutung der parlamentarischen Dimension, welche die Parlamentarische Konferenz zur WTO den Arbeiten der Welthandelsorganisation verleihe. In der Folge erläuterte er ausführlich den Stand der Doha-Verhandlungen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Kapiteln, die in diesen Verhandlungen am meisten Schwierigkeiten bereiteten.

Willy Alfaro wies zudem auf die zunehmende Tendenz hin, bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen nach dem Modell der EFTA-Abkommen auszuhandeln. Er erklärte dazu, dass die WTO solche Abkommen in der Vergangenheit als Bedrohung des multilateralen Rahmens betrachtet habe. Unterdessen habe die WTO ihre Haltung zu dieser Frage jedoch erheblich geändert. Freihandelsabkommen könnten sich im Gegenteil als positiv erweisen, weil dadurch unter gewissen Bedingungen wirtschaftliche Diskriminierungen verhindert werden könnten, die von der WTO bekämpft werden.

4. 3. Auswirkungen der Finanzkrise auf die EFTA-Länder

An den Sitzungen des Komitees im zweiten Halbjahr 2008 war die Einschätzung der Auswirkungen der Finanzkrise auf die Weltwirtschaft und insbesondere auf die EFTA-Länder mehrmals Gegenstand intensiver Diskussionen. Im Rahmen dieser Debatten wurde auch die Frage erörtert, welche Mittel die Staaten zur Überwindung der aktuellen Krise zur Verfügung stellen sollten.

Die Mitglieder des Komitees äusserten ihre Bedenken darüber, dass die nationalen Konjunkturprogramme deutlich in Richtung eines verstärkten Protektionismus tendierten. In einem Gespräch mit dem Komitee wurde diese Tendenz auch durch den Direktor der Abteilung für Aussenbeziehungen der WTO bestätigt. Das Komitee beschäftigte sich darüber hinaus auch mit den möglichen Konsequenzen der Krise für Freihandelsverhandlungen, die unter der Ägide der EFTA geführt werden. Dabei stellte es mit Genugtuung fest, dass die Krise keinen direkten Einfluss auf die laufenden Prozesse gehabt habe.

Konkret und eingehend diskutiert wurden die katastrophalen Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft Islands. Die isländische Delegation hat das Komitee kontinuierlich darüber informiert, wie Island mit der Krise umgeht, die das Land Anfang Oktober nach der Verstaatlichung seiner drei grössten Banken erfasst hat. Die Delegation brachte ihr Befremden zum Ausdruck, dass Grossbritannien am 8. Oktober 2008 gegenüber dem Finanzsektor von Island ein Anti-Terror-Gesetz in Anwendung gebracht hat; diese Massnahme habe massgeblich dazu beitragen, das Land in den wirtschaftlichen Abgrund zu stürzen. Zudem stellte sie das schnelle und überdimensionierte Wachstum des Finanzsektors im Vergleich zur restlichen Wirtschaft des Landes in Frage, das letztlich zu einer Schwächung der Banken geführt habe. Die Delegation ging ausserdem auf den Zusammenbruch des isländischen Geldmarktes ein, der bereits seit Anfang Jahr zunehmend schwächer geworden war.

Die isländischen Vertreter und Vertreterinnen bekräftigten jedoch auch, dass die wirtschaftlichen Fundamente ihres Landes trotz der Krise, deren Ausmass völlig neuartig sei, solide seien und eine wesentliche Grundlage bildeten, um die Situation zu bewältigen und die notwendigen Reformen vorzunehmen. Sie zeigten sich zudem zuversichtlich, dass das isländische Volk in der Lage sein werde, diese Krise zu überwinden. Die Delegation Islands hat ihre Partner und Partnerinnen auch über die Modalitäten der Hilfe aus dem Ausland informiert und die Programme erläutert, die ihre Regierung und der Internationale Währungsfonds (IWF) zur Stabilisierung und zum Wiederaufbau der Wirtschaft des Landes beschlossen haben.

Schliesslich stiess beim Komitee auch der Meinungsumschwung der isländischen Behörden und des isländischen Volkes in Bezug auf einen Beitritt des Landes zur EU auf grosses Interesse. Infolge des Zusammenbruchs der isländischen Krone wurde Ende Jahr von der Vertretung Islands ein EU-Beitritt als plausibles Szenario für einen Ausweg aus der Krise präsentiert, dies im Wesentlichen, um in die Euro-Zone integriert zu werden. Das Parlamentarierkomitee wird diese Entwicklungen auch in Zukunft genau beobachten. Ein allfälliger Beitritt von Island zur EU hätte selbstverständlich erhebliche Auswirkungen auf die Dynamik der EFTA.

4. 4. Beitrittsgesuch der Färöer-Inseln zur EFTA

Zu Beginn des Jahres 2008 haben die Vertreter und Vertreterinnen der Färöer-Inseln das Komitee zu einem Besuch in Tórshavn eingeladen, um sich mit verschiedenen färöischen Instanzen über einen möglichen Beitritt der Färöer-Inseln zur EFTA oder zumindest über eine Stärkung der gegenseitigen Beziehungen zu unterhalten. An seiner Sitzung vom 31. März 2008 hat das Büro beschlossen, diese Einladung anzunehmen.

