Die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» wurde am 14. August 2008 mit 109 422 gültigen Unterschriften eingereicht (BBl 2008 7557). Gemäss Artikel 100 des Parlamentsgesetzes (ParlG) beschliesst die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichungsdatum, d. h. in diesem Fall bis zum 14. Februar 2011, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt.
Gemäss Artikel 105 Absatz 1 ParlG kann die Bundesversammlung die Behandlungsfrist um ein Jahr verlängern, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf (indirekter Gegenentwurf) Beschluss fasst. Der Ständerat schloss am 28. September 2010 die Detailberatung der vom Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative unterbreiteten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ab und nahm diese Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 34 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Gleichentags verlängerte der Ständerat die Behandlungsfrist für diese Volksinitiative um ein Jahr.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» bis zum 14. Februar 2012 zu verlängern.
1.
Ausgangslage
Die am 14. August 2008 eingereichte Volksinitiative will die Zersiedelung des Landes stoppen und die Landschaft besser schützen. Zu diesem Zweck soll der Bund u. a. ermächtigt werden, Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu erlassen. Zudem fordert die Initiative, dass die Gesamtfläche der Bauzonen abgesehen von Ausnahmen, die der Bundesrat gewährt, in den nächsten 20 Jahren nicht mehr vergrössert wird und bis dahin Massnahmen für eine haushälterische Nutzung des Bodens getroffen werden. Der Bundesrat beantragte im Januar 2010, die Volksinitiative abzulehnen und dafür einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuzustimmen, die sich auf den Bereich der Siedlungsentwicklung beschränkt.
2.
Beschluss des Erstrates
Der Ständerat nahm am 28. September 2010 den indirekten Gegenvorschlag mit verschiedenen Änderungen und Ergänzungen an und verlängerte die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein Jahr, d. h. bis zum 14. Februar 2012.
3.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission ist auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten und nimmt nun die Detailberatung der vom Erstrat geänderten Gesetzesvorlage vor. Sie beantragt ihrem Rat, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative um ein Jahr zu verlängern, damit er nach der Beratung des indirekten Gegenvorschlags eine Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative abgeben kann.
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