Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal

10.334 sKt. Iv. BS. Gegen EU-Schlachttiertransporte auf Schweizer Strassen

français

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 18. November 2011
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) hat die im Titel erwähnte und am 15. September 2010 eingereichte Standesinitiative am 18. November 2011 als Zweitrat vorgeprüft.

Mit der kantonalen Initiative wird der Bund ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.

Antrag der Kommission

Mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmt die Kommission dem Beschluss des Ständerates zu und beantragt ihrem Rat, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Berichterstattung: Graf Maya (d), Freysinger (f)




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Lieni Füglistaller

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stand der Vorprüfung
3. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Stadt folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird ersucht, die Durchfuhr von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz zu verbieten.

1. 2. Begründung

(Auszug aus dem Schreiben des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt an den National- und Ständerat)
Bislang untersagt die Tierschutzverordnung den Strassentransit von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen durch die Schweiz. lm Rahmen des neuen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU setzt die EU den Bundesrat unter Druck, das Transitverbot ersatzlos zu streichen. Mit der Öffnung der Grenzen für internationale Tiertransporte könnte die Schweiz zur Drehscheibe für die oft 40 bis 60 Stunden dauernden Ferntransporte von lebenden Schlachttieren durch die EU werden. Die Fahrzeiten würden für die teilweise in mehrstöckigen Camions zusammengepferchten Tiere bei einem Transit durch die Schweiz kaum kürzer. Für die euro-päischen Tiertransportfirmen wäre die Schweizer Route wegen des gut ausgebauten Strassen-netzes und der vergleichsweise geringen Durchfahrtskosten trotzdem attraktiv. Dies bedeutet für die Schweiz zusätzlichen Schwerverkehr auf der ohnehin überlasteten Nord-Süd-Achse, mehr ausländische 40-Tönner und damit noch mehr Emissionen und Staus, vor allem an den Landesgrenzen. Als Grenzkanton wäre gerade der Kanton Basel-Stadt davon besonders stark betroffen.
Am schwerwiegendsten dürfte aber die Gefahr des Einschleppens von Tierseuchen sein, von denen die Schweiz bisher verschont blieb. Schliesslich würden ausländische und einheimische Tiertrans-porteure ungleich behandelt, sind doch in der Schweiz die Tiertransporte auf sechs Stunden beschränkt, während sie in der EU ohne Weiteres bis zu zehnmal länger dauern.
Mit der vorliegenden Standesinitiative soll erreicht werden, dass Tiere, die zur Schlachtung
bestimmt sind, nicht lebend quer durch Europa und die Schweiz gekarrt werden. Das längerfristige
Ziel muss es sein, Tiere möglichst in der Nähe ihres Herkunftsortes zu schlachten und Fleisch statt lebende Tiere zu transportieren.

2. Stand der Vorprüfung

Die ständerätliche WBK hatte die Standesinitiative am 28. Juni vorgeprüft und mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihrem Rat beantragt, dieser keine Folge zu geben. Der Ständerat folgte dem Kommissionsantrag und beschloss am 13. September 2011, der Initiative keine Folge zu geben.

3. Erwägungen der Kommission

Bei dieser Standesinitiative handelt es sich bereits um die siebte kantonale Initiative, welche - wie die jeweiligen anderen Initiativen[1] - ein Durchfuhrverbot von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz fordert. Im Gegensatz zur WBK-SR und zum Ständerat hatten sowohl eine Mehrheit der WBK-NR wie des Nationalrates diesen Initiativen jeweils Folge gegeben. Alle bereits beratenen Standesinitiativen scheiterten jedoch an den Entscheiden im Ständerat.

Der Bundesrat beschloss am 11. März 2011, die Tierschutzverordnung hinsichtlich der Schlachttiertransporte anzupassen. Neu gilt das Verbot nicht nur für den Transit von Schweinen, Schafen, Rindern und Ziegen, sondern auch für Pferde und Geflügel, die zur Schlachtung bestimmt sind.
Die WBK-NR begrüsst diese Erweiterung und anerkennt die Bemühungen des Bundesrates, die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Tiertransporte zugunsten eines erhöhten Tierschutzes zu verbessern. Auch nahm die Kommission Kenntnis von den Bestimmungen im revidierten Tierschutzgesetz (TschG; 11.060 s). Revision des Tierschutzgesetzes. Der Erlassentwurfwurde im September 2011 ans Parlament überwiesen. Mit Artikel 15a Absatz 1, Internationale Tiertransporte", wird im TschG eine neue gesetzliche Bestimmung geschaffen, welche für gewerbsmässige internationale Tiertransporte eine Bewilligung erfordert. Für internationale Transporte sollen künftig länderübergreifende Absprachen und Normen nötig sein, damit Lade- und Transportmittel überall aufeinander abgestimmt werden können. Wenn auch diese Bestimmung kein Verbot von Schlachttiertransporten durch unser Land zur Folge hat, verbessert sie die Bedingungen für die Tiere, die über lange Distanzen transportiert werden. Nach Artikel 15a Absatz 2 des revidierten TschG soll der Bundesrat zudem auch festlegen können, welche internationalen Normen bei internationalen Tiertransporten zu beachten sind.
Die Kommission wird das revidierte TschG im kommenden Jahr beraten. Sie kann sich dann gegebenenfalls erneut mit der Frage der Schlachttiertransporte durch unser Land befassen und beschliessen, ob sie eine entsprechende Bestimmung im TschG verankern will.

Aufgrund dieser Erwägungen beantragt die Kommission ihrem Rat, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben.


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1) 07.311 s Kt.Iv. BE. Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz, 08.315 s Kt.Iv. SG. Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz, 08.332 s Kt.Iv. FR. Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz, 09.305 s Kt.Iv. ZH. Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz , 09.309 s Kt.Iv. LU. Keine EU-Schlachttiertransporte durch die Schweiz und 10.307 s Kt.Iv. BL. Gegen EU-Schlachttiertransporte auf Schweizer Strassen

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