Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» will von den Initiantinnen und Initianten als überhöht empfundenen Vergütungen des obersten Managements von börsenkotierten Aktiengesellschaften Einhalt bieten. Dieses Ziel wird primär durch die
Verbesserung der Corporate Governance angestrebt. Die Aktionärinnen und Aktionäre sollen vermehrt auf die Vergütungspolitik des obersten Kaders Einfluss nehmen können.
Zu diesem Zweck verlangt die Initiative ausschliesslich für börsenkotierte Aktiengesellschaften Folgendes:
- Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab.
- Das Präsidium, die Mitglieder sowie der Vergütungsausschuss des Verwaltungsrates werden jährlich und einzeln von der Generalversammlung gewählt.
- Es ist nur noch eine unabhängige Stimmrechtsvertretung zulässig, Organ- und Depotstimmrechtsvertretung werden untersagt.
- Pensionskassen berücksichtigen bei der Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts das Interesse der bei ihnen versicherten Personen und legen offen, wie sie abgestimmt und wen sie gewählt haben.
- Um an der Generalversammlung nicht mehr persönlich teilnehmen zu müssen, können sich die Aktionärinnen und Aktionäre zur Ausübung ihres Stimm- und Wahlrechts elektronischer Kommunikationsmittel bedienen.
- Organmitglieder erhalten keine Abgangsentschädigungen und Vergütungen im Voraus. Firmenkäufe und -verkäufe dürfen nicht mit zusätzlichen Prämien für die Organmitglieder honoriert werden.
- In Konzernverhältnissen dürfen Organmitglieder nicht bei mehreren Konzernunternehmen gleichzeitig als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Beraterinnen und Berater tätig sein.
- Die Führung der Gesellschaft darf nicht an eine juristische Person delegiert werden.
- Die Statuten enthalten Bestimmungen über die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an Organmitglieder. Auch Erfolgs- und Beteiligungspläne werden in den Statuten geregelt. Die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder und die zulässige Anzahl externer Mandate der Organmitglieder werden ebenfalls aus den Statuten ersichtlich.
- Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Initiative werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe in der Höhe von maximal sechs Jahresvergütungen bestraft.
- Die Forderungen der Initiative sollen auf Gesetzesstufe innerhalb eines Jahres nach Annahme durch Volk und Stände umgesetzt werden.
Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt für die Verbesserung der Corporate Governance erhebliche Eingriffe in die Privatautonomie, Sonderregelungen, Verbote und strafrechtliche Sanktionen. Angestrebt wird damit eine Reduktion der
Vergütungen des obersten Managements.