In der Folge reiste eine Delegation des Komitees für einen Besuch vom 14. bis zum 16. Oktober 2008 nach Tórshavn. Neben einem Treffen mit Premierminister Kaj Holm Leo Johannesen hatte die Delegation dabei auch Gelegenheit, sich mit dem Minister für auswärtige Angelegenheiten, Jorgen Niclasen, sowie mit den Mitgliedern der aussenpolitischen Kommission des Parlaments der Färöer-Inseln zu unterhalten. Im Rahmen dieser Gespräche zeigte sich, dass ein allfälliger Beitritt zur EFTA sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den politischen Entscheidungsträgern der Färöer-Inseln auf einhellige Zustimmung stossen würde. Ein solcher Beitritt wäre denn auch eine effiziente Antwort auf die Bedürfnisse des Staates nach wirtschaftlicher Diversifizierung.

Die Schweizer Delegation wies auf die rechtlichen Probleme hin, die sich durch einen Beitritt der Färöer-Inseln zur EFTA ergeben könnten. Sie führte aus, dass ein solcher Beitritt gemäss internationalem Recht nur unter der Ägide von Dänemark möglich wäre, weil die Färöer-Inseln nur zum Teil autonom von Dänemark sind. Aufgrund der EU-Mitgliedschaft von Dänemark könnte dies zu erheblichen Interessenkonflikten führen. Die Vertreter und Vertreterinnen der Färöer-Inseln haben dazu erklärt, dass ihr Land einen Vertrag mit Dänemark abgeschlossen habe, der ihm im Bereich der Aussenbeziehungen Autonomie garantiert, und dass die färöischen Behörden ohne jegliche rechtlichen Komplikationen befugt seien, internationalen Organisationen beizutreten, solange Dänemark nicht selbst Mitglied dieser Organisationen sei. Sie unterstrichen zudem, dass Dänemark die Schritte, welche die färöische Regierung gegenüber den EFTA-Ländern unternommen hat, voll und ganz unterstütze.

Die Schweizer Delegation wünschte nähere Auskünfte zur Aussenwirtschaftspolitik der Färöer-Inseln in Bezug auf den Handel mit Gütern und Dienstleistungen sowie zu den Bestimmungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum. Im Hinblick auf Freihandelsverhandlungen mit Drittländern haben die Vertreter der Färöer-Inseln versichert, dass sie im Falle eines EFTA-Beitritts im Bereich der Fischereiprodukte keine Anforderungen stellen würden, die über diejenigen von Island und Norwegen hinausgingen. Zudem erklärten sie, dass Themen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum gegenwärtig noch nicht in ihrer Kompetenz lägen, jedoch in Kürze an Tórshavn übertragen werden sollten. Sie versicherten, dass die Positionen der Färöer-Inseln bei allfälligen Verhandlungen für die Schweiz keinen Anlass zu Klagen geben würden.

Die aussenpolitische Kommission des färöischen Parlaments ihrerseits hat im Rahmen der Gespräche mit der Delegation des Komitees einen konkreten Antrag eingereicht und darum gebeten, beim Parlamentarierkomitee der EFTA einen dauerhaften Beobachterstatus zu erhalten. Das Komitee hat diesen Antrag an den EFTA-Rat weitergeleitet und ihn um eine Stellungnahme gebeten, da jede Änderung der Verfahrensregeln des Komitees und de facto jede Neudefinition des Auftrags des Komitees letztlich in die Zuständigkeit des Rates fallen. Dieser hat erklärt, dass die Gewährung eines permanenten Beobachterstatus an ein Nicht-EFTA-Land unvereinbar sei mit der Rolle des Komitees als beratendes Organ. Es wäre hingegen vorstellbar, die Färöer-Inseln oder andere interessierte Länder je nach Fall an bestimmte Sitzungen oder Konferenzen einzuladen, die vom Komitee organisiert werden. Der Präsident der aussenpolitischen Kommission des färöischen Parlaments wurde in diesem Sinne informiert.

5. Europapolitische Themen


Das jährliche Treffen der Delegation EFTA/EP mit der für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Delegation des Europäischen Parlaments fand am 18. und 19. Juni 2008 in Strassburg statt. Die Tagesordnung umfasste eine Vielzahl von Themen. Zur Eröffnung des Treffens vermittelte Botschafter Jacques de Watteville, Leiter der schweizerischen Vertretung bei der EU in Brüssel, in einem Vortrag eine genaue Bestandsaufnahme und einen historischen Abriss zu den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.

5. 1. Steuerpolitischer Dialog zwischen der Europäischen Union und der Schweiz

Die beiden Delegationen setzten die anlässlich ihrer Tagung von 2007 auf zwischenparlamentarischer Ebene in Gang gesetzte Diskussion zum steuerpolitischen Dialog fort. Als Einführung in die Thematik betonte die europäische Delegation, dass der Steuerwettbewerb im Rahmen der Erhöhung der wirtschaftlichen Standortattraktivität der einzelnen Länder an Bedeutung gewonnen habe und dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch an dieser Tendenz beteiligt waren. Zudem stellte die europäische Delegation fest, dass weder die Europäische Kommission noch das Europäische Parlament den Steuerwettbewerb grundsätzlich ablehnten. Allerdings beurteilte die europäische Delegation die in den kantonalen unternehmenssteuerlichen Massnahmen vorgesehene Unterscheidung zwischen in der Schweiz und im Ausland getätigten Geschäften der gleichen Unternehmen als diskriminierend, weil sie die ausländischen Unternehmen begünstige.

