Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal

11.305 sKt.Iv. TI. Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin

français

11.3750 sMo. Ständerat (WAK-SR). Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 8. November 2011
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 8. November 2011 die vom Kanton Tessin am 17. März 2011 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Gleichzeitig hat sie die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vorberaten, welche die Anliegen dieser Initiative aufnimmt.
Der Ständerat hat am 21. September 2011 stillschweigend beschlossen, die Motion anzunehmen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Die Initiative fordert die Bundesversammlung auf, den Bundesrat mit der Aufnahme von Verhandlungen mit Italien zu beauftragen mit dem Ziel, den Anteil der Quellensteuer zu senken, den die Grenzkantone als Ausgleich an Italien zu leisten haben, und die Einseitigkeit in diesem Bereich zu beseitigen. Die Motion verzichtet auf ein Verhandlungsziel, sondern legt lediglich Kriterien fest, die bei den künftigen Verhandlungen mit Italien zu berücksichtigen sind.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 11 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative Folge zu geben, und mit 13 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.

Berichterstattung: Flückiger (d), Pelli (f)




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Hansruedi Wandfluh

1. Text
2. Stellungnahme und Antrag des Bundesrates vom 24. August 2011
3. Beschluss des Ständerates
4. Erwägungen der Kommission

1. Text

[11.305]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Der Bund nimmt mit folgenden Zielsetzungen Verhandlungen mit Italien auf:
1. Beseitigung der fehlenden Gegenseitigkeit, die zulasten der in der Schweiz wohnhaften und in Italien arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger geht;
2. Senkung des Anteils (38,8 Prozent), den die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis als Ausgleich an Italien zu leisten haben, auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent.
Sollte aus politischen Gründen davon abgesehen werden, Italien eine Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung vorzuschlagen, um die Verhandlungen zur Amtshilfe in Steuersachen, mit denen die Interessen des Finanzplatzes gewahrt werden sollen, nicht zu belasten, so bezahlt der Bund dem Tessin die Differenz zwischen dem an Italien (38,8 Prozent) und dem an Österreich rückzuvergütenden Betrag (12,5 Prozent).

[11.3750]
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien Folgendes zu berücksichtigen:
- die Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung ist zu gewährleisten;
- der neuen Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen ist Rechnung zu tragen;
- die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den vom Abkommen direkt betroffenen Grenzregionen sind zu evaluieren, und die Art der Ausgleichszahlungen ist unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse neu zu definieren.


2. Stellungnahme und Antrag des Bundesrates vom 24. August 2011

[11.3750]
Der Bundesrat hat im März 2011 beschlossen, dass der Dialog mit Italien in der Steuerfrage wieder aufgenommen werden muss. Es geht darum, eine Gesamtlösung für die noch offenen Steuerfragen zu finden. Grundlage dieses Lösungsansatzes bildet die Revision des schweizerisch-italienischen
Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie der dazugehörigen Vereinbarung von 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzgängervereinbarung).
Der Bundesrat wird in den anstehenden Gesprächen über die Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung den Aspekt der Gegenseitigkeit berücksichtigen, ebenso die Tatsache, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen den Grenzgängerinnen und Grenzgängern nicht mehr die tägliche Rückkehr an ihren Wohnsitz vorschreibt.
Im Rahmen der Verhandlungsvorbereitungen wird der Bundesrat ferner eine Evaluation der jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den von der Vereinbarung direkt betroffenen Grenzregionen vornehmen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.


3. Beschluss des Ständerates

Der Ständerat hat am 21. September 2011 stillschweigend beschlossen, die Motion anzunehmen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.



4. Erwägungen der Kommission

Die Kommission hat die Standesinitiative vorgeprüft, welche verlangt, dass die Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung berücksichtigt und der Anteil der Quellensteuereinnahmen, den die Schweiz an Italien rückzuvergüten hat, von derzeit 38,8 auf 12,5 Prozent (und damit auf den mit Österreich vereinbarten Satz) gesenkt wird.
Die Kommission hat auch die Motion vorberaten, welche die bei künftigen Verhandlungen mit Italien zu berücksichtigenden Kriterien klar definiert, aber kein verbindliches Verhandlungsergebnis festlegt.
Die Mehrheit der Kommission sieht einen klaren Bedarf nach einer möglichst raschen Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Italien im Bereich der Doppelbesteuerung und der Neudefinition des Grenzgängerstatus. Mit 13 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission deshalb, die Motion anzunehmen.
Die Mehrheit der Kommission ist auch der Auffassung, dass der Motionsforderung bezüglich Gegenseitigkeit Nachdruck verliehen und der Anteil der an Italien rückzuvergütenden Quellensteuern gesenkt werden muss. Da ihrer Auffassung nach das Parlament mit einer Standesinitiative das Tempo der Massnahmenumsetzung besser beeinflussen kann, beantragt die Kommission mit 11 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Standesinitiative Folge zu geben.




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