Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2011 die von Nationalrat Lukas Reimann (V, SG) am 17. Dezember 2010 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.
Die Initiative fordert, die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, dass die Zuwanderung in die Schweiz über ein Punktesystem gesteuert wird.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit (Rutschmann, Fehr Hans, Geissbühler, Joder, Reimann Lukas, Wobmann) beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Berichterstattung: Schmidt Roberto (d), Marra (f)
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Text und Begründung
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Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Die gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend zu ändern, dass die Zuwanderung über ein modernes Punktesystem gesteuert wird. Eine qualifizierte Einwanderung nach den Bedürfnissen der Schweiz ist anzustreben; dabei wird für die Bewilligung das Erreichen einer Mindestpunktzahl voraussetzt. Entscheidend sollen insbesondere folgende Kriterien sein: Bedarf (aktuell gesuchte Berufe), Sprachkenntnisse, schulische und berufliche Qualifikationen, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, noch zu erwartende Erwerbstätigkeit (Alter), Arbeitsplatz (fixe Beschäftigung im Inland), Sicherung des Lebensunterhalts, Gesetzestreue, Beziehungen zur Schweiz, Herkunftsland, Integrationswille und Integrationsvoraussetzungen.
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Begründung
Ein Auswahlverfahren dient dem Interesse der Schweiz. Viele Staaten wie etwa Kanada, Neuseeland, Australien oder die USA regeln die Zuwanderung über ein Punktesystem. Die Vorteile überwiegen: Die Einwanderung kann wieder gesteuert und gezielt den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Eine unkontrollierte Einwanderung wird vermieden. So wird besser unterschieden zwischen jenen Ausländern, die sich integrieren, die Sprache beherrschen, Arbeit haben, Steuern zahlen und dem Land einen Mehrwert bieten, und jenen, die das Sozialsystem missbrauchen, Arbeit verweigern, kriminell werden und sich nicht integrieren. Der Leistungsgedanke wird gestärkt. Integration soll sich positiv auswirken.
Die Erfahrungen im Ausland sind gut. Für die Wirtschaft notwendige Fachkräfte bei Personalmangel im Inland können flexibel gewonnen werden. Wer hingegen das Sozialsystem ausnutzt oder die Integration verweigert, erreicht die notwendige Mindestpunktzahl nicht und scheidet vorgängig aus. Nach Bedarfsanalysen und Qualifikationsprofilen kann die Einwanderung in transparenten und fairen Verfahren klar geregelt werden.
Für aussereuropäische Staatsangehörige kann ein Punktesystem sofort eingeführt werden. Bei der innereuropäischen Einwanderung ist abzuklären, wie es die Personenfreizügigkeit einschränken oder schrittweise ablösen kann. Das Punktesystem eignet sich speziell für Erwerbstätige. Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige können - analog zu den klassischen Punktesystem-Staaten - Modelle beigezogen werden, die sich am wirtschaftlichen Interesse der Schweiz orientieren.
Das jetzige System bewährt sich nicht. Die Quoten der Einwanderung in das soziale Netz sind hoch, die Integrationsanforderungen zu tief. Auch die branchenspezifische Einwanderung funktioniert nicht: In vielen Branchen findet ein regelrechter Verdrängungskampf statt, während in anderen Branchen für gesuchte Fachkräfte keine Bewilligungen erteilt werden.
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Erwägungen der Kommission
Die Kommission lehnt eine Änderung des geltenden Zulassungssystems, das erst vor knapp vier Jahren mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes eingeführt wurde, ab. Die Zuwanderung soll weiterhin in erster Linie durch die Bedürfnisse der Wirtschaft und nicht durch den Staat gesteuert werden. Es fragt sich, ob ein Punktesystem die tatsächlichen Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft zu erkennen vermag. So droht ein solches System den Zuzug von weniger qualifizierten Personen, auf die insbesondere touristische Unternehmen oder auch die Landwirtschaft dringend angewiesen sind, erheblich zu erschweren. Ein Punktesystem kann aber auch unerwünschte Auswirkungen haben, indem es unter Umständen die Einwanderung von hoch-qualifizierten Personen begünstigt, für die auf dem Arbeitsmarkt kein ausreichender Bedarf besteht. Schliesslich erachtet es die Kommission aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens für ausgeschlossen, dass die Schweiz zur Steuerung der Zuwanderung aus den EU-/Efta-Staaten ohne Aufkündigung dieses Abkommens ein solches Punktesystem einführen kann. Nach der Annahme der Motion Brändli (10.3721 s, Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken") durch beide Räte liegt es am Bundesrat, dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, wie das geltende Zulassungssystem verbessert werden kann.
Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil durch ein Punktesystem die Zuwanderung auf transparente Weise und gezielt den aktuellen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes angepasst erfolgen und insbesondere auch eine unerwünschte Einwanderung von schlechtintegrierbaren Personen vermieden werden könne.
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