Als Antwort auf den Beitrag der europäischen Delegation führte die Schweizer Delegation mehrere Argumente ins Feld: Zunächst teilte sie die Feststellung ihres europäischen Pendants zur wachsenden Bedeutung des Steuerwettbewerbs unter den Staaten im Rahmen der Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Die Mitglieder der Europäischen Union sowie alle Nichtmitglieder sind mit heftiger Konkurrenz aus anderen Kontinenten konfrontiert, wobei in Europa zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die Schweiz muss ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten; zu den Faktoren, die ihre wirtschaftliche Standortattraktivität gewährleisten, gehört auch ihre Steuerpolitik, die sie im Übrigen als Nicht-EU-Mitglied autonom führen kann.

Die Schweizer Delegation griff anschliessend die Frage des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften von 1972 auf; die Europäische Kommission macht gestützt auf diesen Text Wettbewerbsverzerrungen seitens der Schweiz geltend. Wie die Schweizer Delegation mitteilte, war die Schweiz sehr überrascht, dass diese Kontroverse mehrere Jahrzehnte nach dem Inkrafttreten des Abkommens, das nie zuvor Probleme bereitet hatte, auftauchte. Das Thema wurde auch nicht angesprochen, als die Europäische Union einen Verhaltenskodex über die Unternehmensbesteuerung vereinbarte oder als die Schweiz und die Europäische Union das bilaterale Abkommen über die Zinsbesteuerung aushandelten. Die Delegation betonte, dass beide Parteien die letztgenannten Verhandlungen in gutem Glauben geführt hatten.

Um Klärung zu schaffen, vermittelte die Delegation anschliessend einige Informationen über die in der Schweiz geltenden Steuerordnungen. Zunächst erklärte sie, dass die Unternehmensbesteuerung auf das Steuerregime des Bundes und diejenigen der Kantone aufgeteilt ist: Der Bund wendet in der Unternehmensbesteuerung einen einheitlichen Satz an, aber die Kantone bestimmen ihre Steuersätze selbst, weil sie über eine weitgehende Steuerautonomie verfügen. Die kantonalen Sätze der Unternehmensbesteuerung berücksichtigen die Beanspruchung der lokalen Infrastrukturen und sehen deshalb Steuererleichterungen für bestimmte Gesellschaftsformen vor, welche diese nur in untergeordnetem Masse belasten. Die Schweizer Delegation betrachtet dieses System daher keineswegs als diskriminierend, sondern als gerecht. Ausserdem sind alle Gesellschaften ungeachtet der Gesellschaftsform verpflichtet, die Bundessteuer nach dem einheitlichen Satz zu entrichten.

Zudem betonte die Delegation, dass der Steuerwettbewerb angesichts der vielen unterschiedlichen kantonalen Regelungen auch in der internen Steuerpolitik unter den Kantonen stattfindet.

Zu den Zukunftsperspektiven wies die Schweizer Delegation ihre Gesprächspartner darauf hin, dass eine Änderung des Steuerregimes gemäss den Wünschen der Europäischen Kommission in der Schweiz ein Referendum zur Folge hätte, welches womöglich in der Volksabstimmung abgelehnt würde.

Allerdings war sich die Delegation bewusst, dass eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung gesucht werden sollte. Sie ergänzte, dass eine Arbeitsgruppe aus hochrangigen Bundes- und Kantonsbeamten sich mit der Frage befasste, und zeigte sich zuversichtlich: Nachdem im Bereich der Zinsbesteuerung Lösungen ausgehandelt werden konnten, sei auch ein positiver Ausgang des steuerpolitischen Dialogs denkbar. Dazu muss aber nach ihrer Auffassung die juristische Schlacht, die sich die schweizerischen und europäischen Behörden seit einigen Jahren liefern, enden und einem pragmatischeren Kurs weichen, der auf das gegenseitige Verständnis der Parteien setzt.

5. 2. Freier Personenverkehr: Bilanz und Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien

Auf der Tagesordnung des Treffens stand auch die Bilanz zum Personenfreizügigkeitsabkommen und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien. Die Schweizer Delegation informierte über die Entwicklung des Abkommens. So erinnerte sie daran, dass das ursprünglich für eine Dauer von sieben Jahren abgeschlossene Abkommen Übergangsfristen vorsah, während deren die Immigration weiterhin eingeschränkt werden konnte, um eine schrittweise kontrollierte Öffnung der Märkte zu gewährleisten. Ausserdem ergänzte sie, dass das Abkommen spätestens im Mai 2009 von der Schweiz und von der EU verlängert werden müsse; anderenfalls würden auch die übrigen sektoriellen Abkommen nach sechs Monaten wegen der „Guillotine-Klausel" automatisch hinfällig.

Die Delegation erinnerte auch daran, dass das Schweizer Stimmvolk im Jahr 2005 der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf die zehn Staaten, die der EU 2004 beigetreten waren, zugestimmt hatte. Sie informierte über den Inhalt des Zusatzprotokolls zur Erweiterung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien und erklärte, dass sie sich noch nicht formell zu einem etwaigen Referendum über die Weiterführung des Abkommens nach 2009 und über die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien äussern könne.

