SDA, 02.06.2010: Medienkonferenz WAK-N: Nationalratskommission stimmt Staatsvertrag mit den USA zu. Volk soll entscheiden können
SDA, 01.06.2010: Medienkonferenz Büro Ständerat: UBS-Affäre - Ständeratsbüro gegen PUK und für weitere GPK-Arbeiten
In Kürze
Die FINMA-Verfügung vom 18. Februar 2009
Im September 2007 nahm das US Department of Justice (DoJ) mit Vertretern der UBS AG Kontakt auf und teilte mit, es sei im Besitz eines Schreibens zur UBS-intern geführten Untersuchung im Zusammenhang mit dem „Whistleblowing“ von Bradley Birkenfeld, einem ehemals bei der UBS AG in Genf im Private Banking Nordamerika tätigen Kundenberater. Zunächst ersuchte das DoJ darum, diesbezügliche Dokumente zur Verfügung zu erhalten. Schliesslich eröffnete das DoJ eine Untersuchung und begann, von der UBS AG immer umfangreichere Informationen zu den grenzüberschreitenden – „cross-border“ – Private Banking Aktivitäten in die USA und zur Einhaltung des QIA (Qualified Intermediary Agreement) zu verlangen.
Etwa gleichzeitig mit der Einleitung der Ermittlungen durch das DoJ und in enger Abstimmung mit demselben eröffnete auch die amerikanische Steuerbehörde (US Internal Revenue Service IRS) eine Untersuchung. Sie klärt ab, inwiefern U.S. Kunden der UBS AG gegen ihre Steuerpflichten verstossen haben. Dazu und zur Erfüllung ihrer Pflichten als QI verlangte der IRS Auskunft von der UBS AG. Parallel zum DoJ begann auch die US Securities and Exchange Commission (SEC) zu ermitteln. Sie untersuchte primär die Einhaltung der „SEC-Restriktionen“ im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen in die USA.
Um die drohende Einleitung einer strafrechtlichen Anklage des DOJ gegen die Bank zu vermeiden, verfügte die FINMA am 18. Februar 2009 die Herausgabe der Daten von knapp 300 Bankkunden der UBS an US-Behörden. Dank dieser Intervention der FINMA konnte die UBS AG die seit mehr als einem Jahr geführte Untersuchung des DoJ mit einem Vergleich abschliessen, der auch das Verfahren der SEC umfasst. Nicht möglich war eine vollständige Einigung mit dem IRS.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 5. Januar 2010 die Beschwerde von US-Steuerpflichtigen gegen die Anordnung vom 18. Februar 2009, mit welcher die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Herausgabe der Daten von knapp 300 Bankkunden der UBS AG an US-Behörden verfügte, gutgeheissen. Die FINMA hat nun gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über ein Amtshilfegesuch des IRS betreffend UBS vom 19.08.2009
Am 19. Februar 2009 reichte die amerikanische Steuerbehörde IRS am United States District for the Southern District of Florida eine Zivilklage ein, mit der die gerichtliche Durchsetzung der Begehren des IRS, namentlich die Erlangung von Informationen zu 52'000 Konteninhabern der UBS AG, erreicht werden sollte.
Die schweizerische Eidgenossenschaft befürchtete einen Konflikt zwischen der schweizerischen und der amerikanischen Rechtsordnung, sollte der IRS mit seiner Klage durchdringen. Der Prozess wurde zugunsten der Suche nach einer aussergerichtlichen Lösung ausgesetzt. Am 19. August 2009 unterzeichneten die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika das Abkommen über ein Amtshilfegesuch des IRS bezüglich der UBS AG. Darin hat sich die Schweiz verpflichtet, anhand von vier im Anhang festgelegten Kategorien und gestützt auf das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA) ein Amtshilfegesuch der USA im Fall UBS betreffend geschätzte 4'450 laufende oder saldierte Konten zu bearbeiten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Januar 2010 die Beschwerde einer US-Steuerpflichtigen gegen die Herausgabe ihrer Bankdaten an die amerikanische Steuerbehörde (IRS) im Rahmen des Amtshilfeverfahrens bezüglich UBS gutgeheissen. Das Urteil kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden.
Überblick:
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