Im Juni 2001 einigten sich die Schweiz und die Europäische Union grundsätzlich darauf, neue bilaterale Verhandlungen über zehn weitere Themen zu führen. Die ersten sieben sind sogenannte "left-overs", d.h. Fragen, die im Rahmen der letzten bilateralen Verhandlungen nicht behandelt werden konnten, für welche die Schweiz und die EU in der Schlussakte zu den bilateralen Abkommen I aber eine rasche Verhandlungsaufnahme vereinbart haben. Die Themen Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung sind von der EU eingebracht worden, das Thema Schengen/Dublin von der Schweiz.
Im Juni 2004 sind die Bilateralen II die Fortsetzung der bilateralen Abkommen I von 1999 und somit die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Dieser wurde nach der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftraum (EWR) von 1992 eingeschlagen: Er besteht darin, konkret anstehende Interessen und Probleme in unserer Beziehung zur EU durch bilaterale, sektorspezifische Verhandlungen und Abkommen in pragmatischer Weise zu regeln.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Vernehmlassungsverfahren zu den bilateralen Abkommen II Schweiz - EU zu eröffnen. Ende der Vernehmlassung war der 10. September 2004, für die Kantone wurde die Frist bis zum 17. September verlängert.