Anschliessend berichtete die schweizerische Delegation über die Erfahrungen in der Schweiz nach dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens im Juni 2002. Die Bilanz des Abkommens fällt positiv aus; die schweizerische Bevölkerung sieht das Abkommen insgesamt als deutlichen Vorteil für die einheimische Wirtschaft. Zudem stellte die Bevölkerung fest, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen keine negativen Auswirkungen auf das Lohnniveau in der Schweiz hatte und dass die Arbeitskräfte aus EU-Ländern die schweizerischen Arbeitnehmer nicht verdrängten; der freie Personenverkehr wird sogar als neue Chance für Arbeitnehmende aus der Schweiz gesehen, die künftig Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt haben.

Wie die Delegation erklärte, weckt die Personenfreizügigkeit trotzdem nach wie vor Befürchtungen hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping oder hinsichtlich des Status der freien Berufe. Überdies könnte die Kampagne der Behörden für die Ausdehnung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien womöglich durch Vorurteile wegen der Roma-Bevölkerung unterlaufen werden. Um diese Befürchtungen zu zerstreuen, ist es unverzichtbar, die einwandfreie Umsetzung des Abkommens und der Begleitmassnahmen sicherzustellen.

Die europäische Delegation betonte die wichtige Rolle, den der freie Personenverkehr für den Austausch unter den verschiedenen Kulturen hat. Sie wies darauf hin, dass die grossen Befürchtungen vor vermehrten Migrationsströmen, welche die europäische Bevölkerung anlässlich der jüngsten Erweiterungsrunden gehegt hatte, sich als unbegründet erwiesen: Heute kehren die Staatsangehörigen der Länder des ehemaligen Sowjetblocks freiwillig in ihre Heimat zurück, weil sich die Lebensbedingungen dort stark verbessert haben. Abschliessend betonte die europäische Delegation, dass die neuen EU-Mitglieder alles daransetzten, um dem „Braindrain" (Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte) ins Ausland, der ihrer Wirtschaft hochgradig schadet, ein Ende zu setzen.

5. 3. Finanzbeitrag der Schweiz an die EU-Erweiterung

Ein weiteres Diskussionsthema bildeten die Modalitäten der Umsetzung des schweizerischen Beitrags an die EU-Erweiterung zugunsten der Beitrittsländer von 2004 und 2007.

Die europäische Delegation wies darauf hin, dass die EU-Erweiterung Frieden, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent gewährleistet und deshalb allen Nutzen bringt. Aus diesem Grund wurden die Schweiz und die EWR/EFTA-Länder um Finanzbeiträge zur Verringerung der Ungleichheiten zwischen den alten und neuen EU-Mitgliedern gebeten. Die Schweiz hatte dem Ersuchen stattgegeben; im Februar 2006 wurde das Memorandum of Understanding unterzeichnet, das die allgemeinen Modalitäten der schweizerischen Verpflichtung für die neuen Mitgliedstaaten festhält.

Die Einreichung der ersten Projektdossiers bzw. die Umsetzung war jedoch erst ab Anfang 2008 möglich; die europäische Delegation zeigte sich erstaunt über das langsame Verfahren und wies darauf hin, dass die Schweiz während diesen Jahren vom Wohlstand in Europa profitiert habe, ohne effektiv dazu beizutragen. Die Delegation plädierte für ein schnelleres Verfahren, begrüsste jedoch die Lancierung des ersten Projektes im ersten Halbjahr 2008.

Die Schweizer Delegation ging in ihrer Antwort auf die Hintergründe des Entscheidungsprozesses ein: Der Schweizer Beitrag ist rechtlich nicht an die übrigen bilateralen Abkommen geknüpft, sondern wurde auf freiwilliger Grundlage beschlossen.

Zur beanstandeten Langsamkeit des Prozesses erklärte die Delegation, dass ein Referendum zum Thema lanciert worden sei und sich dabei gezeigt habe, dass der Finanzbeitrag der Schweiz sehr umstritten ist: Nur 53,4 Prozent der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sprachen sich dafür aus. Ausserdem mussten vor der Ausrichtung der Beträge Abkommen mit jedem einzelnen neuen Mitgliedstaat ausgehandelt werden, was einige Zeit dauerte. Vor der Freigabe der Mittel musste die Schweiz schliesslich Kontrollsysteme aufbauen, um die zweckmässige Verwendung sicherzustellen und um Missbrauchs- und Korruptionsrisiken zu verhüten. Die Delegation ergänzte, dass nun alle Kontrollmechanismen eingeführt worden seien und sie sich auf die rasche Umsetzung der Projekte freue.

Schliesslich betonte die Delegation, dass das finanzielle Engagement der Schweiz zur Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten in Europa nicht den einzigen Beitrag an die EU bildet. Die Schweiz leistet über ihre Beteiligung an den Galileo-Programmen, über die Zinsbesteuerung oder mit dem Bau der neuen Alpentransversale wichtige finanzielle Beiträge.

5. 4. Abkommen von Schengen/Dublin: Auswertungsverfahren der EU und operative Beteiligung der Schweiz

Die beiden Delegationen unterhielten sich über die Abkommen von Schengen und von Dublin. Die europäische Delegation stellte zuerst in groben Zügen die Inhalte der Abkommen vor. Sie erkundigte sich bei der schweizerischen Delegation vor allem nach dem Stand der Vorarbeiten für die operative Beteiligung der Schweiz an Schengen.

