92.5186 - Fra. Ruckstuhl Hans.
Theaterstück zum Fall Jeanmaire
Texte français
 
 
Eingereicht von Ruckstuhl Hans

Antwort des Bundesrates

Behandlungsdatum 28. September 1992

Zusatzfrage

Fragetext

Im Herbst dieses Jahres soll der Fall Jeanmaire durch sogenannte Kulturschaffende auf der Bühne vermarktet werden. Nach dem Stil der Ankündigung ist zu schliessen, dass das Theaterstück weder förderungs- noch beachtenswert ist. Frage: Hat das zuständige Departement aus der Entgleisung mit den 156er-Nummern nichts gelernt? Warum stellt die SBB Infrastruktur zur Verfügung und hilft mit, dass skrupellose Geschäftemacher durch die geschmaklose Vermarktung eines Verstorbenen ihre Kasse füllen?

Antwort des Bundesrates

Antwort auf die Fragen 04 und 08 Réponse aux questions 04 et 08 Bundesrat Ogi: Ich möchte die Frage Guinand und die Frage Ruckstuhl zusammen beantworten. Die SBB haben sich frühzeitig, noch vor der Pressekonferenz der Veranstalter, vom geplanten Plakat des Malers Helnwein distanziert. Sie haben sich bereits damals geweigert, dieses Plakat in den Bahnhöfen aufzuhängen. Zum Hinweis auf den Verkauf liegen in den Bahnhöfen Handzettel mit einer gewöhnlichen Fotografie von Herrn Jeanmaire auf. Die SBB betreiben kein Sponsoring. Sie arbeiten aber in der Regel mit Veranstaltern verschiedenster Anlässe zusammen, wenn damit der Verkauf einer Leistung des öffentlichen Verkehrs verbunden ist. Sie übernehmen gegen Provision den Billetvorverkauf gleichzeitig mit dem Verkauf der Bahnleistung. Die Produktion der Werbemittel wird vollumfänglich vom Veranstalter und nicht von den SBB getragen. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und ist zudem umweltfreundlich. Es sei an die Picasso-Ausstellung in Bern und an das Musical "Cats" in Zürich erinnert. Der Bundesrat übt im übrigen nur die Oberaufsicht über die Bundesbahnen aus. Seine Eingriffsmöglichkeiten sind begrenzt. Die unternehmerische Freiheit der SBB soll gewahrt bleiben.

Zusatzfrage

 

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