Die Kommission hat die vom Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA) am 22. Juli 2009 eingereichte Petition an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2010 geprüft.
Die Petition erhebt die gleichen Forderungen wie die im Oktober 2008 eingereichte Petition der IG Sozialhilfe 09.2006, „Gegen Armut und Ausgrenzung": 1. einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung, 2. Erhöhung des Existenzminimums um einen Drittel, 3. Demokratisierung des Sozialwesens, 4. Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht sowie 5. Datenschutz auch für Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen, weil die Anliegen bereits durch andere zuständige Behörden unterstützt werden.
Die Minderheit I (Goll, Baettig, Gilli, Prelicz-Huber, Rechsteiner Paul, Rielle, Robbiani, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet) beantragt, der Petition Folge zu geben und sie an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Postulat auszuarbeiten.
Die Minderheit II (Prelicz-Huber, Gilli, Goll, Rechsteiner Paul, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet) beantragt, der Petition Folge zu geben und sie an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Kommissionsmotion auszuarbeiten.
Berichterstattung: Triponez (d), Parmelin (f)
1.
Inhalt der Petition
Das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA) fordert: 1. einklagbare soziale Rechte in der Bundesverfassung, 2. Erhöhung des Existenzminimums um einen Drittel, 3. Demokratisierung des Sozialwesens, 4. Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht sowie 5. Datenschutz auch für Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen.
2.
Erwägungen der Kommission
Die Mehrheit der Kommission bekräftigt die Erwägungen, die sie an ihrer Sitzung vom 28. August 2009 zum Geschäft 09.2006 (Petition IG Sozialhilfe, „Gegen Armut und Ausgrenzung") angestellt hat:
Die Ausgestaltung der Sozialhilfe ist aufgrund der föderalistischen Aufgabenteilung ausschliesslich Sache der Kantone und Gemeinden. Aus diesem Grund richten sich die Forderungen nach einem einheitlich festgelegten Existenzminimum, nach Demokratisierung des Sozialwesens, Abschaffung der Verwandtenunterstützungs- und Rückzahlungspflicht sowie nach Wahrung des Datenschutzes an die Kantone und Gemeinden.
Das Recht auf Hilfe in Notlagen gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung (BV) garantiert jeder Person in der Schweiz bereits heute ein einklagbares Recht gegenüber dem Staat auf Hilfe und Betreuung, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. In Artikel 41 BV hat der Gesetzgeber zudem verschiedene Sozialziele aufgelistet, für deren Erreichung sich der Bund und die Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Mittel einsetzen. Auch wenn sich daraus keine unmittelbaren Ansprüche des Einzelnen ableiten lassen, sind sie als Normen des Verfassungsrechts für Bund und Kantone verbindlich und müssen im politischen Entscheidungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Die Kantone diskutieren seit Längerem eine übergreifende Koordination der verschiedenen Instrumente zur Existenzsicherung. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ist zum Schluss gekommen, dass die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bestehenden Instrumente zu wenig koordiniert sind. Die Plenarversammlung der SODK hat am 6. Juni 2008 beschlossen, die Idee eines Gesetzes zur „Koordination der Existenzsicherungssysteme" zu konkretisieren, das sich im Rahmen der geltenden Verfassung bewegt. In einem weiteren Schritt soll die Vision eines Verfassungsartikels zur Existenzsicherung vertieft werden. Der Bericht der Arbeitsgruppe ist auf der Webseite der SODK einsehbar.
Im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik - einem Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern des EDI und des Bundesamtes für Sozialversicherungen mit einer Delegation der SODK, des Gemeindeverbandes und der Städteinitiative Sozialpolitik - wurde ein Ad-hoc-Gremium geschaffen mit dem Auftrag, Schwächen zu analysieren und Massnahmen zur Verbesserung der Koordination zwischen den Institutionen zu prüfen.
Schliesslich erarbeitet das Bundesamt für Sozialversicherungen eine gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung, und zwar als Antwort auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (06.3001). An diesen Arbeiten sind neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch Nichtregierungsorganisationen und Armutsbetroffene beteiligt. Sobald der Bundesrat die Strategie verabschiedet hat, soll eine breite öffentliche Diskussion über die vorgeschlagenen Massnahmen stattfinden, in die auch die von den Petitionären erhobenen Forderungen Eingang finden können.
Die Minderheit I beantragt, der Petition Folge zu geben. Sie möchte den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, im Hinblick auf die 2010 geplante Armutskonferenz (gemäss Mo. SGK-NR 06.3001) einen Bericht über die Koordination der Existenzsicherungssysteme und insbesondere die Umsetzung eines Bundesrahmengesetzes zur Existenzsicherung zu erstellen.
Die Minderheit II beantragt ebenfalls, der Petition Folge zu geben. Sie möchte den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion beauftragen, als Teil seiner Armutsstrategie ein nationales Rahmengesetz für Sozialhilfe auszuarbeiten.
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