|
00.014 |
11. AHV-Revision |
Botschaft
vom 2. Februar 2000 über die 11. Revision der Alters- und
Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BBl 2000
1865)
Ausgangslage
Hauptziele der 11. AHV-Revision sind die mittel- und längerfristige
finanzielle Sicherung der AHV und die Einführung eines sozial ausgestalteten
flexiblen Rentenalters. Der Bundesrat stellt die 11. AHV-Revision in den
Gesamtzusammenhang der Weiterentwicklung und finanziellen Konsolidierung aller
Sozialversicherungen. Er hat dazu umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt
(Dreisäulenbericht, Berichte der Interdepartementalen
Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen"
IDA FiSo 1 und IDA FiSo 2).
Einleitend in der Botschaft wird eine Gesamtschau der vom Bundesrat bereits
umgesetzten und vorgesehenen Massnahmen wie auch der mittel- und langfristigen
Perspektiven im Bereich der Sozialversicherungen dargestellt und aufgezeigt,
wie sich die 11. AHV-Revision in diesem globalen Kontext einbettet. Mit der 11.
AHV-Revision werden Vorschläge für den Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge-Versicherungen unterbreitet. Die finanzielle Lage der AHV
wird durch die demografische Entwicklung geprägt: Die Verlängerung der
Lebenserwartung und die immer grösser werdende Zahl von Personen im Rentenalter
im Verhältnis zu den Personen im erwerbsfähigen Alter stellen die AHV zunehmend
vor finanzielle Probleme. Diese haben sich durch die schlechte wirtschaftliche
Entwicklung der letzten Jahre verschärft. Als erste rasch greifende Massnahme
zur Konsolidierung der AHV haben Bundesrat und Parlament auf Anfang 1999 die
Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt erhöht. Diese zusätzlichen Mittel genügen
aber noch nicht zur Herstellung eines dauerhaften finanziellen Gleichgewichts
der AHV. Um die Wirtschaft nicht durch eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zu
belasten, schlägt der Bundesrat für die AHV wie für die seit längerem
defizitäre IV eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Die Erhöhung der
Mehrwertsteuer soll in zwei Schritten erfolgen; der erste für AHV und IV ist
für 2003 vorgesehen, der zweite Schritt, wenn der Ausgleichsfonds der AHV unter
den Betrag von 70 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Dieser
Finanzierungsvorschlag setzt voraus, dass der Bund die entsprechende Kompetenz
in der Bundesverfassung erhält. Für den Fall der Ablehnung der zweiten
Mehrwertsteuer-Erhöhung (die voraussichtlich 2006 notwendig wird) soll der
Gesetzgeber gewisse Korrekturen auf der Leistungsseite, bei den
Rentenanpassungen, vornehmen. Um das Ziel der finanziellen Konsolidierung der
IV möglichst rasch zu erreichen, soll zusätzlich eine Verlagerung von 1,5
Milliarden Franken aus dem EO-Fonds zur IV vorgenommen werden. Gleichzeitig mit
der Konsolidierung der ersten Säule will der Bundesrat die AHV auch an die
neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse anpassen. Es gilt
insbesondere, eine zukunftsgerichtete Regelung des
Rentenalters zu finden. Der Bundesrat schlägt einerseits vor, das ordentliche
Rentenalter – als Fixpunkt für den Bezug der Altersrente, der von keinen
weiteren Bedingungen abhängig ist – auf 65 Jahre für Männer und Frauen
festzulegen. Dieses Rentenalter soll sowohl für die AHV wie für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge gelten. Andererseits
will der Bundesrat einen flexiblen Altersrücktritt ermöglichen. Dieser soll
individuellen Bedürfnissen entgegenkommen und auch denjenigen dienen, welche
nicht bis 65 Jahre erwerbstätig sein können. Bei der Flexibilisierung des
Rentenalters wird sowohl in der AHV als auch im Obligatorium
der beruflichen Vorsorge von einer Bandbreite des Rücktrittsalters zwischen 62
und 65 Jahren ausgegangen. Ferner wird die Möglichkeit eines Teilvorbezugs der halben Altersrente bereits ab 59 Jahren
