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Im Juni 2004 ist die Revision des Betäubungsmittelgesetzes gescheitert: Der Nationalrat lehnte zum zweiten Mal ab, auf die Vorlage Revision BetmG einzutreten. Mit 102 zu 92 Stimmen sprach sich die Grosse Kammer für ein Nichteintreten aus. Dies obwohl der Ständerat zweimal beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten. Seitdem sind auf verschiedenen Ebenen neue Anläufe genommen worden. Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat im Februar 2005 in einer Kommissionsinitiative beschlossen, in einer ersten Etappe die mehrheitsfähigen Elemente dieser gescheiterten Revision zu verankern und in einer zweiten Phase eine Lösung für die Cannabisfrage zu suchen. Zudem wurde am 13. Januar 2006 die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» (Hanfinitiative) eingereicht.
Die SGK-N hatte am 3. Februar 2005 beschlossen, in einer ersten Etappe nochmals eine Teilrevision BetmG vorzuschlagen, welche die Punkte aus der gescheiterten Vorlage übernimmt, die politisch kaum bestritten und mehrheitsfähig sind. Die heftig umstrittene Cannabisfrage soll dabei ausgeklammert und erst in einem zweiten Schritt angegangen werden.
Die SGK-N hat daraufhin einen Entwurf Teilrevision BetmG ausgearbeitet, der im National- und Ständerat diskutiert wurde und nach Bereinigung der Differenzen am 20. März 2008 in der Schlussabstimmung angenommen wurde. Der Ständerat hat mit 42 : 0 Stimmen zugestimmt, der Nationalrat mit 114 : 68, bei 12 Enthaltungen.