Mit der Reform des Bahnsystems wird in erster Linie ein leistungsfähiges und attraktives Bahnsystem mit einem verbesserten Kosten-Nutzen-Verhältnis für die öffentliche Hand verfolgt. Mit der Bahnreform 2 soll vor allem das Finanzierungssystem der Infrastruktur vereinfacht und effizienter gemacht werden, ohne die öffentliche Hand zusätzlich zu belasten.
Die Vorlage zur Bahnreform 2 wurde im Dezember 2005 von den Eidgenössischen Räten zurückgewiesen. Damit verbunden war der Auftrag, die wenig bestrittenen Elemente in einem eigenen Paket möglichst rasch dem Parlament neu vorzulegen. Dieser Forderung kommt der Bundesrat mit der am 09.03.2007 verabschiedeten Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 mit dem Titel "Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr" (RöVE) nach.
Diese Vorlage bildet das erste von mehreren Paketen der Bahnreform 2. Sie umfasst namentlich die Revision des Sicherheitsdienstes, die Gleichstellung der Transportunternehmen sowie die Weiterentwicklung früherer Reformen. Im gleichen Zug werden die Erlasse des öffentlichen Verkehrs systematischer geordnet, indem für jeden der Bereiche Infrastruktur, Gütertransport und Personenverkehr jeweils ein eigenes Gesetz geschaffen wird.