Die Schweizer Delegation sicherte den Gesprächspartnern einleitend zu, dass die Schweiz umfassend und effizient an den Abkommen mitwirken wolle. In der Volksabstimmung vom Juni 2005 zu den Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin wurde die Beteiligung der Schweiz von einer knappen Mehrheit der Stimmberechtigten (54,6 Prozent) angenommen. Wie die Delegation erwähnte, hatten dabei die Effizienz im gemeinsamen Kampf gegen die internationale Kriminalität mit dem wichtigsten Partner der Schweiz sowie die Tatsache, dass die Schweiz weiterhin Warenkontrollen an den Grenzen durchführen darf, da sie nicht zur EU-Zollunion gehört, den Ausschlag für das Abstimmungsergebnis gegeben.

Schliesslich informierte die Delegation über die Umsetzung des Schengener Assoziierungsabkommens und bezeichnete das Jahr 2008 als Meilenstein: Mit dem formellen Inkrafttreten des Abkommens am 1. März 2008 wurde die Auswertung der Umsetzung der Bestimmungen von Schengen in der Schweiz eröffnet; diese Phase ist immer noch im Gange. Nach Abschluss der Auswertung und sofern der Rat der Europäischen Union sich über die Ergebnisse zufrieden zeigt, kann die operative Beteiligung der Schweiz beschlossen werden (wahrscheinlich Anfang Dezember 2008, voraussichtlich ohne Flughäfen).

Die Delegation vermittelte daraufhin genaue Angaben zu den ersten Ergebnissen des laufenden Auswertungsprozesses zu den Themen Datenschutz, polizeiliche Zusammenarbeit, Visa, Flughäfen und Schengener Informationssystem (SIS). Sie begrüsste den positiven Verlauf der Evaluation und das konstruktive Engagement des slowenischen EU-Vorsitzes. Ausserdem äusserte sie sich zuversichtlich zur weiteren Zusammenarbeit der Schweiz mit der französischen EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008.

Die Delegation brachte zudem die Frage der Assoziierung des Fürstentums Liechtenstein an Schengen/Dublin zur Sprache. Die Protokolle über den Beitritt Liechtensteins zu den Abkommen wurden erst im Februar 2008 unterzeichnet. Wahrscheinlich werde Liechtenstein dem Schengener-Raum deshalb nicht gleichzeitig wie die Schweiz beitreten, was zahlreiche Probleme aufwerfen könnte. Die Delegation begrüsste diesbezüglich die Bemühungen aller Partner um eine mit den Schengener Kriterien vereinbare Lösung für die Übergangsfrist. Sie erinnerte daran, dass die Schweiz mit Liechtenstein seit 1924 eine Zollunion bildet, dass Liechtenstein keinen internationalen Flughafen besitzt und dass alle Nachbarländer Liechtensteins Mitglieder des Schengener Raums sind - nach Auffassung der schweizerischen Delegation alles Argumente, die für die Ausarbeitung einer pragmatischen Lösung sprechen.

Abschliessend wies die Schweizer Delegation darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Schengen-Dossier zwar ungewöhnlich sei, aber einwandfrei funktioniere. Seit der Unterzeichnung der Abkommen am 26. Oktober 2004 wurden der Schweiz 52 neue Schengen-relevante Rechtsakte notifiziert; einige erfordern Gesetzesanpassungen, was Beschlüsse des Parlaments und gegebenenfalls fakultative Referenden zur Folge hat. Wie die Schweizer Delegation erwähnte, sind mehrere solche Rechtsakte vom Parlament bereits angenommen worden bzw. in Erarbeitung, z.B. die Einführung biometrischer Daten im Reisepass, der Schengener Grenzkodex, das Schengener Informationssystem oder die Mitwirkung der Schweiz an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen FRONTEX.

Zur Frage der Assoziierung von Liechtenstein an den Schengener Raum sicherte die europäische Delegation zu, dass die Europäische Kommission die geografische Lage und die oben erwähnten politischen Aspekte berücksichtige und entschieden habe, trotz der Forderung von Mitgliedstaaten, dass Liechtenstein ausserhalb der Schengener Grenzen bleiben solle, eine pragmatische Lösung zu suchen.

5. 5. Grenzüberschreitende Dienstleistung

Die beiden Delegationen erörterten an ihrem Treffen auch die Probleme bei der Anwendung der Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens betreffend die zeitlich befristete freie Ausübung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung.

Die Schweizer Delegation konzentrierte sich in ihren Ausführungen auf die von der Europäischen Kommission angefochtene Verpflichtung, einen Auftrag acht Tage vor Arbeitsbeginn zu melden. Diese Bestimmung wurde in der Schweiz anstelle des Verfahrens zur Erteilung einer Arbeitsbewilligung eingeführt. Besonders die Kommission, Deutschland und Österreich beurteilen diese Verpflichtung, die eine bürokratische Hürde darstellt, als effektive Verletzung des Abkommens über den freien Personenverkehr. Die Schweizer Delegation erklärte, die Bestimmung gehöre zu den parallel zur Einführung des Abkommens umgesetzten flankierenden Massnahmen, die Lohn- und Sozialdumping vermeiden sollen. Im Übrigen stehe die Bestimmung in den Augen der Schweiz im Einklang mit dem Abkommen, das ausdrücklich die Möglichkeit einer Meldefrist vorsehe. Wie zudem erklärt wurde, bedeutet das Meldeverfahren keine materielle Untersuchung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und bildet demnach keinen Schritt im Verfahren zur Erteilung einer Arbeitsbewilligung. Die schweizerische Regelung ist ausserdem flexibel: Für kurze, dringende Einsätze wird keine Meldefrist verlangt.

