Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis

11.3750 sMo. WAK-SR. Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien

français

11.305 sKt.Iv. TI. Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 23. Juni 2011
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2011 die vom Kanton Tessin am 17. März 2011 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft.
Zudem hat sie beschlossen, dem Ständerat die Annahme der Motion 11.3750 zu beantragen.

Die Initiative fordert die Bundesversammlung auf, den Bundesrat zu beauftragen, Verhandlungen mit Italien aufzunehmen mit dem Ziel, den Anteil der Quellensteuer zu senken, den die Grenzkantone als Ausgleich an Italien zu leisten haben, und die Einseitigkeit in diesem Bereich zu beseitigen. Die Kommission zog es vor, eine Motion einzureichen, die kein Verhandlungsziel, sondern lediglich Kriterien festlegt, die bei künftigen Verhandlungen mit Italien zu berücksichtigen sind.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben und die Kommissionsmotion anzunehmen.

Berichterstattung: Der Präsident



Im Namen der Kommission
Der Präsident: Dick Marty

1. Texte
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. August 2011
3. Erwägungen der Kommission

1. Texte


[11.305]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Der Bund nimmt mit folgenden Zielsetzungen Verhandlungen mit Italien auf:
1. Beseitigung der fehlenden Gegenseitigkeit, die zu Lasten der in der Schweiz wohnhaften und in Italien arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger geht;
2. Senkung des Anteils (38,8 Prozent), den die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis als Ausgleich an Italien zu leisten haben, auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent.
Sollte aus politischen Gründen davon abgesehen werden, Italien eine Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung vorzuschlagen, um die Verhandlungen zur Amtshilfe in Steuersachen, mit denen die Interessen des Finanzplatzes gewahrt werden sollen, nicht zu belasten, so bezahlt der Bund dem Tessin die Differenz zwischen dem an Italien (38,8 Prozent) und dem an Österreich rückzuvergütenden Betrag (12,5 Prozent).

[11.3750]
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien Folgendes zu berücksichtigen:
- die Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung ist zu gewährleisten;
- der neuen Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen ist Rechnung zu tragen;
- die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den vom Abkommen direkt betroffenen Grenzregionen sind zu evaluieren und die Art der Ausgleichszahlungen ist unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse neu zu definieren.


2. Stellungnahme des Bundesrats vom 24. August 2011

[11.3750]
Der Bundesrat hat im März 2011 beschlossen, dass der Dialog mit Italien in der Steuerfrage wieder aufgenommen werden muss. Es geht darum, eine Gesamtlösung für die noch offenen Steuerfragen zu finden. Grundlage dieses Lösungsansatzes bildet die Revision des schweizerisch-italienischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie der dazugehörigen Vereinbarung von 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzgängervereinbarung).
Der Bundesrat wird in den anstehenden Gesprächen über die Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung den Aspekt der Gegenseitigkeit berücksichtigen, ebenso die Tatsache, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen den Grenzgängerinnen und Grenzgängern nicht mehr die tägliche Rückkehr an ihren Wohnsitz vorschreibt.
Im Rahmen der Verhandlungsvorbereitungen wird der Bundesrat ferner eine Evaluation der jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den von der Vereinbarung direkt betroffenen Grenzregionen vornehmen.

[11.3750]
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.


3. Erwägungen der Kommission

Die Kommission hat die Standesinitiative vorgeprüft, welche verlangt, dass der Bund die Einseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung beseitigt und den Anteil aus den Quellensteuereinnahmen, den die Schweiz als Ausgleich an Italien rückzuvergüten hat, von derzeit 38,8 Prozent auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent senkt.
Das Initiativanliegen lässt sich nur mit einer Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens erfüllen, das derzeit von den italienischen Behörden noch blockiert wird. Die Kommission bringt volles Verständnis auf für den Kanton Tessin, der sich derzeit aufgrund der schwierigen Beziehungen mit Italien, die seit einigen Jahren den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Tessin beeinträchtigen, in einer besonderen Lage befindet. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Initiative das einzige parlamentarische Instrument ist, das den Kantonsbehörden zur Verfügung steht. Dennoch zog sie es vor, zu diesem Thema eine Motion einzureichen. In ihren Augen kann damit besser auf die Situation reagiert werden, dies indem für die künftigen Verhandlungen mit Italien zwar Kriterien, aber keine Zielvereinbarungen festgelegt werden.


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