|
Fragetext
Der Bundesrat steht vor Bewilligungsentscheiden betreffend die AKW Mühleberg und Leibstadt. Gleichzeitig ist auch die Totalrevision des Atomgesetzes in Vorbereitung, in deren Rahmen der Bundesrat eine Appellationsmöglichkeit für nukleare Bewilligungen einführen will. Findet es der Bundesrat nicht stossend, dass nun zwei umstrittene Nuklearbewilligungen nach altem Recht erteilt werden sollen, ohne dass betroffene Anwohnerinnen und Anwohner dagegen appellieren können, während ein neues Atomrecht vorbereitet wird, das ihnen dieses Recht gewähren will?
Antwort des Bundesrates
Leuenberger Moritz, Bundesrat: Das Verfahren betreffend die Kernkraftwerke Mühleberg und Leibstadt ist im wesentlichen abgeschlossen, und der Bundesrat wird in den nächsten Wochen über die Gesuche entscheiden können. Der Erlass eines neuen Kernenergiegesetzes hingegen ist ein längerdauerndes Verfahren. Auch angesichts der Referendumsmöglichkeit ist es schwierig zu sagen, wann das neue Gesetz in Kraft treten kann. Unter diesen Umständen kann der Bundesrat mit den beiden Entscheiden nicht so lange zuwarten.
Zusatzfrage
|