Die Delegation äusserte sich auch zur Kritik an der Schweiz, ausländische Unternehmen hätten Schwierigkeiten, Informationen über regionale Besonderheiten und unterschiedliche Branchen, besonders minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen, zu finden. Sie teilte mit, dass der Bundesrat sich des Problems bewusst sei und beschlossen habe, diese Informationen für die Unternehmen auf einer Internet-Plattform in vereinfachter Form zur Verfügung zu stellen.

Schliesslich machte die Schweizer Delegation die Gesprächspartner auf die Probleme aufmerksam, welche Schweizer Unternehmen ihrerseits bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Frankreich, Deutschland und Italien erfahren.

Die europäische Delegation warf ein, dass der Gemischte Ausschuss sich Ende Juni 2008 mit dem Thema befassen werde, und betonte, dass sie die Meldepflicht von acht Tagen ebenfalls für übertrieben halte. In Österreich besteht auch eine gewerbliche Meldepflicht, aber nach einem weit flexibleren Verfahren. Die europäische Delegation beklagte, dass es den ausländischen Unternehmen schwer falle, die Vorschriften des Schweizer Arbeitsmarktes zu verstehen und demnach zu befolgen, weil die Regelungen je nach Tätigkeitssektor variieren und weil die Gesamtarbeitsverträge je nach Kanton sehr unterschiedlich angewandt werden. Sie begrüsste indessen die Initiative des Bundesrates zur Einrichtung einer Internet-Plattform mit klaren einschlägigen Informationen.

Abschliessend plädierten die Delegationen für eine bessere Anwendung des Abkommens und für einen pragmatischen Kurs, der keine Gesetzesänderung beinhaltet, aber zu einer administrativen Lösung führen könnte, welche den Anliegen aller Parteien effizient Rechnung trägt. Sie betonten die wichtige Rolle des Freizügigkeitsabkommens für die Schweiz und für die EU und forderten, dass es gemäss den vorgesehenen Gesetzesbestimmungen angewandt wird.

5. 6. Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich

Die Delegationen widmeten sich schliesslich dem Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich. Die Verhandlungen über ein entsprechendes Abkommen sollen in Kürze eröffnet werden.

Die Schweizer Delegation betonte eingangs die aktuelle Bedeutung des Agrar- und Lebensmittelhandels zwischen der Schweiz und der EU; die EU ist in diesem Bereich der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Ein Abkommen würde tarifäre Hürden und nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen, die Produktionskosten für die Schweizer Landwirte senken, den Zugang ihrer Produkte zum EU-Absatzmarkt verbessern und die schweizerische Landwirtschaft international wettbewerbsfähiger machen. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten würden ausserdem von der Tendenz zur Harmonisierung der Lebensmittelpreise auf EU-Niveau profitieren. Der reale Kaufkraftanstieg der Schweizer Haushalte würde den Verbrauch in anderen Bereichen ankurbeln und so das Bruttoinlandsprodukt merklich und dauerhaft erhöhen.

Neben den vielen Vorteilen führte die Delegation auch die Probleme eines solchen Abkommens auf. So erklärte sie, dass bei einer Marktöffnung wegen der Angleichung der Preise an das Niveau der Konkurrenz die Einkommen der Landwirte sich um rund einen Drittel verringert würden. Deswegen müssten flankierende Massnahmen ergriffen werden, insbesondere in Form von öffentlicher finanzieller Unterstützung der Schweizer Landwirte. Zudem müsste das vom Schweizer Stimmvolk beschlossene GVO-Moratorium, dessen Verlängerung derzeit zur Diskussion steht, berücksichtigt werden. Das Agrarfreihandelsabkommen hätte auch ökologische Nachteile zur Folge: Wenn der Warenhandel zunimmt, werden auch mehr Waren besonders auf dem Landweg transportiert. Wichtig sei schliesslich, dass die im Abkommen vorgesehene Aufhebung der technischen Handelshemmnisse nicht auf Kosten der hohen Anforderungen an die Qualität und Deklaration der Produkte geht; die Schweiz und die EU hätten nämlich sehr unterschiedliche Bestimmungen über die Produkteherstellung, -rückverfolgbarkeit und -zulassung. Vor dem Abschluss eines Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich müssten diese Fragen deshalb intern gründlich diskutiert werden.

Die europäische Delegation beschrieb in groben Zügen die Massnahmen im Rahmen des „Gesundheitschecks" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), den die Europäische Kommission im Mai 2008 vorgeschlagen hatte. Der Gesundheitscheck soll die GAP vereinfachen, rationalisieren und von Beschränkungen befreien, so dass die Landwirte besser auf Marktsignale reagieren können.

Im Zusammenhang mit dem Gesundheitscheck wird in Europa über eine breite Massnahmenpalette diskutiert, u.a. die Abschaffung der Flächenstilllegung und die schrittweise Anhebung der Milchkontingente bis zu ihrem Wegfall im Jahr 2015. Ausserdem könnte die Modulation erhöht werden, d.h., die Direktzahlungen an Landwirte werden gekürzt und die dadurch freiwerdenden Mittel in den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums eingestellt. Diese Anpassung sollte der EU-Landwirtschaft helfen, besser auf neue Herausforderungen insbesondere in den Bereichen Klimawandel, besseres Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt und Erzeugung von Bioenergie zu reagieren. Die Mitgliedstaaten sollten ausserdem die Möglichkeit erhalten, Milchbauern in schwierig zu bewirtschaftenden Regionen bei der Anpassung an die neue Marktlage zu helfen.

