88.5139 - Fra. Fankhauser Angeline.
Sexistische Werbung der AG für Werbefernsehen
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Eingereicht von Fankhauser Angeline

Antwort des Bundesrates

Behandlungsdatum 26. September 1988

Zusatzfrage

Fragetext

Die AG für Werbefernsehen wirbt für sich mit frauenverachtenden Bildern. Die Weisung des Bundesrates über die Fernsehwerbung vom 15. Februar 1984 verbietet unter Artikel 9 Buchstabe f Werbespots, die "Dritte in ihrer Würde verletzen". Diese Bestimmung könnte sinngemäss auf die Werbung für die Spot-Werbung ausgedehnt werden. Nachdem der Bundesrat sich über die von der AG für Werbefernsehen betriebene sexistische Eigenwerbung offensichtlich empört hat, frage ich den Bundesrat an, ob er bereit ist, für jede sexistische Publikation der AG für Werbefernsehen diese mit dem Entzug einer Werbeminute als Strafe zur Räson zu bringen?

Antwort des Bundesrates

Bundesrat Ogi: Ganz ehrlich gesagt: Ich finde das zur Diskussion stehende Inserat geschmacklos. Der Bundesrat kann aber nicht einschreiten. Er kann die AG für Werbefernsehen nicht, wie Sie das vorschlagen, Frau Nationalrätin Fankhauser, bestrafen. Unsere Weisungen an die AG für Werbefernsehen haben nur für TV-Spots Geltung, nicht aber für die Eigenwerbung der AG für Werbefernsehen in anderen Medien. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen. Dieses Inserat, würde ich sagen, war ein Faux-pas. Aehnliche Geschmacks- und Stilentgleisungen werden in Zukunft nicht mehr vorkommen; das haben entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen gezeigt.

Zusatzfrage

 

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