Die Kommission hat am 16. November 2010 die vom Ständerat am 4. März 2010 angenommene Motion beraten.
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, einen schweizerischen Fernsehkanal zu realisieren, der bereits ausgestrahlte Sendungen wiederverwertet und in den jeweils anderen Landessprachen untertitelt oder synchronisiert sendet.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Motion gemäss ihrem Änderungsantrag.
Berichterstattung: Caviezel (d), Bugnon (f)
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Text und Begründung
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Text
Der Bundesrat wird beauftragt, nach Massgabe der Artikel 69, 70 und 93 der Bundesverfassung und gestützt auf die Artikel 24 und 25 des Radio- und Fernsehgesetzes vom 24. März 2004 (RTVG) die SRG SSR anzuhalten, zur Stärkung des interkulturellen Austausches und zur Förderung der Verständigung zwischen den Sprachregionen einen schweizerischen Fernsehkanal zu realisieren, der bereits ausgestrahlte Sendungen wiederverwertet und in den jeweils anderen Landessprachen untertitelt oder synchronisiert sendet.
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Begründung
In den letzten Jahren sind die zentrifugalen Kräfte in der Schweiz stärker geworden. Das Bewusstsein, was auf der anderen Seite der Sprachgrenze geschieht, wird geringer. Studien weisen nach, dass das Fernsehen seine Chancen zur Integration unzureichend wahrnimmt und die sprachregionalen Unterschiede mitunter gar akzentuiert und verfestigt.
Trotz des gesetzlichen Auftrags, "das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen" zu fördern (Art. 24 Abs. 1 Lit. b RTVG), sind die Angebote der SRG SSR auf die Sprachregionen fokussiert, auch wenn verschiedene Programme in der ganzen Schweiz ausgestrahlt werden. Denn diese richten sich nicht an das Publikum der anderen Sprachregionen, sondern vorab an die Angehörigen der eigenen Sprachgruppe im anderen Landesteil. Ein sprachlich und thematisch konzipierter, zielpublikumsorientierter nationaler Fernsehkanal fehlt, obwohl heute die technischen Möglichkeiten dafür vorhanden wären. Dieser Situation wird demgegenüber im vierten Bericht der Schweiz vom 4. Dezember 2009 zur "Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen" festgehalten, dass gemäss der Radio- und Fernsehverordnung (Art. 7 Abs. 1 RTVV) vom 9. März 2007 die SRG SSR den Anteil untertitelter Fernsehsendungen in ihrem redaktionellen Teil in jeder Sprachregion schrittweise auf einen Drittel der gesamten Sendezeit auszubauen hat (Seiten 36/37 des Berichtes).
In den Programmen der SRG SSR aller Sprachregionen finden sich zahlreiche Inhalte und attraktive Fernsehangebote, die von Interesse für die jeweils anderen Landesteile wären. Es sind Beiträge zur Kultur der Schweiz im weiteren Sinne. Sie müssten nicht neu geschaffen, sondern könnten von den vier SRG-SSR-Fernsehstationen übernommen, untertitelt oder synchronisiert auf einem dafür vorgesehenen Kanal national verbreitet werden. Mit bescheidenem Aufwand und verhältnismässig geringen Kosten könnte mit einer solchen Weiterverwendung von teuer hergestellten und qualitativ wertvollen Inhalten ein Mehrfachnutzen erzielt werden, welcher Wesentliches zu einer besseren gegenseitigen Kenntnisnahme unter den Landesteilen beitragen und somit den interkulturellen Austausch unterstützen und fördern könnte.
Es liegt im Interesse der mehrsprachigen Schweiz, vorhandene Verständigungspotenziale optimal zu nutzen und die Leistungen der SRG SSR als gebührenfinanzierte öffentliche Institution in den staatspolitischen Auftrag der nationalen Kohäsion verstärkt einzubinden. Der bevorstehende Entscheid zum "Finanzbedarf der SRG SSR für die Jahre 2011-2014" sollte deshalb genutzt werden, um dieses bedeutsame Anliegen zu verwirklichen.