Wie die europäische Delegation ergänzte, ist die Landwirtschaft für die EU besonders wegen der Explosion der Lebensmittelpreise zu einem zentralen Thema geworden, unabhängig davon, ob die im Rahmen des Gesundheitschecks vorgeschlagenen Massnahmen angenommen werden oder nicht.

Die europäische Delegation teilte mit, dass die Kommission den bilateralen Gesprächen zur Aushandlung des bilateralen Agrarfreihandels gegenüber positiv eingestellt sei: Ein solches Abkommen könnte nach ihrer Auffassung beiden Parteien Vorteile bringen, besonders der Schweiz, deren hochwertige Produkte wie z.B. Käse auf dem EU-Markt leichter Nischen finden könnten. Die Kommission weiss jedoch, dass in der Schweiz zuerst bestimmte Fragen noch beantwortet werden müssen.

Abschliessend stellten beide Delegationen fest, dass über ein Abkommen bei beiden Seiten vorerst interne Diskussionen zu führen sind.

6. Europäischer Wirtschaftsraum


Die Schweizer Delegation besitzt im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Beobachterstatus. Dieser Ausschuss vereint die ständige Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Schweiz, zu Island, Norwegen und zum EWR sowie die ständigen EFTA/EWR-Delegationen der nationalen Parlamente Islands, Norwegens und Liechtensteins.

6. 1. Funktionieren des EWR-Abkommens

Für das Jahr 2008 kam der Ausschuss allgemein zum Schluss, dass das EWR-Abkommen seine Ziele weiterhin erfülle, indem es insbesondere den EWR-Ländern einen umfassenden Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleistet. Die neuen europäischen Rechtsakte und Richtlinien über den Binnenmarkt wurden zügig in das Abkommen aufgenommen und in innerstaatliches Recht umgesetzt. Allerdings wurde festgestellt, dass Island wegen interner Schwierigkeiten mit der Umsetzung in das nationale Recht stark in Verzug geraten war.

Im vergangenen Jahr verfolgten die EWR/EFTA-Länder die Entwicklung der europäischen Politik im Bereich Energie und Klimawandel aufmerksam. Die EFTA/EWR-Staaten möchten in diesen für den EWR relevanten Bereichen eine Rolle spielen. Besondere Aufmerksamkeit widmete der Ausschuss schliesslich dem europäischen Emissionshandels-Vorhaben, das auch den EWR betrifft.

6. 2. Auswirkungen der Finanzkrise auf den EWR

Der Ausschuss unterhielt sich ausführlich über die aktuelle Finanzkrise und über die gravierenden Auswirkungen auf den EWR im Allgemeinen und Island im Besonderen. Anlässlich des Treffens des Ausschusses vom 4. November 2008 in Brüssel wurde festgehalten, dass für den EWR-Rat die Mittel zur Festigung und Gewährleistung der Transparenz der Finanzsysteme im EWR im Vordergrund stehen.

Der EU-Rat hatte bereits Solidarität mit Island bekundet und zugesagt, zur Verbesserung der Lage im Land beizutragen. Die Europäische Kommission beabsichtigt, Unterstützung in Form von Darlehen zu leisten, um den Finanzbedarf, der mit den IWF-Programmen zur Erholung der isländischen Wirtschaft verbunden ist, zu decken. Die EFTA-Überwachungsbehörde beschloss ebenfalls Unterstützung und versprach, zur notwendigen Wiederherstellung des Vertrauens in die Verlässlichkeit der Finanzinstitutionen in Island beizutragen.

Allerdings wurde mehrmals gefordert, dass selbst in diesen äusserst schwierigen Zeiten die Massnahmen zur Abfederung der Krise im EWR mit den Verpflichtungen aus dem Abkommen im Einklang stehen müssen und die Regeln des Binnenmarkts nicht verletzen dürfen. Mehrere wesentliche Fragen waren noch in der Schwebe, vor allem in Bezug auf die von den isländischen Behörden vorgesehenen Mittel, um die Gleichbehandlung der geschädigten Personen innerhalb des EWR hinsichtlich der Kriterien Staatsbürgerschaft und Wohnsitz zu garantieren. Im Rahmen der Bildung der drei neuen isländischen Staatsbanken ist zudem die Vereinbarkeit mit den Binnenmarktvorschriften zu staatlichen Beihilfen zu klären.

6. 3. Zukunftsperspektiven des EWR

Der Ausschuss widmete sich anlässlich der Sitzungen vom 29. April und 4. November in Brüssel den Zukunftsperspektiven des EWR. Er verfasste dazu einen Bericht und verabschiedete eine Entschliessung. Zu den Hauptpunkten des Berichts gehören die wesentlichen Auswirkungen des Lissabonner Vertrags auf die Funktionsweise des EWR-Vertrags. Der Bericht hält fest, dass in der EU die deutliche Tendenz besteht, im Rahmen des Lissabonner Vertrags immer mehr wichtige Initiativen zu ergreifen. Allerdings lässt sich schwer ermitteln, welche davon den EWR betreffen. Dies erschwert die Verständigung zwischen den EWR/EFTA-Ländern und der EU über die Einbeziehung von neuen Richtlinien in das Abkommen. Der Ausschuss fordert deshalb die zuständigen Behörden in seiner Entschliessung auf, diese Frage eingehend zu untersuchen.