geschaffen. In der AHV ist eine sozialverträgliche Ausgestaltung des flexiblen
Rentenalters geboten. Bei einem Vorbezug werden die Renten zwar gekürzt,
allerdings in Abhängigkeit von der Höhe des für die Rentenberechnung
massgebenden Durchschnittseinkommens und des der AHV entstehenden
Beitragsausfalls. Des Weiteren soll die 11. AHV-Revision die
Anspruchs-voraussetzungen für Witwen- und Witwerrenten vereinheitlichen. Mit
der 10. AHV-Revision wurde die Witwerrente eingeführt. In der 11. AHV-Revision
soll nun die Anspruchsberechtigung für Witwen schrittweise eingeschränkt und
derjenigen für Witwer angeglichen werden. Die Anspruchsvoraussetzungen für
Witwerrenten werden gegenüber heute etwas erleichtert. Der Bundesrat erachtet
diese Massnahme, welche sukzessive zu Minderausgaben in der AHV führt, als
sozial vertretbar. Die Vereinheitlichung von Witwen- und Witwerrente wird denn
auch erst nach einer Übergangsphase realisiert. Ferner sieht der Bundesrat,
neben Massnahmen mehr technischer Natur, die Verstärkung der Solidarität im
Beitragsbereich vor, die der AHV gewichtige Mehreinnahmen bringt. Davon
betroffen sind die Selbstständigerwerbenden (durch Erhöhung ihres
Beitragssatzes in Richtung desjenigen der Arbeitnehmenden und durch Einfrieren
der oberen Einkommensgrenze bei der sinkenden Beitragsskala) und die
erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner (durch Aufhebung des Freibetrags auf
ihrer Beitragspflicht). Mit einer Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus
werden schliesslich weitere Einsparungen erzielt. Mit diesen Massnahmen werden
die Grundlagen für eine sichere Finanzierung und zukunftsgerechte Ausgestaltung
der AHV geschaffen. Die Botschaft erwähnt zudem die mögliche Verwendung eines
Teils der frei werdenden Goldreserven der Nationalbank zur sozialen Abfederung
der 11. AHV-Revision. Die entsprechenden Möglichkeiten werden im Rahmen der
Arbeiten zur Goldverwendung zurzeit geprüft.
Verhandlungen
Vorlage 1
Bundesbeschluss
über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze
09.05.2001
NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
28.11.2002 SR Abweichend.
04.03.2003 NR Abweichend.
10.03.2003 SR Abweichend.
06.05.2003 NR Abweichend.
04.06.2003 SR Abweichend.
25.09.2003 NR Beschluss gemäss Antrag der
Einigungskonferenz.
25.09.2003 SR Beschluss gemäss Antrag der
Einigungskonferenz.
03.10.2003 NR Der Bundesbeschluss wird in der
Schlussabstimmung angenommen. (130:43)
03.10.2003 SR Der Bundesbeschluss wird in der
Schlussabstimmung angenommen. (35:2)
Vorlage 2
Bundesgesetz
über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (11. AHV-Revision)
09.05.2001
NR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
28.11.2002 SR Abweichend.
06.05.2003 NR Abweichend.
04.06.2003 SR Abweichend.
17.09.2003 NR Abweichend.
18.09.2003 SR Abweichend.
25.09.2003 NR Beschluss gemäss Antrag der
Einigungskonferenz.
25.09.2003 SR Beschluss gemäss Antrag der
Einigungskonferenz.
03.10.2003 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung
angenommen. (109:73)
03.10.2003 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung
angenommen. (34:9)
Vorlage 3
Bundesgesetz
betreffend die Überweisung von Mitteln des Ausgleichsfonds der Erwerbs-ersatzordnung in die Invalidenversicherung
13.12.2001 NR Beschluss nach Entwurf des
Bundesrates.
26.09.2002 SR Abweichend.
02.10.2002 NR Zustimmung.
04.10.2002 NR Das Bundesgesetz wird in der
Schlussabstimmung angenommen. (142:36)
04.10.2002 SR Das Bundesgesetz wird in der
Schlussabstimmung angenommen. (43:0)
Vorlage
1
Bezüglich
des Beschlusses über die Finanzierung der AHV/IV drehte sich die Diskussion
sowohl in der Kommission wie in den Räten in erster Linie um die Fragen, ob dem
Bund ein Anteil am zu erhebenden Mehrwertsteuerzuschlag zustehen soll und wie
hoch dieser Zuschlag sein soll.