2.
Stellungnahme des Bundesrats vom 19. Mai 2010
In der Motion wird eine zunehmende Distanz zwischen den verschiedenen Sprachregionen festgestellt und vorgeschlagen, diese über einen neuen Fernsehkanal zu verringern. In eine ähnliche Richtung zielte die Interpellation Widmer vom 30. April 2009 (09.3416), mit welcher die Schaffung eines mehrsprachigen TV-Kulturkanals angeregt wurde.
Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die genannte Interpellation 09.3416 ausgeführt hat, begrüsst er grundsätzlich Massnahmen, welche geeignet sind, zum Austausch zwischen den verschiedenen schweizerischen Kulturen und zum gegenseitigen Verständnis beizutragen. Die SRG hat hier eine besondere Funktion und muss aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40) sowie aufgrund ihrer Konzession vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) unter anderem einen Beitrag zum Zusammenhalt zwischen den Sprachräumen leisten.
Dieser Auftrag zur Integration und zur Schaffung von Identität der SRG ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Er ist durch die Gesamtheit der Programme zu erfüllen und muss in erster Linie in jenen Angeboten umgesetzt werden, welche eine hohe Akzeptanz und damit auch die notwendige Breitenwirkung zu entfalten vermögen. Das sind beim Fernsehen die Hauptprogramme SF 1 und 2, TSR 1 und 2 sowie RSI LA 1 und LA 2.
Der Motionär kritisiert nun allerdings, dass die SRG diesem Auftrag in den erwähnten und bestehenden Programmen nur ungenügend nachkomme. Tatsächlich wurde im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung in der Schweiz festgestellt, dass in den Fernsehprogrammen der SRG die jeweiligen anderen Sprachregionen im Vergleich zur eigenen Region deutlich weniger thematisiert wurden. Hier besteht seitens der SRG Handlungsbedarf im Hinblick auf eine bessere Erfüllung des Leistungsauftrages. Die SRG wird dem UVEK in diesem Punkt Rechenschaft ablegen und in einem Bericht darlegen müssen, wie und mit welchen Mitteln sie diesbezüglich eine bessere Erfüllung der konzessionsrechtlichen Pflichten gewährleisten kann. Das Bakom als Aufsichtsbehörde wird die Entwicklung aktiv begleiten und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten.
Der Optimierungsbedarf bei den bestehenden Programmen darf jedoch nicht zur Annahme verleiten, dass mit einem weiteren Programm der Auftrag zur Integration und zur Schaffung von Identität besser erfüllt werden könnte. Vielmehr haben frühere Erfahrungen mit dem dreisprachigen Programm Schweiz 4 gezeigt, dass Kanäle mit mehrsprachigen kulturellen Angeboten eine hohe Hürde für die Akzeptanz des Publikums darstellen und die gewünschte Breitenwirkung im Sinne des Service public nicht zu erzielen vermögen. Sie laufen stattdessen Gefahr, eine "Ghettoisierung" wertvoller integrativer Beiträge zu fördern.
Abgesehen davon liesse sich ein solcher Kanal mit den bestehenden Mitteln der SRG nicht finanzieren; er könnte nur über eine Erhöhung der Empfangsgebühren bzw. über eine zusätzliche Belastung der Gebührenzahlenden realisiert werden. Die vom Motionär angesprochene und im vierten Bericht der Schweiz zur "Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen" aufgeführte Zielvorgabe in Sachen Untertitelung bezieht sich auf die behindertengerechte Aufbereitung in der gleichen Sprache und nicht auf Übersetzungen, welche ungleich teurer zu stehen kämen.
Die absehbaren hohen Kosten stehen infolgedessen in keinem Verhältnis zu dem voraussichtlich geringen Nutzen bzw. zu der voraussichtlich geringen Akzeptanz eines dreisprachigen Fernsehprogramms. Dementsprechend hält es der Bundesrat nicht für angebracht, die SRG zu einem zusätzlichen Angebot zu verpflichten und dieses über eine Gebührenerhöhung zu finanzieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
3.
Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
Der Motionär verwies im Ständerat erneut auf die Bedeutung der Förderung des Austauschs und des Zusammenhalts unter den Sprachgemeinschaften durch die SRG SSR idée suisse. Diesem gesetzlichen Auftrag, der in Artikel 24 Absatz 1 Litera b RTVG vorgeschrieben ist, komme die SRG nur unzureichend nach. Mit dem Austausch von bestehenden Sendungen könne diesem Anliegen Rechnung getragen werden, ohne bedeutenden finanziellen Mehraufwand. Der Vergleich mit dem wenig erfolgreichen Kanal 4 sei nicht zutreffend. Die Motion beabsichtige gerade nicht, einen „Kulturkanal" zu schaffen, sondern bezwecke, die attraktivsten und interessantesten Sendungen aller Themenbereiche für das Publikum aufzubereiten. Ein Ständeratsmitglied wies darauf hin, dass Mehrkosten wiederum in Form von Gebührenerhöhungen getragen werden müssten. Im Rahmen von bestehenden Kanälen sei das Anliegen jedoch zu unterstützen. Der Bundesrat bestätigte, dass die Förderung des Austauschs unter den Sprachgemeinschaften durch die SRG im Rahmen der Konzession noch verbesserungsfähig sei. Er befürchtet jedoch, dass ein solcher Kanal wenig publikumswirksam wäre und ein Nischen-Dasein fristen würde. Der Austausch sollte vielmehr über die ordentlichen Informationssendungen mit hoher Einschaltquote gefördert werden. In bestehenden Sendungen, wie beispielsweise der „Tagesschau", sollten vermehrt Beiträge über andere Sprachregionen und Landesteile ausgestrahlt werden.
4.
Änderungsantrag der Kommission
Die Kommission unterstützte das Anliegen des Motionärs im Grundsatz. Grossmehrheitlich wurde jedoch die Notwendigkeit und Rentabilität eines weiteren Kanals bezweifelt. Sie beantragte daher, den Text der Motion wie folgt abzuändern:
Der Bundesrat wird beauftragt, nach Massgabe der Artikel 69, 70 und 93 der Bundesverfassung und gestützt auf die Artikel 24 und 25 des Radio- und Fernsehgesetzes vom 24. März 2004 (RTVG), die SRG SSR anzuhalten, ihre Beiträge zum interkulturellen Austausch und zur Förderung der Verständigung zwischen den Sprachregionen zu verstärken. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklung und berichtet dem Parlament über die erzielten Fortschritte bis spätestens Ende 2012.
5.
Erwägungen der Kommission
Die Kommission sympathisierte mit der Motion und bestätigte, dass die SRG der Förderung des Zusammenhalts der Sprachgemeinschaften vermehrt Rechnung tragen sollte. Durch Fernsehbeiträge aus dem jeweils anderen Sprachraum könne das Interesse der Bevölkerung für die anderen Landesteile gefördert werden. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sieht jedoch keine Notwendigkeit zur Schaffung eines eigenen Kanals. Vorhandene Beiträge sollten vermehrt untertitelt oder synchronisiert werden und auf bestehenden Kanälen gesendet werden. Die Ausstrahlung auf bestehenden, dem Publikum vertrauten Kanälen würde dem wichtigen Anliegen der Motion publikumswirksamer und kostengünstiger entsprechen. Die Kommission anerkennt zudem die verstärkten Bemühungen zur Förderung des sprachlichen Zusammenhalts, welche die neue SRG-Spitze eingeleitet hat. Deren Umsetzung wird jedoch etwas Zeit beanspruchen.
Diese Erwägungen führten die Kommission dazu, die Motion offener zu formulieren. Der Bundesrat wird verpflichtet, Beiträge zur Verbesserung des Zusammenhalts unter den Sprachgemeinschaften zu fördern und darüber bis spätestens Ende 2012 zu berichten. Auf diese Weise unterstützt die Kommission das Anliegen, ohne einen neuen Kanal vorzusehen.
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