99.5025 - Fra. Günter Paul.
«Human power» durch Amtsschimmel gebremst
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Eingereicht von Günter Paul

Antwort des Bundesrates

Behandlungsdatum 15. März 1999

Zusatzfrage

Fragetext

Im Bereich der durch Menschen angetriebenen Bewegungsmittel ist durch moderne Technologien, neue Materialien und neues Wissen ein enormer Entwicklungsschub ausgelöst worden. Unter anderem entsteht heute eine neue Kategorie von pedalbetriebenen, zweispurigen, vierrädrigen Fahrrädern. Die bestehende Breitenbeschränkung (Art. 213 VTS) führt nun dazu, dass die geplanten Gefährte zu schmal und zu hoch werden müssen, um den gesetzlichen Bestimmungen genügen zu können. Sie werden damit kippanfällig und gefährlich für ihre Passagiere. Wäre es nicht besser, wenn der Bund für Versuchsserien einer neuen Entwicklung rasch und unbürokratisch Ausnahmebewilligungen erteilen würde, diese aber mit Auflagen wie dem Sammeln von Betriebserfahrungen und einer begleitenden Untersuchung über Vorteile, Nutzen sowie allfällige Probleme und Gefahren der neuen Konstruktion verbinden würde?

Antwort des Bundesrates

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Fahrräder dürfen nach geltendem Recht höchstens einen Meter breit sein. Das Strassenverkehrsgesetz gibt aber den Kantonen heute die Möglichkeit, Versuchsfahrten zu bewilligen, bei denen die Verkehrsregeln oder die Vorschriften über die Fahrzeuge nicht eingehalten werden. Diese Bestimmung dient gerade zum Sammeln von Erfahrungen bei Neuentwicklungen, wie dies der Fragesteller wünscht. Selbstverständlich haben die Kantone die nötigen Sicherheitsmassnahmen anzuordnen. Diese Delegation an die Kantone ist sinnvoll, weil die kantonalen Behörden mit den örtlichen Gegebenheiten besser vertraut sind und die Fahrzeuge zu prüfen haben. Es ist ausserdem vorgesehen, die heutige Beschränkung der Breite von Fahrrädern in der derzeit laufenden Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge zur Diskussion zu stellen.

Zusatzfrage

 

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