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Seit 1999 gibt es im Güterverkehr aufgrund der Bahnreform 1 den freien Netzzugang. Mit dem 2. Teilpaket der Bahnreform 2 sollen die ersten beiden EU-Eisenbahnpakete ins Schweizer Recht überführt werden. So soll der diskriminierungsfreie Netzzugang auch rechtlich sichergestellt werden. Dazu soll diejenige Stelle, welche den Bahnen die Trassen (,slots") zuweist auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Trasse Schweiz AG soll nicht mehr eine Tochtergesellschaft der Bahnen SBB, BLS und SOB sowie des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) sein, sondern eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes.