Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) hat an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2011 die am 1. Oktober 2010 von Nationalrat de Buman eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Gleichzeitig behandelte sie auch die Petition der Association Rebondire, die am 9. März 2010 eingereicht wurde.
Die parlamentarische Initiative verlangt die Wiedereinführung der Kantonsklausel. Mit der Kantonsklausel wurde dem Bundesrat vor der am 1. April 2011 in Kraft getretenen AVIG-Revision die Möglichkeit gegeben, die Bezugsdauer von Arbeitslosenentschädigung in Zeiten mit einer erhöhten Arbeitslosenquote zu verlängern.
Die Petition verlangt zusätzlich zur Verlängerung der Bezugsdauer, dass die Arbeitslosenversicherung die Umverteilung von Stellenprozenten unterstützt, und die öffentliche Verwaltung soll mittels Arbeitszeitumverteilung neue Stellen schaffen.
Antrag der Kommission
Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Eine Minderheit (Rennwald, de Buman, Fässler, Frösch, Leutenegger Oberholzer, Kiener Nellen, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Schelbert, Thorens Goumaz) beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Petition keine Folge zu geben.
Berichterstattung: Flückiger Sylvia (d), Favre Charles (f)
1.
Text und Begründung
2.
Beschluss des Erstrates
Der Petition wurde vom Ständerat am 16. Juni 2011 keine Folge gegeben.
3.
Erwägungen der Kommission
Die Mehrheit der Kommission lehnt die Wiedereinführung der Kantonsklausel sowie die Petition ab. Sie will nicht, dass die Einsparungen, die mit der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) beschlossen wurden, rückgängig gemacht werden und die schnelle Sanierung der Arbeitslosenversicherung gefährdet wird. Sie führt ebenfalls an, dass die Mehrheit der Kantone in der Vernehmlassung zum Avigsich für eine Streichung der Kantonsklausel ausgesprochen hatte und dass der Anknüpfungspunkt an den Wohnort des Arbeitnehmers der heutigen Mobilität nicht gerecht wird. Sie glaubt nicht, dass Arbeitnehmer schneller wieder eingegliedert werden, und sieht geeignetere Instrumente zur Entlastung des Arbeitsmarktes, so zum Beispiel Konjunkturprogramme in Krisenzeiten.
Eine Minderheit sieht in der Streichung der Kantonsklausel lediglich eine Verlagerung der Kosten von der Arbeitslosenversicherung auf die Sozialhilfe, ohne dass die dahinterstehenden Probleme tatsächlich gelöst werden. Sie führt an, dass gerade in den Kantonen, in denen die Kantonsklausel angewendet wurde, die Opposition gegen die letzte Avig-Revision gross war. Die Kantonsklausel sei an klare Bedingungen geknüpft und ermögliche, dass Arbeitslose länger von den arbeitsmarktlichen Massnahmen profitieren könnten und sie so eher den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaffen. Sie verweist auch darauf, dass mit einer gesetzlich festgeschriebenen Massnahme schneller gehandelt werden kann als mit allfälligen punktuellen Konjunkturprogrammen.
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