Im Nationalrat
beantragte die SVP-Fraktion in einer ersten Phase eine Speisung des
Ausgleichsfonds der AHV durch die überschüssigen Geldreserven der Nationalbank.
Eine Minderheit Rudolf Rechsteiner (S, BS) beantragte
hingegen, den Reingewinn der Nationalbank mit Ausnahme des für Bund und Kantone
vorgesehenen Anteils in den Ausgleichsfonds zu investieren. Diese beiden
Anträge wurden zurückgewiesen. Der Nationalrat hat einer
Verfassungsgrundlage zugestimmt, welche die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes
um höchstens 1,5 Prozent zu Gunsten der AHV ermöglicht, wenn dies für deren
finanzielle Sicherung notwendig wird. Gleichzeitig wurde in Übereinstimmung mit
der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission beschlossen, dass der Bund mit
dem Inkrafttreten der 11. AHV-Revision keinen Anteil der Einnahmen mehr aus dem
für die AHV bestimmten Mehrwertsteuerzuschlag erhalten soll. Die Einnahmen
sollen mit anderen Worten vollumfänglich in den Ausgleichsfonds der AHV
fliessen (Art. 112, Abs. 3, 5).
Der Ständerat
beantragte, dem Volk nur eine einzige Vorlage zur Erhöhung des
Mehrwertsteuersatzes vorzulegen, und zwar jene zu Gunsten der IV. Er ist dem
Bundesrat gefolgt und hat am Anteil des Bundes am Ertrag des
Mehrwertsteuerzuschlags festgehalten. Er hat weiter einen Antrag von Toni Dettling (R, SZ) abgelehnt, der eine Erhöhung um lediglich
0,8 Prozent zu Gunsten der IV vorgeschlagen hatte, was gemäss dem
Berichterstatter der Kommission und dem Bundesrat für die Sanierung der
Invalidenversicherung nicht ausreichen würde.
Der Nationalrat
hat eine Beschränkung auf die IV abgelehnt. Dank einer Allianz von SVP- und
SP-Fraktion hat er an seiner Haltung zum Bundesanteil mit 105 zu 67 Stimmen
festgehalten. Die grosse Kammer wollte einer Kommissionsminderheit nicht
folgen, welche beantragte, sich dem Ständerat anzuschliessen. Nach einer
kontroversen Debatte über den Prozentsatz der Mehrwertsteuererhöhung zu Gunsten
der IV, ist der Nationalrat der Mehrheit seiner Kommission gefolgt und hat
gegen den Wunsch des Bundesrates beschlossen, die Mehrwertsteuer zu Gunsten der
IV um lediglich 0,8 Prozent zu erhöhen. Alle Minderheitsanträge, sowohl die
grosszügigsten wie auch die sparsamsten wurden zurückgewiesen.
Der Ständerat
hat den Rückgriff auf die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV begrenzt und
sich für eine Erhöhung um 0,5 Prozent ausgesprochen. Er hat seine früheren
Beschlüsse deutlich bekräftigt und mit 39 zu 4 Stimmen den Anteil des Bundes am
Mehrwertsteuerertrag beibehalten. Gegen den Wunsch des Bundesrates hat er
weiter einen Minderheitsantrag der Kommission abgelehnt und sich wie der
Nationalrat für eine Erhöhung um 0,8 Prozent zu Gunsten der IV ausgesprochen.
Der Nationalrat
zeigte sich grosszügiger als der Ständerat und genehmigte eine maximale
Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 1 Prozent zu Gunsten der AHV, das heisst
ein halbes Prozent weniger als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Er ist keinem
der Minderheitsanträge gefolgt, die sich entweder wie der Ständerat für 0,5
Prozent einsetzten, dem Bundesrat folgen wollten oder diesen Punkt ganz
streichen wollten. Der Nationalrat hat seine früheren Beschlüsse zu Artikel 112,
Absätze 3 und 5 bekräftigt.
Der Ständerat
hat sich dem Nationalrat bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 1
Prozent angeschlossen, hat aber an seiner Position im Zusammenhang mit dem
umstrittensten Punkt des Beschlusses, dem Anteil des Bundes am Mehrwertsteuerertrag,
festgehalten.
Die Einigungskonferenz
schloss sich mit 18 zu 5 Stimmen der ständerätlichen Version an, die in den
Grundzügen der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates entspricht. Sie nahm
Kenntnis von einer Motion des Ständerates, wonach die Frage der Beteiligung des
Bundes an der künftigen AHV-Finanzierung zu überprüfen sei (03.3454).
Der Nationalrat
und der Ständerat sind den Beschlüssen der Einigungskonferenz gefolgt.
Vorlage
2
Der Nationalrat,
der sich als Erstrat mit der 11. AHV-Revision befasste, nahm die Vorlage nur
äusserst knapp an, nämlich mit 62 zu 60 Stimmen bei 63 Enthaltungen. Damit
betragen die Einsparungen nur etwas mehr als 500 anstelle der 1260 Millionen,
die in der bundesrätlichen Vorlage vorgesehen waren. Dieses Ergebnis zeigt die
Differenzen innerhalb der Kommission, die geteilter
Meinung über die Priorität war, welche den Revisionszielen – der finanziellen
Konsolidierung oder einem flexibleren Altersvorsorgesystem – einzuräumen sei.
Durch die klare Ablehnung von vier Rückweisungsanträgen hat der Nationalrat von
Anfang an unmissverständlich seine Absicht kundgetan, die Behandlung dieses
Dossiers nicht aufzuschieben.
In den
Beratungen des Rates wiederspiegelten sich die
verschiedenen politischen Ausrichtungen der Kommissionsmitglieder: Die einen
wollten die finanzielle Konsolidierung der AHV in den Vordergrund stellen und
suchten demzufolge jegliche neue Leistung zu vermeiden, die anderen wollten
bessere Sozialleistungen und Dritte wiederum wollten diese beide Tendenzen
kombinieren und schlugen Kompromisse vor. Letzten Endes wurde weder den
Wünschen jener, die am Status quo vollumfänglich festhielten und ein entschiedeneres soziales Engagement in der Höhe von 1,5
Milliarden Franken wollten, das den Zugang der bescheidenen Einkommen zur
vorzeitigen Pensionierung hätte erleichtern sollen, noch den Zielvorstellungen
jener, die eine gesicherte Konsolidierung des Systems wünschten, vollumfänglich
entsprochen.
In der
Diskussion über den Beitragsansatz der Selbständigerwerbenden traten diese
verschiedenen Vorstellungen klar zu Tage. Während sich die Mehrheit der
Kommission dem Bundesrat anschloss, wünschte eine Minderheit, den
Beitragsansatz von 7,8 auf 8,4 Prozent anzuheben, während eine andere Minderheit
für die Beibehaltung des Status quo plädierte. Angenommen wurde schliesslich
die dritte Lösung.
Wie vom
Bundesrat gewünscht, wurde das ordentliche Rentenalter für Frauen wie für
Männer auf 65 Jahre festgesetzt. Aus finanziellen Überlegungen wurden Minderheitsanträge
abgelehnt, welche eine Beibehaltung der gegenwärtigen Bestimmungen bzw. die
Herabsetzung des Rentenalters auf 62 oder gar 60 Jahre für Personen, die
bereits 40 volle Beitragsjahre geleistet haben, forderten.
Die Frage
der sozialen Abstützung des flexiblen Rentenalters war stark umstritten. Die
Kommissionsmehrheit war grosszügiger als der Bundesrat und empfahl
Begleitmassnahmen in der Höhe von 800 Millionen Franken. Der Nationalrat
hingegen beschränkte sich durch Stichentscheid seines Präsidenten auf den vom
Bundesrat vorgeschlagenen finanziellen Rahmen, d.h. auf 400 Millionen Franken.
Im Fall vorzeitiger Pensionierung mit 62 Jahren wird die Rente lebenslänglich
einkommensabhängig um 11,3 bis 16,5 Prozent gekürzt. Im Vergleich zum
bundesrätlichen Erstvorschlag wird die Kürzung für die niedrigen Einkommen
etwas weniger stark ausfallen und etwas höher für die mittleren Einkommen. Zwei
Minderheitsanträge wurden abgewiesen, und zwar sowohl ein Modell, das mit
Mehrkosten von 1,5 Milliarden verbunden gewesen wäre, als auch eine
versicherungsmathematische Kürzung, die Kostenneutralität garantieren würde.
