Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2011 die von den Kantonen Genf und Wallis am 3. Februar 2010 bzw. 19. Mai 2010 eingereichten Standesinitiativen zusammen mit der von Nationalrätin Viola Amherd am 17. März 2010 eingereichten Motion geprüft.
Sowohl die Standesinitiativen als auch die Motion fordern, dass die Inanspruchnahme von Diensten von unter 18-jährigen Prostituierten unter Strafe gestellt wird. Des Weiteren verlangt die Standesinitiative des Kantons Wallis, dass die minderjährigen Prostituierten durch erfahrene Spezialisten unterstützt werden. Die Motion beauftragt zudem den Bundesrat, das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen und den zwei Standesinitiativen keine Folge zu geben.
Berichterstattung: Bürgi
1.
Text und Begründung
1.
1.
Text
[10.311]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, den Verkehr mit unter 18-jährigen Prostituierten als strafbare Handlung einzustufen.
[10.320]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass:
- die Prostitution der Minderjährigen, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten wird;
- die Personen, welche die Dienste von Prostituierten unter 18 Jahren in Anspruch nehmen, strafrechtlich verfolgt werden;
- die Minderjährigen, welche der Prostitution nachgehen, nicht bestraft, sondern durch erfahrene Spezialisten - selbst im Falle von gelegentlicher Prostitution - unterstützt werden.
[10.3143]
Der Bundesrat wird beauftragt,
- das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen;
- die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird.
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Begründung
[10.3143]
Das Schutzalter beträgt in der Schweiz 16 Jahre. Dieses bezieht sich auch auf sexuelle Erfahrungen im kommerziellen Bereich, sofern diese Aktivitäten "freiwillig" erfolgen. Das heisst, dass sich Jugendliche ab 16 Jahren für pornografische Darstellungen anbieten und für sexuelle Dienste gegen Entgelt verkaufen. Es führt dazu, dass die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen ab 16 Jahren straflos ist. Das kommerzielle Anbieten von sexuellen Diensten gefährdet die Entwicklung der sexuellen Integrität und führt zu entsprechenden Schäden. Schengen hat diese Problematik verschärft. Die Prostitution von 16- bis 18-Jährigen hat in letzter Zeit stark zugenommen. Besonders akut ist dies im Bereich der ungarischen Migration. Nachahmung ist nicht ausgeschlossen.
Die Polizei ist grundsätzlich für eine Erhöhung des Schutzalters für Prostitution auf 18 Jahre, und die Kantone befürworten die Unterzeichnung des vorerwähnten Übereinkommens, welches Verbesserungen im Kampf gegen die Kinderprostitution bringt.
2.
Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Mai 2010 zur Motion
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
3.
Verhandlungen und Beschluss des Erstrates zur Motion
Der Nationalrat hat die Motion am 18. Juni 2010 ohne Gegenstimme angenommen.
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Erwägungen der Kommission
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion und der beiden Standesinitiativen, nämlich das Verbot der Prostitution Minderjähriger, klar. Die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Minderjährigen ist nach Ansicht der Kommission unter Strafe zu stellen. Einstimmig beantragt sie daher ihrem Rat, die Motion anzunehmen. Da diese unbestritten ist und in der Verwaltung bereits Arbeiten zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch laufen, erachtet es die Kommission nicht als zweckmässig, zusätzlich zum Auftrag an den Bundesrat eigene Arbeiten des Parlamentes an die Hand zu nehmen. Sie spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, den zwei Standesinitiativen keine Folge zu geben.
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