Der Bundesrat hat am 2. Februar 2000 die Botschaft zur 11. AHV-Revision zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Hauptziele der Revision sind die mittel- und längerfristige finanzielle Sicherung der AHV und die Einführungeines sozial ausgestalteten flexiblen Rentenalters.
Der Nationalrat behandelte das Geschäft in der Sondersession vom Mai 2001 als Erstrat. Mit der Ablehnung von vier Rückweisungsanträgen machte der Nationalrat deutlich, dasser die Behandlung dieses Geschäfts nicht aufschieben will. Er nahm die Vorlage allerdings mit 62 zu 60 Stimmen bei 63 Enthaltungen nur knapp an. Mit diesem Beschluss betragen die Einsparungen nur etwas mehr als 500 anstelle der 1260 Millionen,die in der bundesrätlichen Vorlage vorgesehen waren.
Der Ständerat wich in seinen Beratungen in wichtigen Punkten von den Anträgen seiner vorbereitenden Kommission und den Beschlüssen des Nationalrats ab. Beider Flexibilisierung des Rentenalters sprach sich die kleine Kammer für eine lineare Rentenkürzung in Abhängigkeit der vorgezogenen Jahre aus. Danach würdendie Renten bei einer Frühpensionierung linear und definitiv gekürzt. Auch bei den Beiträgen von Selbständigerwerbenden wich derStänderat vom Nationalrat ab und beschloss einen Beitragsansatz von 7,9%.
In der Frühjahrssession 2003 hielt der Nationalrat an seinen hauptsächlichen Differenzen fest. Er blieb bei den 400 Millionen Franken für die soziale Abfederung der Rentenkürzungen bei vorzeitigen Pensionierungen und beharrte auch auf seinem Beschluss, den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden unverändert auf 7,8% zu belassen.
Die Vorlage wurde von beiden Räten in den Schlussabstimmungen vom 3. Oktober 2003 angenommen. Der Erlass untersteht dem fakultativen Referendum (50'000 Unterschriften innert 100 Tagen nach Veröffentlichung im Bundesblatt).
Folgende Organisationen haben beschlossen, dagegen das Referendum zu ergreifen:
Die Referendumsfrist dauert bis zum 22. Januar 2004.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sammelte die notwendige Anzahl Unterschriften innerhalb von 48 Stunden. Somit ist das Referendum zustande gekommen.
Am 16. Mai 2004 wird die 11. AHV-Revision bei einer Stimmbeteiligung von 50.3% mit 1'634'326 Nein (67.9%) gegen 772'964 Ja (32,1%) abgelehnt.