Bei der
Witwenrente waren die Ansichten der Kommission geteilt. Die Mehrheit hatte sich
für eine weniger radikale, aber auf dem bundesrätlichen Modell beruhende Lösung
ausgesprochen. Im Verlauf der Beratungen liess der Bundesrat jedoch durch Ruth
Dreifuss verlauten, dass er auf seinen Erstvorschlag verzichtete, da er ihn als
zu hart beurteilte. Der Nationalrat nahm schliesslich einen Minderheitsantrag an,
der die Witwenrente nur für kinderlose Witwen streicht. Knapp angenommen wurde
ein Antrag von Lucrezia Meier-Schatz (C, SG), der die
Streichung der Kinderrente für pensionierte Personen verlangte.
Ferner
beschloss der Nationalrat mit grosser Mehrheit, die Renten neu alle drei und
nicht mehr alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung anzupassen. Durch
diese Massnahme können 150 Millionen Franken eingespart werden. Übersteigt die
Teuerung die 4%-Grenze, können die Renten rascher angepasst werden. Die Parlamentarier
und Parlamentarierinnen lehnten sowohl den Status quo als auch einen anderen
Minderheitsantrag ab, der verlangte, dass die Renten – ausser wenn die Teuerung
die 6%-Marke überschreitet – nur alle vier Jahre angepasst werden. Sie stimmten
der Beibehaltung des Mischindexes (Mittel aus dem Lohnindex und dem Landesindex
der Konsumentenpreise) zu und lehnten zwei Minderheitsanträge ab, die eine
andere Gewichtung des Rentenindexes forderten.
Für den
Fall, dass der Ausgleichsfonds unter 70 Prozent fallen sollte, stimmte der
Nationalrat auch einem neuen Artikel 33quater zu. Würde das Volk
eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zu Gunsten der AHV ablehnen, so würden
die Renten nur noch der Preisentwicklung angepasst.
In der
Gesamtabstimmung nahm die CVP-Fraktion die Gesetzesvorlage an, während die
Grünen und die Sozialdemokraten sie ablehnten und die Mehrheit der SVP-Fraktion
und der Freisinnigen sich der Stimme enthielt.
Der Ständerat
stellte die Anträge seiner vorbereitenden Kommission und die Beschlüsse des
Nationalrats in wichtigen Punkten in Frage.
Er folgte
seiner vorberatenden Kommission und zeigte sich im
Bereich Witwer- und Witwenrenten etwas weniger grosszügig als die Grosse
Kammer. Diese Renten wurden von 80 auf 60 Prozent der Altersrente reduziert. Im
Gegenzug wurden die Waisenrenten von 40 auf 60 Prozent erhöht.
Die Kleine
Kammer distanzierte sich in Bezug auf die Flexibilisierung des Rentenalters
deutlich vom Nationalrat und von ihrer Kommission. Der Minderheitsantrag von
Erika Forster-Vannini (R, SG), der eine lineare
Rentenkürzung in Abhängigkeit der vorgezogenen Jahre forderte, wurde mit 26 zu
12 Stimmen angenommen. Bei einer Frühpensionierung würden die Renten demzufolge
linear und definitiv gekürzt.
Der
Ständerat wich vom Nationalrat auch bei den Beiträgen von
Selbständigerwerbenden ab und setzte einen Beitragsansatz von 7,9 Prozent fest.
In der
Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 32 zu 5 Stimmen klar angenommen.
Der Nationalrat
hielt an seinen hauptsächlichen Differenzen fest. Mit 90 zu 83 blieb er bei den
400 Millionen Franken für die soziale Abfederung der Rentenkürzungen bei
vorzeitigen Pensionierungen. Die Bürgerlichen wollten sich dem Ständerat
anschliessen und die Linke hätte hier 600 Millionen Franken einsetzen wollen;
dieser Antrag wurde mit 110 zu 63 Stimmen abgelehnt. Mit 94 zu 63 Stimmen hielt
der Nationalrat auch an seinem Beschluss fest, den Beitragssatz der
Selbständigerwerbenden unverändert auf 7,8% zu belassen. Mit 93 (Linke und
CVP-Fraktion) zu 75 Stimmen sprach sich der Rat dagegen aus, sich dem
ständerätlichen Witwenrenten-Modell anzuschliessen.