Zudem appelliert der Ausschuss in seiner Entschliessung an die Kommission, die nationalen Parlamente der EWR/EFTA-Länder vermehrt in ihren Beratungsprozess zu neuen Vorschlägen für Rechtsakte einzubeziehen. Schliesslich wird gefordert, die Beziehungen zwischen den nationalen Parlamenten der EWR/EFTA-Länder und dem Europäischen Parlament zu festigen.

6. 4. Finanzbeitrag der EWR-Länder für den sozialen Zusammenhalt in Europa

Der Ausschuss erhielt erste Informationen über den Stand der Verhandlungen zwischen den EWR/EFTA-Ländern und der EU über ihre künftigen Finanzbeiträge an den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt Europas. Die neuen Verhandlungen wurden am 26. September 2008 lanciert. Die ersten Finanzmechanismen der EWR/EFTA-Länder werden im April 2009 auslaufen. Der Ausschuss lud einen Vertreter der schweizerischen Mission bei der EU anlässlich der Sitzung vom 4. November 2008 ein, einen Vortrag über die Modalitäten des schweizerischen Beitrags zu halten.

7. Schlussfolgerungen der Delegation


Dieser Bericht fasst die im Jahr 2008 geführten Diskussionen zusammen. Die Delegation stellt fest, dass die verschiedenen Gesprächspartner bei ihren Ausführungen, sei es in den Diskussionen über die Zukunftsperspektiven der EFTA oder in den allgemeineren Diskussionen über die Freihandelspolitik der Mitgliedsländer, ihr besonderes Augenmerk oft auf die Kontinuität und Stabilität der laufenden Prozesse richteten. In den Augen der Delegation könnte sich das Jahr 2008 zu einem späteren Zeitpunkt aber als ein Wendejahr erweisen.

Eine zentrale Frage dürfte sein, wie sich ein allfälliger Beitritt Islands zur Europäischen Union auf die Dynamik und die Politik der EFTA auswirken würde. Abgesehen von solchen Überlegungen, bei denen es sich vorläufig nur um Spekulationen handelt, beschäftigt sich die Delegation vorwiegend mit der Stellung und den Strategien der Schweiz in der EFTA, innerhalb der sie heute mehr Schwierigkeiten als früher hat, ihre Position geltend zu machen. Die Delegation hat denn auch festgestellt, dass die verschiedenen EFTA-Organe sich in ihren Arbeiten zunehmend auf die Dimension des Europäischen Wirtschaftsraums konzentrieren. Diese Tendenz bringt die Gefahr mit sich, dass der Schweiz wegen ihrer Nichtzugehörigkeit zum EWR innerhalb der EFTA mehr und mehr eine Nebenrolle zugewiesen wird. Zudem scheinen die handelspolitischen Interessen der Schweiz und der nordischen Länder bei den gemeinsamen Freihandelsgesprächen mit Drittstaaten häufig auseinanderzugehen. Davon zeugen sowohl die zwischen der EFTA und Kanada lange blockierten Verhandlungen über Divergenzen im Bereich der Schiffbauindustrie als auch die kürzlich aufgetretenen Schwierigkeiten, in den laufenden Verhandlungen mit Indien in den Fragen zum geistigen Eigentum eine Einigung zu erzielen.

Die Delegation möchte zudem auf die im vergangenen Jahr eingeleitete Diskussion über die Zukunft des Welthandels zurückkommen. Wie schon in der Vergangenheit wurde verschiedentlich daran erinnert, dass die EFTA-Länder ihre Verhandlungen über Präferenzabkommen mit Drittstaaten nicht mit den laufenden WTO-Prozessen zu ersetzen gedenken. Die Delegation hält fest, dass im Jahre 2008, als für die Doha-Runde schlechte Aussichten bestanden, eindeutig mehr Präferenzabkommen abgeschlossen wurden. Daraus lässt sich schliessen, dass die Verhandlungen über Präferenzabkommen die Bestrebungen zur Revitalisierung des multilateralen Handels offenbar nicht beeinträchtigen. Sollten aber im Rahmen der WTO nicht demnächst Lösungen ausgehandelt werden, liesse sich ihrer Meinung nach nicht ausschliessen, dass der bilaterale Weg dem multilateralen System zuwiderläuft.

Schliesslich beabsichtigt die Delegation, in ihrer Arbeit in Zukunft die europäische Dimension zu vertiefen. Sie erachtet die bilateralen Treffen mit dem Europäischen Parlament für sehr wichtig, werden dabei doch im Wesentlichen Themen behandelt, die für die Schweiz von vorrangiger Bedeutung sind. In den Augen der Delegation tragen diese Treffen massgeblich zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bei. Sie möchte deshalb die Möglichkeit vermehrter Treffen prüfen. Dazu müssen allerdings die Europa-Wahlen vom Juni 2009 und die Bildung der neuen ständigen Delegation des Europäischen Parlamentes, welche für die Beziehungen mit der Schweiz beauftragt ist, abgewartet werden.






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