Nach einem
regen Wortwechsel zwischen dem Berichterstatter der SGK-S Bruno Frick (C, SZ)
und dem Bundespräsidenten über die Frage, ob die weitere Entwicklung der AHV
mittel- oder sehr langfristig angegangen werden muss und kann, hat sich der Ständerat
wieder mit der AHV-Revision befasst. Er hat sich dem Nationalrat beim
Beitragssatz der Selbständigerwerbenden angeschlossen, hat aber an seiner
Position bei den umstrittensten Punkten des Entwurfs festgehalten, der
Frühpensionierung und der Witwenrente. Weder der Aufruf der Freisinnigen
Christine Beerli (R, BE), den Minderheitsantrag der
Kommission zu Gunsten der 400 Millionen Franken zur Abfederung der
Rentenkürzung bei Frühpensionierungen zu unterstützen, noch die Unterstützung
von Bundespräsident Pascal Couchepin zu dieser Lösung
konnten die Haltung der Ratsmitglieder ändern. Mit 29 zu 9 Stimmen hielt der
Rat an einer linearen Rentenkürzung in Abhängigkeit der vorgezogenen Jahre
fest. Mit 21 zu 18 Stimmen hat er ebenfalls seinen Beschluss bekräftigt, die
Renten von Witwen mit Kindern von 80 auf 60 Prozent zu kürzen und im Gegenzug
die Waisenrenten von 40 auf 60 Prozent zu erhöhen.
Mit 90 zu
78 Stimmen lehnte der Nationalrat das vom Ständerat vorgeschlagene und
vom Bundesrat unterstützte restriktivere Modell der Witwenrente ab. Während die
Mehrheit der vorberatenden Kommission sich dem
Konzept des Ständerates anschliessen wollte, fand eine starke Minderheit von
Freisinnigen, Christlichdemokraten und Sozialdemokraten, dass mit der Absenkung
der Rente auf 60% nach Erlöschen des Anspruchs auf die Waisenrente ungerechte
Bedingungen geschaffen würden, dies vor allem für Frauen mit bescheidenem
Einkommen, die keinen Anspruch auf BVG-Leistungen haben, weil sie keine
Beiträge hatten leisten können. Die Mehrheit der vorberatenden
Kommission beantragte zudem, dass der Nationalrat an seinem Beschluss
festhalte, 400 Millionen Franken für die Abfederung bei den niedrigsten
Einkommen vorzusehen: eine Minderheit um Pierre Triponez
(R, BE) forderte, auf eine solche Subventionierung zu verzichten. Der
Nationalrat sprach sich schliesslich für den Antrag von Jean-Michel Cina (C, VS) aus, wonach der Kürzungssatz für Frauen
während zehn Jahren halbiert wird.
Die Einigungskonferenz
vom 23. September 2003 stimmte bezüglich der Witwenrente dem Antrag des
Ständerates mit verlängerten Übergangsfristen zu. Bei der Frühpensionierung
entschied sie sich für einen Kompromiss, wonach der Kürzungssatz nur bei Frauen
der Jahrgänge 1948 bis 1952 und nur bei einjährigem Vorbezug ab 64 halbiert
werde.
Der Nationalrat
stimmte den Beschlüssen der Einigungskonferenz mit 100 zu 70 Stimmen zu,
allerdings unter Protest der Grünen und Sozialdemokraten gegen den
Leistungsabbau der 11. AHV-Revision.
Im Ständerat
beantragte Christiane Brunner (S, GE), die Beschlüsse der
Einigungskonferenz zu verwerfen, da die Versprechen in Sachen Flexibilisierung
des Altersrücktritts in den parlamentarischen Arbeiten zur 11. AHV-Revision
gebrochen worden seien. Der Rat folgte ihr allerdings nicht und sprach sich mit
32 zu 6 Stimmen für die Beschlüsse der Einigungskonferenz aus.
Die Vorlage
1 wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 68,6% Nein-Stimmen
und von allen Ständen abgelehnt.
Die Vorlage
2 wurde in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 67,9% Nein-Stimmen und von
allen Ständen abgelehnt.